Hallo
Ein Jugendlicher zieht des Nachts durch die Stadt und malt mit wasserfesten Edding Tags auf den weißen Lack eines fremden Autos. Dies sieht der Besitzer des Autos - er weiß, wie schwierig und teuer die Entfernung des Tags ist.
Kurzerhand geht er auf den jugendlichen Tagger zu, nimmt ihm seinen Edding aus der Hand und malt seinerseit ein Tag - und zwar mitten in das Gesicht des Jugendlichen. Dieser ist so verdutzt, daß er sich nicht wehrt und es einfach geschehen läßt. Das ganze dauert ja auch nur 15 Sekunden.
Einen Körperlichen Schaden hat der Jugendlich nicht davon getragen, keine Verletzungen - allerdings ist die Entfernung von Edding von der Haut sehr schwierig.
Ist das Verhalten des Autobesitzers strafrechtlich relevant? Fällt das Bemalen mit Edding auf die Haut zB unter Körperverletzung? Oder etwas anderes?
vielen dank im Voraus
Sandra