Mit Edding ins Gesicht malen = Strafbar?

Hallo

Ein Jugendlicher zieht des Nachts durch die Stadt und malt mit wasserfesten Edding Tags auf den weißen Lack eines fremden Autos. Dies sieht der Besitzer des Autos - er weiß, wie schwierig und teuer die Entfernung des Tags ist.

Kurzerhand geht er auf den jugendlichen Tagger zu, nimmt ihm seinen Edding aus der Hand und malt seinerseit ein Tag - und zwar mitten in das Gesicht des Jugendlichen. Dieser ist so verdutzt, daß er sich nicht wehrt und es einfach geschehen läßt. Das ganze dauert ja auch nur 15 Sekunden.

Einen Körperlichen Schaden hat der Jugendlich nicht davon getragen, keine Verletzungen - allerdings ist die Entfernung von Edding von der Haut sehr schwierig.

Ist das Verhalten des Autobesitzers strafrechtlich relevant? Fällt das Bemalen mit Edding auf die Haut zB unter Körperverletzung? Oder etwas anderes?

vielen dank im Voraus

Sandra

Hallo

Hallo

Ein Jugendlicher zieht des Nachts durch die Stadt und malt mit
wasserfesten Edding Tags auf den weißen Lack eines fremden
Autos. Dies sieht der Besitzer des Autos - er weiß, wie
schwierig und teuer die Entfernung des Tags ist.

Der Autobesitzer hat sich wohl jedesmal ne Neulackierung aufschwatzen lassen:smile: Der Kater empfiehlt (für das nächstemal): Nitroverdünnung oder Alkohohl den Liter für 3,50€s, Alohol ist wesentlich teurer… Alternativ diesen schäumenden Reinigungsstein aus diversen Sendern , QVC, HOT etc.

Bis auf den Stein ist auch alles im Gesicht des Taggers anwendbar

Kurzerhand geht er auf den jugendlichen Tagger zu, nimmt ihm
seinen Edding aus der Hand und malt seinerseit ein Tag - und
zwar mitten in das Gesicht des Jugendlichen. Dieser ist so
verdutzt, daß er sich nicht wehrt und es einfach geschehen
läßt. Das ganze dauert ja auch nur 15 Sekunden.

Einen Körperlichen Schaden hat der Jugendlich nicht davon
getragen, keine Verletzungen - allerdings ist die Entfernung
von Edding von der Haut sehr schwierig.

Wer erzählt nur so einen Unfug??? siehe oben

Ist das Verhalten des Autobesitzers strafrechtlich relevant?
Fällt das Bemalen mit Edding auf die Haut zB unter
Körperverletzung? Oder etwas anderes?

Das werden die Rechtsexperten hier bestimmt noch sagen…

vielen dank im Voraus

Sandra

LG
Mikesch

wie gut…
… dass der Jugendliche nicht das Auto mit Sprühfarbe beschmiert
hat.

Hallo Sandra,

Köperverletzung ist eine üble, unangemessene Behandlung, durch die
das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt
wird. Schmerzzufügung ist nicht erforderlich. Unmittelbare
Einwirkungen auf den Körper erfüllen in der Regel den Tatbestand
(Ohrfeige, Haare abschneiden, Defloration). Da das „Opfer“
vorübergehend entstellt ist und auch die Entfernung nicht ohne
Beeinträchtigung der Haut erfolgen wird, ist die
Erheblichkeitsschwelle überschritten (auch wenn hier manche
vielleicht sagen werden, dass es sich weder um eine üble, noch um
eine unangemessene Behandlung handelt, nur ist eine Einwirkung auf
einen Körper sicher etwas anderes als auf eine Sache). Dass es sich
um eine Erziehungsmaßnahme handelte, hat nach herrschender Auffassung
für die Erfüllung des Tatbestandes keine Bedeutung, kann aber eine
Frage der Rechtswidrigkeit oder Schwere der Schuld sein. Mein
Verständnis hat der Autofahrer jedenfalls.

Grüße
EK

Hallo,

zum Edding, Spiritus und der Edding ist weg, also kein Problem.

Zum Auto anmalen, könnte schon in Richtung Sachbeschädigung gehen.

Zum Gesicht anmalen, in Richtung Beleidigung und Körperverletzung.

Zum Maskenbildner, gut gemacht.

Zum Graffitimaler, kleine Sünden bestraft das Leben sofort.

scnr. :wink:

Gruß

hartmut

Hallo

Dies sieht der Besitzer des Autos - er weiß, wie

schwierig und teuer die Entfernung des Tags ist.

Der Autobesitzer hat sich wohl jedesmal ne Neulackierung
aufschwatzen lassen:smile: Der Kater empfiehlt (für das
nächstemal): Nitroverdünnung oder Alkohohl den Liter für
3,50€s, Alohol ist wesentlich teurer… Alternativ
diesen schäumenden Reinigungsstein aus diversen Sendern , QVC,
HOT etc.

Da rate ich dem Kater aber vom Nitro ab. Der könnte den Lack übelst beschädigen. Und diesen „Reinigungsstein“ - naja, m.E. braucht den kein Mensch.
Gegen Edding hilft ganz simpel Iso-propanol. Gibt´s für wenig Geld in der Apotheke. Kann man auf Lack und Haut anwenden.

Bis auf den Stein ist auch alles im Gesicht des Taggers
anwendbar

Gerade den Stein, gerade den. Gut gezielt und mit reichlich kinetischer Energie versehen…
Gruß
BeLa

Hallo

Hallo

Dies sieht der Besitzer des Autos - er weiß, wie

schwierig und teuer die Entfernung des Tags ist.

Der Autobesitzer hat sich wohl jedesmal ne Neulackierung
aufschwatzen lassen:smile: Der Kater empfiehlt (für das
nächstemal): Nitroverdünnung oder Alkohohl den Liter für
3,50€s, Alohol ist wesentlich teurer… Alternativ
diesen schäumenden Reinigungsstein aus diversen Sendern , QVC,
HOT etc.

Da rate ich dem Kater aber vom Nitro ab. Der könnte den Lack
übelst beschädigen.

Das musst du nicht :wink: der heutige Originallack hält sehr viel aus. Vor Jahren hab ich den Fiat Tipo komplett mit NC Verdünner abgewaschen, weil der Dreck mit nix anderem runterging, das Auto war weiss.

Kater empfiehlt nur, was er selber getestet hat, aussserdem war er jahrelang als Lackierer in den verschiedensten Sparten angestellt.

Und diesen „Reinigungsstein“ - naja, m.E.

braucht den kein Mensch.
Gegen Edding hilft ganz simpel Iso-propanol. Gibt´s für wenig
Geld in der Apotheke. Kann man auf Lack und Haut anwenden.

Bis auf den Stein ist auch alles im Gesicht des Taggers
anwendbar

Gerade den Stein, gerade den. Gut gezielt und mit reichlich
kinetischer Energie versehen…
Gruß
BeLa

lG
Mikesch

Hallo BeLa,

Da rate ich dem Kater aber vom Nitro ab. Der könnte den Lack
übelst beschädigen.

Autolacke sind entweder Einbrennlacke oder 2K-Lacke.
Normale Lacke vertragen meist kein Nitro, aber auch schon kein Benzin oder Diesel.

Da aber schon beim Tanken mal was daneben geht, muss Autolack das abkönnen. Wenn man jetzt noch bedenkt, dass die Petrochemie überschüssiges Benzol einfach ins Benzin gemischt hat …
(Ist heute in den meisten Europäischen Ländern aber verboten)

MfG Peter(TOO)

… dass der Jugendliche nicht das Auto mit Sprühfarbe
beschmiert hat.

oder gar einen schweren Stein auf das Auto geworfen hat. Das hätte leicht tötlich, für den Jugendlichen, ausgehen können.

Hallo EK,

Mein
Verständnis hat der Autofahrer jedenfalls.

hätte deiner Erfahrung/Vermutung nach ein Richter, falls es zu einer Verhandlung wegen Körperverletzung kommen sollte, ausreichend Spielraum den Autobesitzer ohne Strafe laufen zu lassen?

Viele Grüße,
J~

Hallo,

Zum Auto anmalen, könnte schon in Richtung Sachbeschädigung
gehen.
Zum Gesicht anmalen, in Richtung Beleidigung und
Körperverletzung.

Man ist also quitt
ohne daß einer einen wirklichen Schaden davongetragen hat. Statt sich nun gegenseitig anzuschulden, wäre für demnächst besser über Konfliktvermeidung nachzudenken.

Gruß Steffi

Hallo,

nicht umsonst hat der Staat etwas gegen Selbstjustiz, und das war es ja schon.

Nur wenn ich mir jetzt die Situation bildlich wie geschildert vorstelle, hat der Jugendliche in gewisser Weise ja doch dem schmücken des Gesichtes zugestimmt. Er hat stillgehalten, sich nicht gewehrt oder hat versucht zu entkommen. Wie weit da allerdings ein Richter dieser Sichtweise zustimmt wäre ein anderes Thema. Zudem wird von einem Führerscheininhaber mehr Rechtsbewusstsein gefordert als von einem Jugendlichen.

Von daher wäre es besser gewesen den Jugendlichen bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten. Ob es für die Eltern angenehmer gewesen wäre wenn diese den Lümmel von der Polizei holen müssen, ich glaube nicht, sollte auch mal so gesehen werden falls die Eltern jetzt unbedingt meinen die Ehre des Lümmels wieder herstellen zu müssen.

Persönlich würde ich schon behaupten, den Rest auf Sparflamme kochen, mit gegenseitigem Anzeigen ist hier keinem gedient.

Gruß

hartmut

Hallo,

nicht umsonst hat der Staat etwas gegen Selbstjustiz

Nicht nur der Staat - ich auch!
Aber eine verblüffende Lehre ist für Schabernack treibende Jugendliche oft sinnvoller als die Polizei mit allem was danach kommt.

Gruß Steffi

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Huhu!

Dies sieht der Besitzer des Autos - er weiß, wie
schwierig und teuer die Entfernung des Tags ist.

Als Ex-Raucher bin ich zwar nicht mehr so akut über die Preislage auf dem Feuerzeugbenzinsektor informiert, aber richtig teuer dürfte das Zeug noch immer nicht sein. Man muss ja nicht das Gute aus Amerika nehmen.

Ist das Verhalten des Autobesitzers strafrechtlich relevant?
Fällt das Bemalen mit Edding auf die Haut zB unter
Körperverletzung? Oder etwas anderes?

E. Krull redet wahr. Der Tatbestand der Körperverletzung ist erfüllt. Was mich ein wenig wundert, ist, dass die fröhliche Laienjuristenschar hier noch nicht den Begriff der Notwehr in den Ring geworfen hat. Um es kurz zu machen: die liegt nicht vor, denn der rechtswidrige Angriff des Jugendlichen (Sachbeschädigung) war im Zeitpunkt der Tat nicht mehr gegenwärtig.

Mein Verständnis für den PKW-Besitzer steht übrigens in einem antiproportionalen verhältnis zu seinem Alter. Wenn er auch 15 wäre, könnte man sagen: Okay, so sind sie halt, die lieben Kleinen. Als Erwachsener sollte man sich ein wenig mehr im Griff haben.

Mit wenigen Worten: Ja, aber…
Hallo, Sandra,

das Verhalten des Autobesitzers ist definitiv strafbar, erfüllt es doch eindeutig den Tatbestand der Körperverletzung. Die Tatsache, dass er selbst bis kurz vor sein Handeln selbst Opfer war, könnte vielleicht das Strafmaß beeinflussen. Notwehr, oder Affekt wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht das Strafmaß beeinflussen.

Von der praktischen Seite her betrachtet, halte ich es für sinnvoll, sich aussergerichtlich zu einigen, da sich beide Beteiligten schuldig gemacht haben. Darüber hinaus gibt es - wie ausgiebigst bereits erörtert - kostengünstige und trotzdem wirksame Strategien, Spuren wasserfester Stifte aus Gesichtern und von PKWs zu entfernen. Mir hat - aber glaubt nicht, ich bin ein Tagger - Nagellack geholfen, die Farbe von der Haut zu bekommen.

Gruß,

PM

Huhu!

Kleiner Praxistipp: Wenn in juristischen Scriftsätzen so etwas auftaucht:

das Verhalten des Autobesitzers ist definitiv strafbar,
erfüllt es doch eindeutig den Tatbestand der Körperverletzung.

Dann wissen Experten: Oha, der Schreiber hat kein einziges Argument zur Hand.

Notwehr, oder Affekt wird mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit nicht das Strafmaß beeinflussen.

Notwehr ganz bestimmt nicht (s. u.), Affekt schon eher. Wenn der Gesichtsschmierer einigermaßen geschickt vorgeht, ist das ein klassischer Fall von § 153 StPO.

Von der praktischen Seite her betrachtet, halte ich es für
sinnvoll, sich aussergerichtlich zu einigen, da sich beide
Beteiligten schuldig gemacht haben.

Richtig. Wenn der eine den anderen anzeigt, hat er flugs selbst ein Verfahren am Hals. Und ob Staatsanwälte und Richter Spaß an so etwas haben, ist auch so eine Frage.

Mir hat - aber glaubt nicht, ich
bin ein Tagger - Nagellack geholfen, die Farbe von der Haut zu
bekommen.

Ui, das muss aber doch weh tun, wenn das Zeug eintrocknet. Und dann hast Du halt keinen Edding, sondern Nagellack im Gesicht - das kann doch kaum eine Verbnesserung sein.

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hätte deiner Erfahrung/Vermutung nach ein Richter, falls es zu
einer Verhandlung wegen Körperverletzung kommen sollte,
ausreichend Spielraum den Autobesitzer ohne Strafe laufen zu
lassen?

Hallo,

wie worldwidefab schon schrieb, könnte das mit geschickter Argumentation auf Einstellung weg. geringer Schuld hinauslaufen:

  • Affektsituation
  • Rechtsgedanke des § 199 StGB
  • erzieherischer Zweck
  • keine schwere Verletzung, Beeinträchtigung leicht zu entfernen (Isopropanol)
  • Duldung / Einwilligung des Opfers
  • Hohes gesellschaftliches Interesse an Prävention, Bemalung hat abschreckenden Charakter

Grüße
EK

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Als Ex-Raucher bin ich zwar nicht mehr so akut über die
Preislage auf dem Feuerzeugbenzinsektor informiert, aber
richtig teuer dürfte das Zeug noch immer nicht sein. Man muss
ja nicht das Gute aus Amerika nehmen.

Hallo,

kostet etwa 2€ echtes Feuerzeugbenzin, aber um den Schaden zu mindern, könnte man ja auch den letzten Tropfen aus der Zapfpistole beim Tanken nutzen, es sei denn, findige Juristen legen das als Diebstahl aus.

Nur frage ich mich, warum sollte der Geschädigte nicht einfach sein Fahrzeug in eine Fachwerkstatt verbringen, und das Graffiti fachgerecht beseitigen lassen. Schließlich könnte der Lack durch eine hochwertige Konservierung geschützt sein, welche durch ungeeignete Reinigungsmittel beschädigt wird.

Gruß

Hartmut

E. Krull redet wahr. Der Tatbestand der Körperverletzung ist
erfüllt. Was mich ein wenig wundert, ist, dass die fröhliche
Laienjuristenschar hier noch nicht den Begriff der Notwehr in
den Ring geworfen hat. Um es kurz zu machen: die liegt nicht
vor, denn der rechtswidrige Angriff des Jugendlichen
(Sachbeschädigung) war im Zeitpunkt der Tat nicht mehr
gegenwärtig.

Hallo,

wo wir beim universitären Klassiker angekommen sind: der Erlaubnistatbe(um)
standsirrtum. Der PKW Fahrer fühlte sich durch Notwehr ggf. gerechtfertigt, war
es aber mangels gegenwärtigen Angriffs nicht mehr. Entschuldigt?

Fühlte er sich noch angegriffen kommt man zwangsläufig zum weiteren Klassiker,
ob der extensive (nachzeitige) Notwehrexzess auch unter § 33 StGB fällt.
Entschuldigt?

Alles in allem ein netter Fall für einen Klausurteil…

In Praxis wird es wohl auf §§ 153-153a StpO hinauslaufen, soweit der „Serien-
tagger“ hier nicht dummerweise wegen vielen anderen Sachbeschädigungen nach §
303 II StGB bereits gesucht wird.

Mfg vom

showbee

Hallo!

Ich würde eher sagen, dass das ein Verbotsirrtum wäre. Es bestünde ja ein Irrtum über das Notwehrrecht und nicht über tatsächliche Umstände.

Gruß
Tom

Hi,

danke für deine Antwort.

  • Duldung / Einwilligung des Opfers

es handelt sich immerhin um einen Jugendlichen (was auch immer der Fragesteller oben darunter versteht). Spielt das bei der Duldung eine Rolle? Ein Kind z.B. würde sich wohl (fast) nie „richtig“ wehren weil es in dem „Erwachsenen“ uU eine Bedrohung sähe (wie ein Erwachsener vielleicht durch eine Waffe). Wie liegt das bei „Halbwüchsigen“?

J~

Werkstatt Arzt?
Hi,

Nur frage ich mich, warum sollte der Geschädigte nicht einfach
sein Fahrzeug in eine Fachwerkstatt verbringen, und das
Graffiti fachgerecht beseitigen lassen. Schließlich könnte der
Lack durch eine hochwertige Konservierung geschützt sein,
welche durch ungeeignete Reinigungsmittel beschädigt wird.

nur frage ich mich, warum sollte der Geschädigte nicht einfach sein Gesicht zu einer Fachpraxis bringen und das Hautgrafitti fachgerecht durch eine Oberarzt beseitigen lassen. Schließlich könnten die Augen durch eine hochwertige Hornhaut geschützt sein, welche durch ungeeignetes Reinigungsbenzin beschädigt wird. Die Rechnung geht dann hoffentlich an den Autobesitzer und wird mal nicht von den GKV-Gemeinschaft getragen.

Sorry, aber solche Argumente wie sie hier auftauchen sind schon etwas pervers, oder? Hauptsache dem wertvollsten aller Gegenstände passiert kein Leid, dem Menschen dagegen kann man ruhig mit Chemikalien im Gesicht rumwischen die bei bei einem kleinen Versehen geeignet sind langfristige Gesundheitsschäden hervorzurufen.

IMHO werden hier die Verhältnismäßigkeiten etwas verzerrt.

Beste Grüße,
J~

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