Als ich im Urlaub war hat meine Kollegin die RG rausgeschickt, mit ihrem Namen unterzeichnet aber meinem Namen in Druckbuchstaben unter ihrer Unterschrift stehenlassen mit der Begründung, dass sei normal weil der Teil in meinem Bereich falle und sie mich nur vertreten habe.
Für mich absoluter Quatsch!! Weder je gesehen noch gehört.
Selbst i. A. hätte mein Name dort nichts zu suchen gehabt aber sie fragt nur: Wo stehen deine Behauptungen?
Das ist so unlogisch, dass ich für solch einen Fall wohl kaum ein Regelwerk finde, welches ich ihr vorlegen kann oder?
Rechnungen mit Unterschrift?
Das macht ihr genau so lange, bis ein Kunde über die Unterschrift den Stempel „Betrag dankend am tt.mm.jjjj in bar erhalten“ setzt.
Ich hatte noch nie einen AG, bei dem ich mich nicht mehr oder weniger über bestimmte Arbeitsprozesse gewundert habe aber darum geht es jetzt ja nicht.
Lassen wir die RG jetzt doch einfach weg!
Denn meine Kollegin handhabt es grundsätzlich so, dass wenn sie in Vertretung den Schriftverkehr übernimmt , diesen unterzeichnet
aber den in Druckbuchstaben angegeben Namen des eigentlichen Ansprechpartners unter ihrer Unterschrift stehen lässt.
Urkundenfälschung kann es ja nicht sein? Würde ihr Morgen gern etwas vorlegen.
Der getippte Name unter der Unterschrift ist die Wiederholung der Unterschrift in lesbarer Fassung.
Das lernt man bei einer kaufmännischen Ausbildung.
Die hat Deine Kollegin offensichtlich nicht oder sie hat grad in der Berufsschule gefehlt, als das Thema „Geschäftskorrespondenz“ dran war.
So ein falsches Vorgehen (Dein Name, ihre Unterschrift) ist nicht nur grottenfalsch, sondern wirft auch ein absolut schlechtes Licht auf die Firma:
„Krauterklitsche , die wissen nichtmal wie man Briefe unterschreibt“