Hallo,
ich hab mal eine allgemeine Frage zur Steuererklärung 2011 mit Elster.
Bei mir taucht nach der Berechnung der Punkt „Kürzungsbeitrag nach §10 Abs. 1 Nr. 3 a EstG“ auf.
Ich habe schon alles abgesucht und verstehe nicht wie das zustande kommt.
Es wurde kein Krankengeld gezahlt, allerdings Elterngeld. ABER: Wenn der Betrag geändert wird, ändert sich der Kürzungsbetrag NICHT!
Allerdings: wenn der Krankenkassenbeitrag in Anlage N geändert wird, dann ändert sich der Kürzungsbetrag auch.
Wie kann das zusammenhängen?
Ist das jetzt was neues Pauschales?
Ich weiß ja, dass niemand sehen kann, was ich eingegeben habe, aber vielleicht hatte ja jemand schon mal ähnliches?
Gruß,
Schröti
Hab inziwschen etwas gelesen, was mich aufhorchen lässt:
Kann es sein, dass hier Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil berücksichtigt werden müssen?
Auf der Lst-Bescheinigung steht ja nur der Arbeitnehmeranteil… müsste ich den Arbeitgeberanteil auch noch irgendwo eingeben?
Gruß,
Schröti
Auf-, Hin- und Umhorchen
Servus,
wie wärs, wenn Du statt zum Schmittchen gleich zum Schmitt gingest? (Nur echt mit dem Geier!):
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Nur das ich als Laie den Paragraphen in meinem Fall nicht verstanden habe.
Da ich ich kein Krankengeld beziehe…
Gruß,
Schröti
Eventualitäten
Servus,
da steht (Hervorhebung von mir):
Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern;
Das bedeutet: Der Beitrag wird vermindert, wenn bei der Krankenversicherung ein Anspruch auf Krankengeld im Fall des Falles erwächst. Es gibt haufenweise gesetzlich Krankenversicherte, die ihr Leben lang nie Krankengeld beziehen. Das ändert aber nichts daran, dass sie darauf Anspruch hätten, wenn sie lange genug krank wären.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder