Hallo
Die Frage ist ob ich mit zugelassenen ( also tax und Mot ist bezahlt) englischen Kennzeichen als Deutscher Probefahrten machen darf … weil das doch sehr kostspielig ist jedesmal Kurzzeitkennzeichen zu holen… oder ob das verboten ist ???
vielen dank im vorraus
Mfg maik
Darfst du nicht. Ein Deutscher (der auch sein Hauptwohnsitz in Deutschland hat), darf in Deutschland keine im Ausland angemeldeten, also mit ausländischen Kennzeichen versehenen Autos fahren. Das ist ein versicherungs- bzw. steuerrechtliches Problem.
Normler weiss ja.