Mit etwas Phantasie

Hallo zusammen,

mit etwas Phantasie kann man sich ja vorstellen, dass es in einem Arbeitsvertrag hiesse, das Jahresgehalt betraegt brutto EUR xxxx, d.h. monatlich EUR yyy*13. Ferner stelle man sich vor, etwas weiter unten hiesse es, dass im monatlichen Brutto-Gehalt anteilig das jaehrliche Urlaubs-und Weihnachtsgeld enthalten sei.
Zuletzt stelle man sich vor, dass ein Arbeitnehmer am 1. August eines Jahres eine Stelle bei einem Arbeitgeber angetreten habe. Kann dann der Arbeitgeber das 13. Gehalt (s.o.) lediglich anteilig auszahlen, sprich 5/12 eines Monatsgehalts?

Fragen ueber Fragen,

Ralph

Hallo Ralph,

Kann dann der Arbeitgeber das 13. Gehalt
(s.o.) lediglich anteilig auszahlen, sprich 5/12 eines
Monatsgehalts?

Um das herauszufinden, stellen wir uns mal vor, dass der Vertrag sicher einen genauen Wortlaut hat … der von nicht unerheblicher Bedeutung für die Auslegung sein könnte.*

* sozusagen als Wink mit dem Zaunpfahl :wink:

MfG

Abend

Zuletzt stelle man sich vor, dass ein Arbeitnehmer am 1.
August eines Jahres eine Stelle bei einem Arbeitgeber
angetreten habe. Kann dann der Arbeitgeber das 13. Gehalt
(s.o.) lediglich anteilig auszahlen, sprich 5/12 eines
Monatsgehalts?

Joo, das ist so üblich. Warum sollte ich jemanden der am 1.11 anfängt
ein komplettes 13. Gehalt zahlen?

Aber wie schon erwähnt, das steht in deinem Arbeitsvertrag.

Gruß
Stefan

Nun denn, Xolophos,

weiten wir die Fantasie aus und gehen davon aus, es hiesse das Jahresgehalt betraegt EUR xxx, d.h. monatlich EUR yyy*13. Damit sind allgemeine Ueberstunden abgegolten…(Ueberweisungsmodalitaeten)…Im monatlichen Brutto-Gehalt sind anetilig das jaehrliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld enthalten, somit ist ein moeglicher Anspruch abgegolten.

Weiter unten is dann die Rede von evtl. Bonuszahlungen, die in unserem Fall aber nicht realisiert wurden.

IANAL, aber ich wuerde ja sagen, dass es sich explizit nicht um ein Weihnachtsgeld handelt, da das ja in den monatlichen Gehaeltern enthalten ist und deswegen kann das 13. auch nicht nur anteilig bezahlt werden, es ist vielmehr ein normales Moonatsgehalt.

Sollte ich mich taeuschen?

Ralph

es hiesse das
Jahresgehalt betraegt EUR xxx, d.h. monatlich EUR yyy*13.
Damit sind allgemeine Ueberstunden
abgegolten…(Ueberweisungsmodalitaeten)…Im monatlichen
Brutto-Gehalt sind anetilig das jaehrliche Urlaubs- und
Weihnachtsgeld enthalten, somit ist ein moeglicher Anspruch
abgegolten.

Was sollte da im August noch für ein Anspruch bestehen? Insofern man sowas unkonkret geregelt sieht und im Zweifel ist … da gibts Experten, die sich „Anwalt“ nennen. Nur ob da jetzt noch was zu holen wäre, wenn im Arbeitsvertrag (oder einem evtl. damals anwendbaren TV) eine Ausschlussfrist geregelt war, ist natürlich dann ne andere Sache.

MfG

Ohje, ich werde mistverstanden.

Um das Weihnachtsgeld gehts nicht. Es ist aber so, dass m. E. das 13. Monatsgehalt nicht anteilig gezahlt werden kann, wenn der betreffende AN der Firma erst im August beigetreten sein sollte, da es (also das 13.) eben kein Weihnachtsgeld ist, sondern, wiederum m. E., ein ganz normales Monatsgehalt.
Einen TV gibts nicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ohje, ich werde mistverstanden.

Um das Weihnachtsgeld gehts nicht. Es ist aber so, dass m. E.
das 13. Monatsgehalt nicht anteilig gezahlt werden kann, wenn
der betreffende AN der Firma erst im August beigetreten sein
sollte, da es (also das 13.) eben kein Weihnachtsgeld ist,
sondern, wiederum m. E., ein ganz normales Monatsgehalt.

„Zu Missverständnissen und deren Nebenwirkungen, fragen Sie Ihren Anwalt oder die Gewerkschaft.“ (