ich habe im Namen meiner firma eine Facebook Seite erstellt jetzt zur Adventszeit haben wir ein Adventskalender mit Angeboten.
Wenn ich jetzt auf Facebook ein Pinnwandeintrag zu dem adventskalender mit einem Bild des Angebotes ( Artikel UVP und Werbepreis ) reinstelle um damit zu werben würde ich dann Probleme mit den Facebook Nutzungsrechten bekommen? Wenn ja welche Rechtlinien verletze ich wie müsste ich es gestalten damit es Rechtens ist und warum macht keiner irgendwelche Artikel Werbung oder Preiswerbung über Facebook?
Vielen Dank im vorraus für die schnellen Antworten.
Warum da keiner Werbung macht wirst du schnell herausfinden, wenn du die Geschäftsbedingungen von facebook studierst. Die sind nämlich maßgebend. Wenn du gegen sie verstößt, hast du ein dicke Klage am Hals.
Facebook ist privates Gebiet das öffentlich genutzt werden kann - aber eben zu deren Bedingungen.
Liebe Grüße
Polus
Es erstellen doch viele Unternehmen Angebote auf facebook.
Ist ja auch okay – wichtig ist dabei, dass auf der Seite klar und unmittelbar der Absenden/Kontakt/Impressum des Angebotes ersichtlich ist.
ich meine, da gibt es spezielle Regeln dazu, F-Commerce genannt. Die sollten Sie lesen.
Grundsätzlich zum Verkaufen über Soziale Netzwerke:
Einfach eine Facebookseite zu generieren und dort Waren anzubieten, ist an sich nicht im Sinne des ganzen Systems, da es sich ja um ein „soziales Netzwerk handelt“.
Wenn ich Gleichgesinnte treffen will oder Leute kennenlernen will, habe ich keine Lust, Werbung zu lesen oder zum kaufen animiert zu werden.
Auf der anderen Seite kann eine Präsenz in Social Media für Unternehmen durchaus interessant sein - um bekannt zu werden und mit (potentiellen) Kunden in Kontakt zu treten.
Gleich von Anfang an Waren anzubieten, ohne eine entsprechend hohe „Fan-Gemeinde“ zu haben, wird schwerlich funktionieren: Wer kauft schon dort, wo nur wenige einkaufen?
Besser wäre es, den heimischen eShop der Website sowie das Unternehmen zu bewerben und „Fans“ in Facebook zu generieren (die dann im eShop einkaufen sollen).
Wenn Sie dann Ihre Waren in Facebook anbieten, dürfte sich der Erfolg bald einstellen.
für Verbraucher muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich um Werbung bzw Produktverkauf handelt. Ob das ein Adventskalender erfüllt bezweifle ich?! Ansonsten riskiert man eine Abmahnung durch Konkurrenten, Wettbewerbs- und Verbraucherzentralen bzw sogar den Ausschluss durch Facebook selbst. Wie was beworben werden kann regelt das Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 3 UWG) und Telemediengesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG), als auch die Facebook-Werberichtlinien. Unter anderem heisst es dort zum Beispiel:
„Werbeanzeigen müssen das Unternehmen, das Produkt, die Dienstleistung bzw. die Marke, welche/s beworben wird, eindeutig darstellen und dürfen keine falschen, irreführenden, betrügerischen oder täuschenden Behauptungen enthalten…“
Bitte bedenke bei Deinen Aktivitäten: Facebook-Seiten unterliegen den gleichen juristischen Anforderungen wie alle anderen Werbepublikationen Deines Unternehmens.
Sorry für die späte Antwort. Leider kann ich auch nicht wirklich helfen. Was das Anbieten von Produkten über Facebook angeht, bin ich leider nicht im Thema. Ich würde empfehlen, mal die Hilfe-Seiten von facebook zu durchsuchen.
Von Gefühl her würde ich sagen, dass es vermutlich nicht erlaubt ist - denn Facebook lässte sich ja die Anzeigen teuer bezahlen. Warum sollten also die User in ihren Profilen quasi umsonst Werbung machen dürfen?! Vielleicht ist ein externer Link auf die eigene Homepage erlaubt, wo das Produkt mit Bild und Preis angeboten wird. Du hast ja selber schon festgestellt, dass es keiner macht - das wird schon seinen Grund haben…
Wie gesagt: Die facebook-Hilfe-Seiten sind da immer aktuell und verbindlich.