Mit Fahrrad gestürzt, Ordnungswidrigkeit?

Guten Tag,

also die fiktive Person P ist mit seinem Fahrrad so schwer gestürzt, dass er mit dem RTW schwerverletzt ins Krankenhaus gefahren werden musste. Die Polizei war auch da zur Unfallaufnahme. Es waren keine weiteren Personen bei dem Unfall beteiligt.

Nach zwei Tagen bekommt die fiktive Person P nun Post von der Polizei, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde wegen „Verursachen eines Verkehrsunfalls mit Personen- und Sachschaden“, und soll sich dazu äußern. Die verletzte Person ist die fiktive Person P selbst, und der Sachschaden sein Fahrrad.

Ist das, was der fiktiven Person P passiert ist wirklich eine Ordnungswidrigkeit oder sollte P dagegen Einspruch einlegen?

vielen Dank für eure Antwort

Hallo,

Person P müßte wenigstens darlegen, wie es zu diesem Sturz kommen konnte. War es Unachtsamkeit oder gar ein Mangel am Fahrzeug?
Hatte " P " eventuell Alkohol konsumiert?

Aus heiterem Himmel würde wohl kein Ordnungsgeld verhängt.

mfg

Hallo,

ihr solltest unterscheiden zwischer einer Ordnungswidrigkeit und ordnungswidrigem Verhalten. Das Fallen mit den Fahrrad ist durchaus ordnungswidrig, ob es sich dabei aber um eine ahndbare Ordnungswidrigkeit handelt, ist eine andere Sache. Und die Verwaltungsbehörde prüft nun den Sachverhalt und versucht festzustellen, ob tatsächlich vorwerfbar (und damit ahndbar) gehandelt wurde.

Gruss

Iru