Guten Tag,
also die fiktive Person P ist mit seinem Fahrrad so schwer gestürzt, dass er mit dem RTW schwerverletzt ins Krankenhaus gefahren werden musste. Die Polizei war auch da zur Unfallaufnahme. Es waren keine weiteren Personen bei dem Unfall beteiligt.
Nach zwei Tagen bekommt die fiktive Person P nun Post von der Polizei, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde wegen „Verursachen eines Verkehrsunfalls mit Personen- und Sachschaden“, und soll sich dazu äußern. Die verletzte Person ist die fiktive Person P selbst, und der Sachschaden sein Fahrrad.
Ist das, was der fiktiven Person P passiert ist wirklich eine Ordnungswidrigkeit oder sollte P dagegen Einspruch einlegen?
vielen Dank für eure Antwort