Ich fürchte, wir drehen uns im Kreis, darum zum letzten Mal, und dann müssen andere für mich weitermachen:
in meiner frage geht es mir darum, inwieweit man bei verzicht
auf rechtsmittel im nachhinein ansprüche geltend machen kann,
wenn zu diesem verzicht eine falsche behauptung des gerichts
geführt hat.
Es gibt hier keine falsche Behauptung. Das Gericht hatte verbindlich über eine Frage zu befinden, und es hat mit seiner „Behauptung“ nur gesagt, wie es den Fall entscheiden wird.
sicherlich gibt es gesetzliche voraussetzungen für eine
beweiserhebungserlaubnis auf basis einer
grundrechtsverletzung.
Das war allerdings nicht meine Aussage. Ein gerechtfertiger Eingriff in ein Grundrecht ist ja gerade keine Grundrechtsverletzung, sondern ein gerechtfertigter und darum rechtmäßiger Eingriff. Der Begriff der Grundrechte sollte auch nicht ZU hoch gehangen werden, denn jede noch so kleine Freiheitsverkürzung durch den Staat greift jedenfalls in Art. 2 GG ein und ist darum ein Grundrechtseingriff. Es spricht nichts dagegen, in Grundrechte einzugreifen, nur die Voraussetzungen dafür müssen halt vorliegen.
diese konnten im vorliegenden fall aber
- mit ausnahme des vom richter angeführten beispielurteils -
als nicht zutreffend herausgestellt werden.
Doch, aus der - maßgeblichen! - Sicht des Richters eben schon. Irgendwer muss ja entscheiden, was richtig und was falsch ist, und das sind nun einmal die Richter. Dafür hat man sie mit Unabhängigkeit ausgestattet.
wenn nun ein
richter allein anhand eines beispielurteils, welches hier
erwiesenermaßen nicht anwendbar ist, weil es sich eben im
vorliegenden fall nicht um eine verdachtsabhängige
beweiserhebung handelt, eine negativfolge für den angeklagten
herbeiführt, in dem es ihm die eigenschaft der
verdachtsabhängigkeit des dem beispielurteil zugrundeliegenden
beweiserhebnungsverfahrens vorenthält, muss der angeklagte
davon ausgehen, dass es sich um ein anwendbares urteil
handelt, weshalb eine rücknahme des einspruchs sinnvoll wäre.
Ein langer Satz, aber leider ohne neue Infos. Aber gut, spinnen wir deinen Gedanken doch weiter: Der „Angeklagte“ hat ja immer noch zugestimmt, er wusste auch, dass er sich damit Rechtsmittel abschneidet. Irgendwo muss die eigene Verantwortung der Menschen doch anfangen. Wenn ein Richter wirklich vorsätzlich täuscht, gut, dann wäre dein Zorn verständlich, aber momentan scheint das außer dir niemand so zu sehen.
das gericht stützt seine aussage quasi auf falsch dargestellte
tatsachen.
Vor Gericht werden Tatsachenfragen von Rechtsfragen unterschieden. Hier geht es offenbar nur um Rechtsfragen, und gerade darin ist das Gericht frei bzw. eben allein dem Gesetz unterworfen.
die falsche darstellung von tatsachen, die dann dem
urteil oder der entscheidung zugrunde gelegt werden, darf im
rahmen der interpretationsfreiheit eines richters sicherlich
nicht zulässig sein.
Der Richter ist verpflichtet, das Recht richtig zu anwenden. Was richtig ist, ist aber nicht immer objektiv erkennbar. Was glaubst du, warum überhaupt so viele Zivilprozesse geführt werden? Doch nicht, weil sich alle darüber einig sind, wie die Rechtslage ist. So, und wenn da also nun Unklarheit besteht, wer trifft die letzte Entscheidung? Eben: das Gericht. Aus der Sicht des Gerichts ist das, was du falsch nennst, richtig. Nebenbei bemerkt hat der Richter wahrscheinlich mehr juristische Staatsexamina als der Einspruchsführer.
somit wurde der angeklagte hier
getäuscht, denn bei einer offensichtlichen falschdarstellung
einer handlung handelt es sich nicht mehr um eine individuelle
interpretion. entweder die anlage im beispielurteil wurde als
verdachtsabhängig bewertet oder aber nicht - und im
beispeilurteil ist sie als verdachtsabhängig bewertet worden
und darf vom zitierenden gericht nicht als verdachtsunabhängig
dargestellt werden, um damit eine entscheidung stützen zu
können.
Du stützt dich viel zu sehr auf dieses andere Urteil und ignorierst dabei, was ich dir bereits sagte: An das andere Urteil ist das Gericht sowieso in keinster Weise gebunden!
alles in allem in meinen augen keine zulässige interpretation
des gerichts sondern eine behauptung falscher tatsachen, gegen
die man sich wehren können müsste, auch wenn man sich infolge
der täuschung zwangsläufig seine eigenen rechtsmittel genommen
hat.
Gut, aber da du von dieser Ansicht offenbar nicht abzubringen ist, kann dir nun keiner mehr helfen. Vielleicht findet der fiktive Jemand einen Rechtsanwalt, der hier irgendwas versuchen wird; wenn die Bezahlung stimmt, findet sich sogar ganz sicher einer. Ansonsten sollte der Jemand um seines Wohlergehens willen wohl einfach versuchen, Abstand von der Sache zu gewinnen und dieselbe ad acta zu legen.
Du hast hier eine Frage gestellt. Unter rechtlichen Fragen ist diese wohl beantwortet. Die Antwort anzunehmen oder dies sein zu lassen, liegt nun allein bei dir. Aber uns überzeugen, dass du doch Recht hast, wird dir wohl nicht gelingen.