Mit Faustschlag Windschutzscheibe einschlagen?

Hallo,

wenn ein erboster Verkehrsteilnehmer neben einem PKW stehen bleibt und dem PKW die Windschutzscheibe einschlägt und dabei noch ein wenig den Kotflügel und die Motorhaube verkratzt, wie nennt sich diese Tat und ggf. der Paragraph?
Und/Oder anders gefragt, wegen was kann man Anzeige erstatten und/oder Zivilklage einreichen?

Danke!

Sebastian

Moin,

wenn ein erboster Verkehrsteilnehmer neben einem PKW stehen
bleibt und dem PKW die Windschutzscheibe einschlägt und dabei

Das ist Sachbeschädigung. Zivilrechtlich hast Du einen Schadensersatzanspruch. Strafrechtlich habe ich hier keine Ahnung.
Gruß,
Ingo

Anzeige bei der Polizei erstatten (Strafrecht)

Sachbeschädigung:
http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung

Evtl. noch Nötigung, je nach Hergang, wenn er zB. den Fahrer am
Wegfahren gehindert hat…
http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Zivilrechtlich können zB Schadenersatzforderungen geltend gemacht
werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz

Gruß
Maja

Hallo!

Wie schafft man denn das? Es ist nämlich total schwer eine Autoscheibe einzuschlagen

Gruß
Tom

Hallo,
das ist ja sehr interesant!
Nur so nebenbei, der ‚Schläger‘ behauptet, er wäre angefahren
worden und hätte sich mit der Hand an der Scheibe abgestützt
und dabei ist die Scheibe zerbrochen.
Das dem nicht so ist, braucht man kaum zu erwähnen…
Zumal der ‚Schläger‘ nicht im geringsten verletzt war, Kleidung sauber war usw.

Daher würde mich interessieren, ob es nachweislich nicht so einfach ist, eine Scheibe zu zertrümmern?

Danke!
Sebastian

Aloha.

Nur so nebenbei, der ‚Schläger‘ behauptet, er wäre angefahren
worden und hätte sich mit der Hand an der Scheibe abgestützt
und dabei ist die Scheibe zerbrochen.

Ich würde jederzeit mit jedermann eine Wette um ziemlich viel Geld darauf abschließen, dass er/sie die Windschutzscheibe eines Nicht-Oldtimers mit bloßer Hand nicht beschädigen kann, geschweige denn „einschlagen“, was nach mehr als einem Riss im Glas klingt.

Weder bin ich diesbezüglicher Experte, noch ist ein Wort über den Zustand der Scheibe vor dem Faustschlag verloren worden (evtl. Vorschädigung durch Steinschlag oder Verspannung durch Unfall?), noch über den genauen Zustand der Scheibe danach (nur ein Riss oder in Fragmente zerbrochen und herausgefallen?), aber das Beschädigen einer Windschutzscheibe aus Verbund-Sicherheitsglas mit der Faust scheint mir ungeachtet dessen ein erstaunlicher Kraftakt eines sehr aufgebrachten Menschen zu sein.

Insbesondere mit dem Handballen (wie beim sprichtwörtlichen „auf den Tisch hauen“) sollte das nur mit allergrößter (fast möchte ich sagen: unmenschlicher) Wucht möglich sein; trifft eine Faust (wie beim Boxen) mit den Fingergrundgelenken zuerst auf, verteilt sich die Aufprallenergie (schmerzhaft) schon auf eine kleinere Fläche; ist die Hand beringt (womöglich gar mit einem Schlagring) und trifft geeignet, dürfte die Wahrscheinlichkeit des Glasbruchs noch am größten sein. Unverletzt könnte die Hand den Aufprall allerdings am ehesten bei einem Treffer mit dem weichen Handballen überstehen; eventuelle unblutige Verletzungen sieht man der Hand aber auch nicht leicht an.

die Windschutzscheibe einschlägt und dabei noch ein wenig
den Kotflügel und die Motorhaube verkratzt

„Dabei“? Wohl nicht im Zuge des Einschlagens der Scheibe, sondern davor oder danach? Zumindest ein gezieltes Bearbeiten von Glas und Blech in Gleichzeitigkeit kann ich mir nur schwer vorstellen. Wie kam es zu den Kratzern?

Dass man sich unabhängig davon vor der Erstattung einer Anzeige wegen Sachbeschädigung im Klaren darüber sein sollte, welchen Anteil man an der Erregung des Scheibenzertrümmerers hatte, versteht sich von selbst.

Gruß,
Zeh_14

Wetttipp
Hallo,

da wette mal liebe nicht mit den chinesischen Mönchen, die hier vor einiger Zeit aufgetreten sind…
:wink:

Gruß,
Markus