Hallo,
ich habe eine Frage zur Verkehrssicherheit festgefressener Bremsen.
Mein Wagen hat vorne eine festsitzende Bremse, mit der der Wagen jetzt schon ca. 200 km gefahren wurde. Es macht sich durch erschwerte Beschleunigung bemerkbar sowie dadurch, dass er bergab im Leerlauf fast zum Stehen kommt - der Spritverbrauch ist von 8 auf 20 Liter gestiegen. Er riecht auch komisch. Meine Frage ist, ob ich mit diesem Schaden auf die Autobahn kann/darf? Der Händler, bei dem ich den Wagen vor zwei Monaten gekauft hatte, verlangt nämlich dass ich mit dem Auto bei ihm vorbeikomme. Es sind aber 95km und eine lange Strecke Autobahn. Ich habe da kein gutes Gefühl bei. Oder ist das ok? Was könnte passieren, wird der Schaden evtl. schlimmer?
Du kommst nicht mal in die Nähe der Autobahn, denn die Bremsscheiben glühen schon vorher. Und wenn dir anschließend ein Unfall mit Personenschaden passiert, hast du ein ernstes Problem, denn du kannst nicht nachweisen, das die Bremsen bei der Abfahrt noch in Ordnung waren.
Genau das ist meine Befürchtung. Ich habe wirklich solchen Respekt vor dieser Bremse, dass ich seit der Diagnose durch den TÜV-Check nur mit dem Bus zur Arbeit fahre. Beim TÜV war ich nämlich sofort am nächsten Tag. Aber der Händler tut so, als würde ich mich anstellen die 95km zu ihm zu fahren. Er hatte den Wagen schon einmal abholen müssen, weil vor zwei Wochen das komplette Servo-Öl ausgelaufen war. Da meinte er auch, ich solle den Wagen bringen. Als ich mich geweigert habe, hat er ihn selber per Hänger geholt.
Ich weiß jetzt nicht, ob ich darauf bestehen kann, dass er den Wagen abholt. Aber das gehört dann wohl ins Rechtsforum? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Hinterher ist man ja immer schlauer
Hallo,
erstmal eine Frage,bist du zufällig Mitglied im ADAC oder in einem anderen Automobilclub?
Falls ja,würde ich dort einmal anfragen,ob es eine Möglichkeit gibt das Fahrzeug zum Händler zu transportieren.
Da sich das Fahrzeug in keinem verkehrssicheren Zustand befindet, muss das Fahrzeug entweder auf Kosten des Händlers zu Ihm transportiert werden wenn er die Reparatur selber vornehmen möchte, oder er muss die Kosten für eine Reparatur am Ort übernehmen.
Fragt sich was Ihn günstiger kommt.
oh, das hat sich überschnitten. Nein, kein Rechtsschutz … und ich weiss nicht, ob ein Anwalt Sinn macht bzw. ich möchte keine weiteren Extra-Kosten haben. Aber vielleicht kann mir da jemand einen Tipp im Rechtsforum geben, inwiefern es mit der Erfolgsquote aussehen könnte - der Wagen hat jetzt schon drei Gewährleistungsmängel. Einen hat der Händler aber mittlerweile vertuscht
Mein Wagen hat vorne eine festsitzende Bremse … Er riecht
auch komisch… ob ich mit diesem Schaden auf
die Autobahn kann/darf?
Das Auto gehört mit eigenem Antrieb weder auf die Autobahn noch auf irgend eine andere öffentliche Straße. Wenn man weiß, dass die Bremse kaputt ist, man fährt mit dem Auto trotzdem und es passiert irgend etwas, grenzt ein Unfall z. B. durch eine komplett ausfallende Bremse, ein blockierendes Rad oder einen durch Überhitzung plötzlich brennenden Reifen an Vorsatz.
Hallo,
ja … ich gehe morgen auf jeden Fall zum Anwalt. Das geht nicht anders. Ich bin über die ganze Sache echt betrübt - ich bin selber selbstständig und wenn ein Kunde ein Ergebnis bemängelt, versuche ich mich nicht rauszureden und den Kunden wie dumm dastehen zu lassen. Nein, wenn was nicht gemacht ist wie abgesprochen, bessere ich selbstverständlich nach.
Traurig ist das mit dem Händler …
Also, es ist so, dass bei einem Gewährleistungsfall der Händler verlangen kann den Wagen selber zu begutachten. Wenn der Wagen nicht fahrtauglich ist, besteht eine Verpflichtung seinerseits den Wagen zu seinem Standort zu bekommen. Da gibt es ein paar Urteile drüber. Er hat ja einen mangelhaften Wagen verkauft und muss solche Kosten dann auch tragen.
Ich finde es manchmal furchtbar, was für ein überheblicher Ton in Foren herrscht. Auch der Eintrag vor diesem ist wirklich besserwisserisch. Ich würde davon ausgehen, dass jemand, der so eine Frage stellt, nicht grenzdebil ist, sondern Hilfe benötigt! Da muss man nicht noch draufhauen.
Mal sehen, was der Anwalt dazu sagt … der Wagen war ja schon beim Händler gewesen, wegen eines Mangels. Und zwar war mir das komplette Servo-Öl ausgelaufen, ich habe es nachgefüllt um Schäden zu vermeiden und ihn benachrichtigt. Den Wagen habe ich natürlich nicht mehr angerührt. Da meinte er doch tatsächlich, ich solle ihn die 95km bringen. Also, da war ich schon einmal fassungslos. Weil ich mich geweigert hatte, musste er ihn dann abholen - und kam mit Hänger! Auch er hätte ihn nicht mehr gefahren. Natürlich nicht, das ist ja lebensgefährlich für alle. Und jetzt die Nummer noch mal, mit der Bremse! Unglaublich.
Ölverlust und defekte Bremsen müssen einem Professionellen
Kfz.-Händler ja wohl schon bei der Annhame des Fahrzeuges
aufgefallen sein…
ich verstehe schon, was Du meinst, aber das ändert nichts daran, daß der Verkäufer sich nicht der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht hat. Ein Blick ins Gesetz verschafft - wie so oft - Erleuchtung: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html
grob und verkehrswidrig die Grundlegenden Regeln des
Straßenverkehrkehrs mißachten
kann man nur, wenn man Verkehrsteilnehmer ist. Glaubs einfach mal.
Der von dir angezogene Paragraph spricht vom Eingriff in den Straßenverkehr. §315 b(1),3 könnte mit ganz viel Elastolin eventuell … muss man aber nicht. Viel einfacher bekommt man den Händler über arglistige Täuschung (Vertragsrecht) an die Hammelbeine.
Vor allem ist es so, dass der Fahrzeugführer bei der von dir konstruierten „Verkehrsgefährdung“ mindestens genau so am Tatbestand beteiligt ist. Denn: bringt er das Fahrzeug nicht in den öffentlichen Verkehr, liegt keine Gefährdung vor; tut er dies aber, macht er sich selbst strafbar. Wenn man sich also selbst kein Ei auf die Schiene nageln will, muss man dem Händler nachweisen, dass er beschuss. Dazu (Sachverständeritz usw.) wäre der ADAC oder ein anderer Autoclub schon die richtige Anlaufstelle.