Hallo,
wenn eine Person mit dem Wagen eines Freundes geblitzt wurde, ist dieser dann dazu verpflichtet, eine Aussage darüber zu machen wer der Temposünder gewesen ist?
Auf den ersten Brief, ein Zeugenfragebogen, bei dem innerhalb einer Woche Name und Adresse des Fahrers zu nennen war, wurde vom Fahrzeughalter nicht reagiert. Daraufhin kam ein paar Wochen später ein Brief vom Polizeikommissariat, in dem dazu aufgefordert wurde, einen Termin zu Vereinbaren, weil eine „Erörterung von Detailfragen“ bezüglich des Tatvorwurfs der überschrittenen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vom Fahrzeughalter gefordert wird.
Muss der Fahrzeughalter auf all das reagieren?
ja.der fahrzeughalter muß reagieren.sonst gibt es richtig ärger.mir hat man aus denselben grund,punkte und fahrverbot angedroht.hab mich aber vorher bei meinem anwalt erkundigt,
bevor ich den bogen ausgefüllt habe.bei dir ist es ja eine schippe weiter.mach so schnell wie möglich termin.ausreden,von wegen der schlüssel hing im flur,jeder kann meinen wagen genommen haben…blah,blah,damit brauchst du gar nicht aufzwarten.
Ach was, der muss nicht reagieren - warum sollte er? Wahrscheinlich hat er sowieso längst vergessen, wer da gefahren ist… vielleicht kommt dann noch irgendwann ein Entschuldigungsschreiben des Kommissariats, dass man ihn belästigt hat…
Vielleicht läuft es aber auch ganz anders + wird richtig teuer ----- mer waaaas es ned…
Habe heute gerade einen Strafzettel nach Holland gezahlt: 70 Tacken für 8km/h zu schnell… dagegen ist Rasen in Deutschland ein wahres Vergnügen!!
wenn eine Person mit dem Wagen eines Freundes geblitzt wurde,
ist dieser dann dazu verpflichtet, eine Aussage darüber zu
machen wer der Temposünder gewesen ist?
Gegenüber der Polizei: Nein.
Vor Gericht: Ja, es sei denn, er kann ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 55 StPO) für sich beanspruchen.
Risiko bei einer Aussageverweigerung (auch bei Zeugnisverweigerungsrecht): Anordnen des Führens eines Fahrtenbuches.