Hallo,
wenn eine Person mit dem Wagen eines Freundes geblitzt wurde, ist dieser dann dazu verpflichtet, eine Aussage darüber zu machen wer der Temposünder gewesen ist?
Auf den ersten Brief, ein Zeugenfragebogen, bei dem innerhalb einer Woche Name und Adresse des Fahrers zu nennen war, wurde vom Fahrzeughalter nicht reagiert. Daraufhin kam ein paar Wochen später ein Brief vom Polizeikommissariat, in dem dazu aufgefordert wurde, einen Termin zu Vereinbaren, weil eine „Erörterung von Detailfragen“ bezüglich des Tatvorwurfs der überschrittenen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vom Fahrzeughalter gefordert wird.
Muss der Fahrzeughalter auf all das reagieren?