Mit fremdem Wagen geblitzt werden und dann nicht auf Briefe reagieren?

Hallo,
wenn eine Person mit dem Wagen eines Freundes geblitzt wurde, ist dieser dann dazu verpflichtet, eine Aussage darüber zu machen wer der Temposünder gewesen ist?

Auf den ersten Brief, ein Zeugenfragebogen, bei dem innerhalb einer Woche Name und Adresse des Fahrers zu nennen war, wurde vom Fahrzeughalter nicht reagiert. Daraufhin kam ein paar Wochen später ein Brief vom Polizeikommissariat, in dem dazu aufgefordert wurde, einen Termin zu Vereinbaren, weil eine „Erörterung von Detailfragen“ bezüglich des Tatvorwurfs der überschrittenen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vom Fahrzeughalter gefordert wird.
Muss der Fahrzeughalter auf all das reagieren?

ja.der fahrzeughalter muß reagieren.sonst gibt es richtig ärger.mir hat man aus denselben grund,punkte und fahrverbot angedroht.hab mich aber vorher bei meinem anwalt erkundigt,
bevor ich den bogen ausgefüllt habe.bei dir ist es ja eine schippe weiter.mach so schnell wie möglich termin.ausreden,von wegen der schlüssel hing im flur,jeder kann meinen wagen genommen haben…blah,blah,damit brauchst du gar nicht aufzwarten.

Ach was, der muss nicht reagieren - warum sollte er? Wahrscheinlich hat er sowieso längst vergessen, wer da gefahren ist… vielleicht kommt dann noch irgendwann ein Entschuldigungsschreiben des Kommissariats, dass man ihn belästigt hat…

Vielleicht läuft es aber auch ganz anders + wird richtig teuer ----- mer waaaas es ned…

Habe heute gerade einen Strafzettel nach Holland gezahlt: 70 Tacken für 8km/h zu schnell… dagegen ist Rasen in Deutschland ein wahres Vergnügen!!

Hallo,

wir haben hier noch einige andere bemerkenswerte Preise:

Verkehrsbußen in den Niederlanden:
1.) Überholen trotz Überholverbot: € 250. - -
2.) Überholen trotz durchgezogener Linie: € 275. - -
3.) Rechtsfahrgebot missachten € 185. - -
4.) Bei Rot durch die Ampel: € 230. - -
5.) Überholen am Fußgängerüberweg oder nicht Anhalten: € 325. - -
6.) Rechts überholen: € 275. - -
7.) Parken auf Invaliden Parkplatz: € 200. - -
8.) Halten ohne Grund auf der Standspur: € 200. - -
9.) Auf der Standspur fahren: € 320. - -
10.) Nicht angeschnallt sein: € 150. - -
11.) Fehlerhafte Beleuchtung am Fahrzeug: € 90. - -
12.) Telefonieren ohne Freisprechanlage: € 350. - -

ach sorry, die neuen Preise für 2014 habe ich noch nicht, aber eines ist sicher:
sie haben sich nochmal (geringfügig) erhöht.

Gruß

Nastaly

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Also ich weiß, das man beim Anhörungsbogen nur Angaben zur eigenen Person machen muss. Zu allem anderen muß man keine Angaben machen.

Bei einem Bußgeldverfahren kann die Polizei darum bitten, dass man einen Termin macht. Auch hier muß man nicht folge leisten. 

Falls allerdings eine Ladung der Bußgeldstelle, richterliche oder staatsanwältische Anordnung kommt dann aber flott.

Was allerdings passieren kann, dass Bearbeitungsgebühren auf den zukommen, der gefahren ist, wenn man ihn denn erwischt.

OT: Hollandesien
Hi,

Habe heute gerade einen Strafzettel nach Holland gezahlt: 70
Tacken für 8km/h zu schnell… dagegen ist Rasen in
Deutschland ein wahres Vergnügen!!

wie? Tacken? In Hollandesien kann man doch auch mit Goudastückchen, halben Tulpen oder mit Klompen bezahlen … zur Not auch mit rauchbarem Grünzeug…

Gruß
E.

PS Und mal so nebenbei: Wie nutzen denn die Holländer „unsere“ Strassen und wer hat sich als erstes über eine neue Autobahnmaut in D beschwert …

Hi,

Habe heute gerade einen Strafzettel nach Holland gezahlt: 70
Tacken für 8km/h zu schnell… dagegen ist Rasen in
Deutschland ein wahres Vergnügen!!

wie? Tacken? In Hollandesien kann man doch auch mit
Goudastückchen, halben Tulpen oder mit Klompen bezahlen …
zur Not auch mit rauchbarem Grünzeug…

Hallo,
und wenn es dabei einen Engpass geben sollte auch mit Deinem Fahrzeug. Ich glaube, sowas nennt man konfiszieren.

Gruß
Nastaly

Gruß
E.

PS Und mal so nebenbei: Wie nutzen denn die Holländer „unsere“
Strassen und wer hat sich als erstes über eine neue
Autobahnmaut in D beschwert …

Du solltest wissen, der Niederländer nimmt gern, aber scheut sich bezahlen zu müssen.

1 Like

Hallo

wenn eine Person mit dem Wagen eines Freundes geblitzt wurde,
ist dieser dann dazu verpflichtet, eine Aussage darüber zu
machen wer der Temposünder gewesen ist?

Gegenüber der Polizei: Nein.

Vor Gericht: Ja, es sei denn, er kann ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 55 StPO) für sich beanspruchen.

Risiko bei einer Aussageverweigerung (auch bei Zeugnisverweigerungsrecht): Anordnen des Führens eines Fahrtenbuches.

Gruss

P.