Mit Freundin und 2 Kindern zusammen ziehen?

Guten Tag, also meine Frage. Eine Frau(21) hat eine 1 jährige Tochter und ist im 5. Monat schwanger. (erstes Kind ist nicht von derzeitigen Partner) Sie wohnt alleine und bekommt Hartz4. Der Mann(23) wohnt bei seinen Eltern. Sie wollen bald zusammen ziehen aber wenn sie das machen bekommt die Frau kein Hartz4 mehr und kein Unterhalt vom Jugendamt (der erzeuger studiert noch 4 Jahre und kann nicht zahlen). Das heißt alle Kosten sitzen auf dem Mann. Er verdient durschnittlich 1150€. Das würde er nicht schaffen mit seinem Geld. Bekommt man da hilfen wenn er eine wohnung mit seiner Frau mietet? Bekommt er auch hilfe wenn er mit seiner Frau bei seinen Eltern im Haus wohnt? Die wollen auch miete.
Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Antworten Mike

Hallo,

Sie wollen bald zusammen
ziehen aber wenn sie das machen bekommt die Frau kein Hartz4
mehr und kein Unterhalt vom Jugendamt (der erzeuger studiert
noch 4 Jahre und kann nicht zahlen). Das heißt alle Kosten
sitzen auf dem Mann. Er verdient durschnittlich 1150€.

Unterhalt vom Jugendamt bezieht sich vermutlich auf Unterhaltsvorschuss für das Kind. Dieser steht dem Kind zu und wird als dessen Einkommen gerechnet.
Wenn die beiden zusammenziehen bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft. Es werden dann die einzelnen Bedarfe zusammengerechnet, und von dem Partner das Einkommen unbd das Vermögen berücksichtigt. Ist das Einkommen geringer als der Bedarf, erhalten die beiden zusätzlich ALG 2, bzw wird wohl geprüft werden, ob z.B. durch Wohngeld keine Befürftigkeit mehr vorliegt.

Das
würde er nicht schaffen mit seinem Geld. Bekommt man da hilfen
wenn er eine wohnung mit seiner Frau mietet? Bekommt er auch
hilfe wenn er mit seiner Frau bei seinen Eltern im Haus wohnt?
Die wollen auch miete.

Ja, je nachdem wie hoch der Bedarf ist und was zur Bedarfsdeckung fehlt. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/9.html
Eine grobe Vorabberechnung könnte man hier vornehmen:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…

TM

Hallo,

aber wenn sie das machen bekommt die Frau kein Hartz4 mehr und kein Unterhalt vom Jugendamt

Unterhalt vom Jugendamt bezieht sich vermutlich auf Unterhaltsvorschuss für das Kind. Dieser steht dem Kind zu und wird als dessen Einkommen gerechnet.

Das meine ich doch auch. Wieso wird dieser Unterhalt(svorschuss) gestrichen, wenn die zusammenziehen?

Er verdient durschnittlich 1150€.

Wenn die beiden zusammenziehen bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.

Das würde dann bedeuten, dass der Partner genauso behandelt wird, wie ein Alg-2-Empfänger. Der soll sich dann unter Umständen auch ständig bewerben, damit er eine besser bezahlte Stelle kriegt oder sowas in der Richtung. Alg-2-Empfänger sein ist recht aufwändig, und das neben einem Job und Aufgaben als Vater kann das schon ziemlich stressen.

Ist das Einkommen geringer als der Bedarf, erhalten die beiden zusätzlich ALG 2, bzw wird wohl geprüft werden, ob z.B. durch Wohngeld keine Befürftigkeit mehr vorliegt.

Und Kindergeld und eventuell Kinderzuschuss! Den könnte er auch beantragen! Oder?

Viele Grüße

Hallo Nura,
Siehe auch § 7 (3) SGB II:
„Zur Bedarfsgemeinschaft gehören… 3. c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen…“
(3a)" Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen… wird vermutet wenn Partner

  1. länger als ein Jahr zusammenleben
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen"
    Das trifft doch wohl nicht zu, wenn man erst zusammen zieht.
    Grüße
    Almut

Hallo Almut,

Das trifft doch wohl nicht zu, wenn man erst zusammen zieht.

das ist zwar richtig, aber dies schließt nicht aus, dass man sich auch vor dieser Jahresfrist als Einstehensgemeinschaft definiert und sozusagen „freiwillig“ finanziell füreinander aufkommt.

TM

Hallo Simsy,

Und Kindergeld und eventuell Kinderzuschuss! Den könnte er
auch beantragen! Oder?

stimmt, den Kinderzuschlag habe ich vergessen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Cont…

Kindergeldanspruch ist ja klar bei so kleinen Kindern.

TM