So wie ich es verstehe, darf man nun mehr als 750KG ziehen mit
Klasse B, sofern der gesamte Zug nicht 3.500KG übersteigt.
Liege ich da richtig?
Ja, das war schon seit der Neueinführung der neuen Führerscheinklassen 1999 so.
Wenn das zG des Anhängers das LG des Zugfahrzeugs nicht überschreitet und beides nicht mehr als 3500kg hat, darfst Du auch ohne BE einen Anhänger ziehen, der mehr als 750kg hat.
Finde ich quakes, dies so verdreht hintenrum zu erlauben, aber es ist so.
Hallo,
neu ist seit diesem Jahr, dass man mit einem Schulungstag in der Fahrschule ohne Prüfung auch grössere Hänger ziehen darf.
Mehr als 750 waren immer schon drin, wie schon beschrieben.
Beispiel:
Du hast ein Auto mit 1600 Leergewicht, 2400 zul. Ges.Gewicht. Dann darfst Du einen Anhänger mit 1100 zul.Ges.Gewicht anhängen, weil das zul. gesGew des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und der gesamte Zug nur 3500 kg zul. ges. Gewicht hat.
Das war immer schon so, mit der Schulung geht noch mehr. Ich weiss aber nicht, wieviel.
Schaue mal in die KFZ Papiere neuerer Fahrzeuge , da fällt etwas auf !
z.b. zufällig gesehen bei einem VW Caddy 2,0 TDI EZ 11.2012
Anhängelast ungebremst 750 kg
Anhängelast gebremst 1600 kg
Da die Einweisungsfahrt ( die erwähnte 1 Fahrstunde ) mit ungebremsten Anhänger ausgeführt wurde und entsprechend auch so eingetragen ist , hat man mit " B " durch die Anhängelast des Zugfahrzeuges eine Begrenzung mit 750 kg
Schaue mal in die KFZ Papiere neuerer Fahrzeuge , da fällt
etwas auf !
z.b. zufällig gesehen bei einem VW Caddy 2,0 TDI EZ 11.2012
Anhängelast ungebremst 750 kg
Anhängelast gebremst 1600 kg
Das steht bei jedem Pkw drin, der für den Anbau einer AHK vorgesehen ist drin: Gebremste und ungebremste Anhängelast.
Da die Einweisungsfahrt ( die erwähnte 1 Fahrstunde ) mit
ungebremsten Anhänger ausgeführt wurde und entsprechend auch
so eingetragen ist , hat man mit " B " durch die Anhängelast
des Zugfahrzeuges eine Begrenzung mit 750 kg
Das glaube ich nicht, dann wäre ja die Fahrt absolut sinnlos gewesen. Dafür muß ich ja keine Einweisungsfahrt machen, das darf ich als "B"ler ja prinzipiell, einen 750er Anhänger ziehen.