Hallo,
wenn an einem Parkhaus steht:
„Nicht für Druckgas-betriebene Fahrzeuge“,
bezieht sich das
- nur auf Erdgas-Autos (deren Tank ja unter 200 bar Druck
steht)
oder auch
- auf Flüssiggasbetriebene Autos (deren Tank nur unter 5-10
bar Druck steht)
rein von der sicherheitstechnischen Seite ist nur das Einfahren von Flüssiggasautos (Propan/Butan) in Tiefgaragen problematisch. Dieses Gas ist schwerer als Luft und kann sich deshalb am Grunde der Tiefgarage sammeln und zu explosionsfähigen Gas-Luft-Gemischen führen (Benzin hat prinzipiell dasselbe Problem, aber damit lebt man schon seit Jahrzehnten).
Erdgas ist Methan und damit leichter als Luft. Es kann sich nicht am Boden sammeln.
Rechtlich dürfte es aber dem Betreiber des Parkhauses überlassen bleiben, ob er Gasfahrzeuge zulässt oder nicht.
Gruß, Niels