Mit Gasauto ins Parkhaus ?

Hallo,

wenn an einem Parkhaus steht:

„Nicht für Druckgas-betriebene Fahrzeuge“,

bezieht sich das

  • nur auf Erdgas-Autos (deren Tank ja unter 200 bar Druck steht)
    oder auch
  • auf Flüssiggasbetriebene Autos (deren Tank nur unter 5-10 bar Druck steht)
    ??

Wer weiß es?

Lieben Gruß
Dantis
… der mit dem Gedanken spielt, als nächstes ein Gasauto zu kaufen.

Das bezieht sich generell auf Gasfahrzeuge (dabei ist es auch egal, ob das Fahrzeug im Gasbetrieb oder im Benzinbetrieb in die Garage eingefahren wird.
Lieben Gruß, Daniel
(Der deswegen in keine Garage mit seinem Druckgasfahrzeug kommt)

Hallo,

wenn an einem Parkhaus steht:

„Nicht für Druckgas-betriebene Fahrzeuge“,

bezieht sich das

  • nur auf Erdgas-Autos (deren Tank ja unter 200 bar Druck
    steht)
    oder auch
  • auf Flüssiggasbetriebene Autos (deren Tank nur unter 5-10
    bar Druck steht)

rein von der sicherheitstechnischen Seite ist nur das Einfahren von Flüssiggasautos (Propan/Butan) in Tiefgaragen problematisch. Dieses Gas ist schwerer als Luft und kann sich deshalb am Grunde der Tiefgarage sammeln und zu explosionsfähigen Gas-Luft-Gemischen führen (Benzin hat prinzipiell dasselbe Problem, aber damit lebt man schon seit Jahrzehnten).
Erdgas ist Methan und damit leichter als Luft. Es kann sich nicht am Boden sammeln.

Rechtlich dürfte es aber dem Betreiber des Parkhauses überlassen bleiben, ob er Gasfahrzeuge zulässt oder nicht.

Gruß, Niels

Hallo,

Einfahrt frei für Erdgasfahrzeuge
Das Parken von Erdgasautos in Parkhäusern und Tiefgaragen nach den Länderbauordnungen in allen Bundesländern erlaubt.

Das Hausrecht stellt aber jedem Parkhausbesitzer frei, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt und welchen nicht.

http://www.erdgasfahrzeuge.de/appFrameset.html
unter FAQ / Sicherheit zu finden

mfg
W.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke …
… für Eure Antworten.
Nun ist mir die Sachlage klar.

Lieben Gruß
Dantis