… die hutschnur hoch
moin,
gerade mim amt telefoniert, weil steuerbescheid falsch und natürlich wieder mal nix erläutert wg. der abweichung… man hat sich geeinigt, dass der ausbidungsfreibetrag zu niedrig ist und ein fehler bei der veranlagung vorliegt, da übersehen wurde, dass 2 zeiträume mit auswärtiger unterbringung vorliegen… - so weit - so gut…
zum ende des gesprächs dann der hinweis, dass ich doch bitte was schreiben soll bzw. einen einspruch oder antrag auf änderung machen soll…
habe der dame dann erklärt, dass ich dies hiermit tel. gerade mache (antrag änderung)und sie sich gefälligst ne aktennoziz machen soll und den bescheid bitte ändern möchte - wurde se pampig und wollte mir was von schriftform erzählen usw…
meines wissens steht nirgends in der AO dass ein antrag auf änderung eines steuerbescheides schriftlich erfolgen muss - oder lieg ich falsch…
ferner würde mich mal interessieren, warum die beim amt immer so rumzicken, wenn man tel. die änderung des steuerbescheides begehrt - ist doch eigentlich weniger aufwand für alle beteiligten, wenn die akte schon vor der nase liegt und nicht erst ein schreiben abgewartet werden welches eine woche im amt rumschwirrt und über 3 schreibtische wandert, bis es beim richtigen gelandet ist…
so, hab mich wieder beruhigt…
gruß vom inder