Rechtsbehelfstelle FA. Was ist das?

Hi,

wie kann man die Rechtsbehelfsstelle des FA bei einer
Betriebsprüfung nutzen?

„nutzen“ geht schon mal gar nicht

Ruft man da an und bittet um einen Termin?

nee, no Chance

Etwa auch in einer einzelnen Sachfrage?

nee, definitiv nicht

Oder ist es ein Automatismus, z.B. in Folge eines Einspruches,
der dafür sorgt, dass die Rechtsbehelfsstelle des FA von
selbst aktiv wird?

Nachdem der Bescheid vorliegt, also nicht bereits nach Vorliegen des Betriebsprüfungsberichts, kann man Einspruch einlegen.

Kann der Veranlagungsbezirk nach Rücksprache mit dem Betriebsprüfer dem Einspruchsbegehren nach stattgeben, kommt der Vorgang zur Rechtsbehelfsstelle.

Diese prüft den Einspruch in vollem Umfang, macht eigene Ermittlungen, stellt Nachfragen und lässt sich Belege vorlegen. Die Rechtsbehelfsstellen ersetzen im Finanzgerichtsverfahren die fehlende 1. Instanz.

Als Ergebnis kann die Rechtsbehelfsstelle dem Begehren in vollem Umfang stattgeben oder teilweise oder bei Ablehnung eine Einspruchsentscheidung erlassen. Dagegen kann man Klage beim Finanzgericht einreichen.

Ein Antrag auf schlichte Änderung wird vom Veranlagungsbezirk bearbeitet. Ergebnis: Stattgabe oder Ablehnung. Gegen die Ablehnung ist der Einspruch gegeben, wobei man genau prüfen muss, da der nicht von der Änderung betroffene Teil des Bescheids bestandskräftig ist, da die Rechtsbehelfsfrist verstrichen ist. Da kann man sehr überraschende Ergebnisse erzielen.

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und wenn du nicht ständig was von mir lesen willst,…googeln hilft.

Schöne Grüße
C.