... mit gültigem entwertetem

Hi an euch Wissende,

ich seh hier immer wieder den Text:
„Nur mit gültigem entwertetem Fahrausweis“

Meines Wissens nach stimmt das so nicht.
Was meint Ihr?

Mit Grüßen, S:smile:nja

Evtl. mit Komma

„Nur mit gültigem entwertetem Fahrausweis“

Nur mit gültigem, entwertetem Fahrausweis.

http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Regeln/…

Oder stört dich der Begriff „entwertet“? Das heisst einfach deshalb so, weil das Stepel- oder Stanzmaschinchen „Entwerter“ heisst.

Gruß

Stefan

Hi Stefan,

Nur mit gültigem, entwertetem Fahrausweis.

Oder stört dich der Begriff „entwertet“?

Ach was, das „entwertet“ stört mich nicht.

Alternativ schwebte mir ein „mit gültig entwertetem (oder gültigem und entwerteten) Fahrausweis“ vor.

Nu ja, das Komma deines Vorschlages entwischte den Münchner Verkehrsbetrieben wohl total.
Den Kindern ein Vorbild … lach …

Mit Grüßen, S:smile:nja

Hallo,

ich seh hier immer wieder den Text:
„Nur mit gültigem entwertetem Fahrausweis“

Meines Wissens nach stimmt das so nicht.
Was meint Ihr?

Der Duden (Richtiges und gutes Deutsch) meint:
Stehen bei einem Substantiv zwei oder mehrere Adjektive oder Partizipien, dann werden diese in gleicher Weise (parallel) gebeugt…

Ebenso http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Adj… :
Zwei oder mehr aufeinanderfolgende Adjektive werden gleich flektiert…

Ausnahmen siehe http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Adj…
.

Übrigens

Meines Wissens nach

stimmt so auch nicht: Entweder „meines Wissens“ oder „nach meinem Wissen“, vgl.

http://www.gfds.de/sprachberatung/fragen-antworten/i…
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,311…

Gruß
Kreszenz

Hallo, Sonja,
da steckt viel Widersinn dahinter.

Der Fahrschein, den Du am Automaten ziehst hat zwar seinen Preis, dennoch ist ein nicht entwerteter Fahrschein für die Fahrt ungültig. Erst dadurch, dass Du ihn entwertest, erhält er seinen Wert als Fartausweis.

Ganz schön bekoppt, wenn Du mich fragst.

Aber der zweimalige Dativ ist bei entwertetem gültigem Fahrtausweis schon richtig.

Gruß
Eckard

… mit gültigem Dank…
Danke Euch, habe gegrinst und gelernt.
:wink:

Hi Eckard,

Der Fahrschein, den Du am Automaten ziehst hat zwar seinen
Preis, dennoch ist ein nicht entwerteter Fahrschein für die
Fahrt ungültig. Erst dadurch, dass Du ihn entwertest, erhält
er seinen Wert als Fartausweis.

Also der Hinweis steht immer so, dass man vor Fahrtantritt seine Karte am Automaten entwerten soll. Das stimmt dann schon.
:wink:

Hallo Leute

da steckt viel Widersinn dahinter.

Der Fahrschein, den Du am Automaten ziehst hat zwar seinen
Preis, dennoch ist ein nicht entwerteter Fahrschein für die
Fahrt ungültig. Erst dadurch, dass Du ihn entwertest, erhält
er seinen Wert als Fartausweis.

Ganz schön bekoppt, wenn Du mich fragst.

Meine Rede: der Fahrschein muss ja gestempelt sein, damit er etwas wert ist. Erst dann, wenn die Fahrt beendet worden ist, ist er tatsächlich entwertet, und ich kann ihn werfen. Der sog. „Entwerter“ müsste daher eigentlich „Stempler“ heissen, :wink:

lG
Martin B

Moment mal, das kann jetzt doch nicht so stehenbleiben:

Der Fahrschein, den Du am Automaten ziehst hat zwar seinen
Preis

… und genau daran (am Preis) misst man in der Wirtschaft den Wert. http://de.wikipedia.org/wiki/Wert_%28Wirtschaft%29

Erst dadurch, dass Du ihn entwertest, erhält
er seinen Wert als Fartausweis.

Meine Rede: der Fahrschein muss ja gestempelt sein, damit er
etwas wert ist.

Dies ist jedoch ein ganz anderer Wertbegriff, und von dem lässt sich mit der Vorsilbe ent- kein Verb bilden. Stell dir vor, etwas hat für Dich einen Wert als Erinnerungsstück. Kann dies durch irgendetwas entwertet werden? Vielleicht, wenn die Erinnerung unlieb geworden ist, oder Du Dich nicht mehr erinnern kannst, woran Dich der Gegenstand erinnern sollte - ist er dann entwertet? Er wird eventuell abgewertet, im schlimmsten Fall ist er hinterher wertlos - aber nie entwertet. Auf diesen Wertbegriff kann sich der Hinweis, man müsse einen Fahrschein entwerten, also gar nicht beziehen.

Auch der Wertbegriff, der mit wert sein umschrieben wird, geht nicht durch eine Entwertung verloren. Die Arbeit eines Wissenschaftlers ist viel wert. Im Normalfall hält dieser Wert mindestens so lange, bis seine Erkenntnisse überholt sind durch eine andere Arbeit. Auch damit wird die Arbeit nur abgewertet oder eben überholt, aber nicht entwertet.

Im Grunde genommen werden nur Tickets (Eintritts- oder Fahrkarten) entwertet, und zwar in dem Moment, wo ich den Dienst, den sie mir erlauben, in Anspruch zu nehmen, in Anspruch zu nehmen beginne (Eintritt oder Fahrtantritt). Damit besitzen sie keinen Wert im wirtschaftlichen Sinne mehr, denn nach dem Fahrtantritt oder Eintritt kann ich sie nicht mehr weitergeben - und damit auch keinen Preis mehr dafür erzielen. (Wir ignorieren mal die Tatsache, dass in einigen Verkehrsgesellschaften die entwertete Fahrkarte einen gewissen Zeitraum gültig ist. In anderen Verkehrsgesellschaften endet die Gültigkeit mit dem Ausstieg aus dem Verkehrsmittel, also ist die Weitergabe hier sehr begrenzt; und legal ist sie fast nirgends.)

Erst dann, wenn die Fahrt beendet worden ist,
ist er tatsächlich entwertet.

Dann ist er noch dazu wertlos.

Der sog. „Entwerter“ müsste daher eigentlich „Stempler“ heissen.

Wenn er denn stempelt. Mancherorts wird auch noch gelocht, dann haben wir einen Locher.
Man sagt ja auch umgangssprachlich (zumindest in Berlin): „Ich muss meine Fahrkarte noch lochen“ - obwohl sie jetzt nicht mal mehr in der Regionalbahn Löcher kriegt. Ich glaube, in Fernzügen wird gestempelt und gelocht, dann hätten wir einen Lochstempler oder einen Stempellocher.
Entwerten ist halt einfach der Oberbegriff.

(Wobei beim Licht-Löschen ja auch keiner mehr daran denkt, dass man früher tatsächlich ein Feuer gelöscht hat und nicht nur den Stromkreis unterbrochen. Insofern hätten wir auch beim „Lochen“ bleiben können.)

Liebe Grüße
Immo

Hallo Immo!

Erst dadurch, dass Du ihn entwertest, erhält
er seinen Wert als Fartausweis.

Meine Rede: der Fahrschein muss ja gestempelt sein, damit er
etwas wert ist.

Dies ist jedoch ein ganz anderer Wertbegriff, und von dem
lässt sich mit der Vorsilbe ent- kein Verb bilden.

Hatte ich auch gar nicht vor, :wink:. Was hätte ich davon?

Stell dir vor, etwas hat für Dich einen Wert als
Erinnerungsstück.

Würde ich von einem Fahrschein a priori nicht vermuten, so bewegend ist ein Fahrt mit der Bahn nun auch wieder nicht. Ich hebe aber wirtschaftlich wertlose Eintrittskarten vom Theater oder Konzert gerne auf und hefte sie an den Türrahmen, da die Erinnerung daran schon was wert ist (für eine gewisse Zeit) - wenn auch ein ideeller Wert fraglos nicht wirtschaftlich objektiviert werden kann.

Kann dies durch irgendetwas entwertet
werden? Vielleicht, wenn die Erinnerung unlieb geworden ist,

Ja schon.

oder Du Dich nicht mehr erinnern kannst, woran Dich der
Gegenstand erinnern sollte -

Steht alles drauf, muss man nur kucken!

ist er dann entwertet? Er
wird eventuell abgewertet, im schlimmsten Fall ist er
hinterher wertlos - aber nie entwertet.

Kommt sich aber logisch doch auf dasselbe heraus, nicht wahr?

Auch der Wertbegriff, der mit wert sein umschrieben
wird, geht nicht durch eine Entwertung verloren.

Der Wertbegriff wird aber doch gar nicht entwertet, nur der Fahrschein - oder? Dafür wäre eine theoretische Beweisführung erforderlich, die einem Blech-Automaten schlechterdings nicht zuzutrauen ist.

Die Arbeit eines Wissenschaftlers ist viel wert. Im Normalfall
hält dieser Wert mindestens so lange, bis seine Erkenntnisse
überholt sind durch eine andere Arbeit. Auch damit wird die
Arbeit nur abgewertet oder eben überholt, aber nicht
entwertet.

Das ist auch ein anderer Sachverhalt. Es ist den Leuten von den Verkehrsbetrieben nicht zu verdenken, dass sie sich darauf nicht beziehen. Die Bezüge, die du herstellst, waren ja für jene nicht vorhersehbar.

Im Grunde genommen werden nur Tickets (Eintritts- oder
Fahrkarten) entwertet, und zwar in dem Moment, wo ich den
Dienst, den sie mir erlauben, in Anspruch zu nehmen, in
Anspruch zu nehmen beginne (Eintritt oder Fahrtantritt). Damit
besitzen sie keinen Wert im wirtschaftlichen Sinne mehr,

Das muss ich nun ganz entschieden in Abrede stellen: Um von einem Einzelfahrschein zu reden (aktueller Bezug!), bestreite ich das. Er behält seinen Wert bis zum Beenden der Fahrt, da er mich ja vor dem 60-Euro-Knöllchen der Kontrollorgane schützt. Das tut er auch nach dem Fahrtantritt.

denn nach dem Fahrtantritt oder Eintritt kann ich sie nicht mehr
weitergeben - und damit auch keinen Preis mehr dafür erzielen.

Wäre ja noch schöner: Schwarzhandel ist ja ohnedies illegal…

(Wir ignorieren mal die Tatsache, dass in einigen
Verkehrsgesellschaften die entwertete Fahrkarte einen gewissen
Zeitraum gültig ist.

Glaube ich nicht, wohl aber die gestempelte Karte (z.B. 3-Tages-Fahrschein). Wie kann eine ungültige Karte einen Wert haben?

In anderen Verkehrsgesellschaften endet
die Gültigkeit mit dem Ausstieg aus dem Verkehrsmittel,

Das hängt nun aber vom Typ des Fahrscheins ab, nicht von der Verkehrsgesellschaft.

also ist die Weitergabe hier sehr begrenzt; und legal ist sie fast
nirgends.)

Deshalb gibt es ja auch das elfte Gebot:
Du sollst dich nicht erwischen lassen.

Erst dann, wenn die Fahrt beendet worden ist,
ist er tatsächlich entwertet.

Dann ist er noch dazu wertlos.

Da sind wir uns mal einig! Kommt sich aber doch auf dasselbe heraus.

Der sog. „Entwerter“ müsste daher eigentlich „Stempler“ heissen.

Wenn er denn stempelt. Mancherorts wird auch noch gelocht,
dann haben wir einen Locher.

Ja schon. Auf den ersten Blick scheint es tatsächlich wünschenswert, dass die tatsächlich ausgeführte Aktion in der Bezeichnung des Automaten ihren Niederschlag finde, um die weit verbreitete Gedankenlosigkeit beim Benennen von Maschinen zu vermeiden, dergestalt die guten Sitten zu gewährleisten und eine weitere Verrohung der Sprache hintanzuhalten. Dies kann jedoch nur bedingt empfohlen werden (s.u.).

Man sagt ja auch umgangssprachlich (zumindest in Berlin): „Ich
muss meine Fahrkarte noch lochen“ - obwohl sie jetzt nicht mal
mehr in der Regionalbahn Löcher kriegt. Ich glaube, in
Fernzügen wird gestempelt und gelocht, dann hätten wir
einen Lochstempler oder einen Stempellocher.
Entwerten ist halt einfach der Oberbegriff.

Dann wäre „Markierer“ empfehlenswert. Das passt dann unbeschadet der Technik, die aktuell zum Einsatz kommt. Das wäre auch bei weiten nachhaltiger, künftige Entwicklungen hätten dann keinen Einfluss mehr auf die Nomenklatur:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nomenklatur
Wir könnten dann viel besser entspannt in die Zukunft blicken, da wir ja dann Gewissheit hätten, uns sprachlich nie wieder umstellen zu müssen. Da würden rosige Zeiten auf uns zukommen…!

(Wobei beim Licht-Löschen ja auch keiner mehr daran denkt,
dass man früher tatsächlich ein Feuer gelöscht hat und nicht
nur den Stromkreis unterbrochen. Insofern hätten wir auch beim
„Lochen“ bleiben können.)

Dasselbe kommt auch in diesem Kontext sinngemäß zur Anwendung, sodass mein obiger Vorschlag wohl auch hier etwas wert ist: wir könnten ja „Licht deaktivieren“ sagen, oder so.

liebe Gruesse
Martin B

1 Like

Hallo Martin!

Dann wäre „Markierer“ empfehlenswert. Das passt dann
unbeschadet der Technik, die aktuell zum Einsatz kommt.

In diesem Zusammenhang ist es vielleicht interessant, auf Fremdsprachen zu schauen, die die Entwertung des Fahrscheins sprachlich teilweise doch geschickter lösen.
Im Litauischen sagt man z.B. „pažymėti taloną“, wörtlich: den Talon kennzeichnen - oder eben markieren, wenn ich ein Fremdwort für „kennzeichnen“ benutzen möchte.
Auch das englische „to validate a ticket“ ist m.E. sehr gut gewählt, denn hier wird es validiert - d.h. gültig gemacht.
Auf anderen Fremdsprachen kenne ich leider die Übersetzung von „entwerten“ nicht, aber ich werde mal eine Anfrage im Fremdsprachenbrett starten.

Liebe Grüße
Immo

Hi, ich bin’s nochmal.

Eben, da ich die Frage nach fremdsprachlichen Entsprechungen stellte, fiel mir ein, dass „entwerten“ wahrscheinlich gar nicht die Bedeutung „den Wert entfernen“, sondern die Bedeutung „mit Wert versehen, den Wert herstellen“ hat.

Die Vorsilbe „ent-“ bezeichnet nämlich zwei ganz verschiedene Sachverhalte:

Zum einen den, an den wir bislang alle dachten: Die Negation, wie in
enteisen = Eis entfernen
entfliegen = fliegend abhanden kommen
entgleisen = sich von den Gleisen lösen
entspannen = Spannung entfernen;

zum anderen aber auch einen verstärkenden: Die Herstellung eines bestimmten Zustandes, wie in
entfremden = fremd machen
entspringen = aus der Quelle hervorspringen
entwerfen = den Plan zur Welt bringen, ans Licht „werfen“
entbrennen = beginnen zu brennen -

und eben auch
entwerten = etwas wert werden.

Liebe Grüße
Immo

Hallo Immo!

Auch das englische „to validate a ticket“ ist m.E. sehr gut
gewählt, denn hier wird es validiert - d.h. gültig gemacht.

Mein LingoPad übersetzt „to validate“ u.A. mit „für gültig erklären“ - das ist bei weitem besser…

liebe Gruesse
Martin