Hallo, ich habe einige Fragen und es wird komplex! Die Familie meines Mannes bildet eine Erbengemeinschaft aus 4 Geschwistern. Es geht um eine hohe Summe. Es gab zwei Mietshäuser, die verkauft wurden um die GbR auseinanderzusetzen, das Geld wurde geparkt, dann gibts auch noch 4 Einfamilienhäuser, die jeweils von einem vereidigten IHK- Gutachter begutachtet und somit bewertet wurden. Alle bis auf ein Geschwisterkind sind zur Auseinandersetzung des Erbes bereit. Das Problem ist, dass dieses Geschwister nach subjektivem Empfinden, das Gefühl hat, dass das Haus, in dem Wir wohnen und das wir der Erbengemeinschaft abkaufen möchten einen höheren Wert hat, als der Gutachter mit der Angabe des Verkehrswertes angibt.
Dieses Geschwisterkind erpresst mich und meinen Mann mit Zwangsversteigerung, wenn wir nicht bereit sind mehr Ausgleich dafür zu bezahlen.
Kann mir jemand helfen, der auch kompetent ist in diesem Gebiet???
Kann dieses Geschwisterkind wirklich eine Zwangsversteigerung verlangen nur für dieses Haus??? Und dann ist es so, dass wir dieses Geschwisterkind auszahlen können und wollen zu dem vom Gutachter bewerteten Verkehrswert. Wir möchten einfach nicht draufzahlen und diesem einen Geschwisterkind eine Extrawurst einräumen. Wir Glauben, dass dieses Geschwisterkind versucht uns zu erpressen um die Zeit zu verzögern. Können wir das irgendwie verhindern??? Und haben wir ein Vorkaufsrecht vor allen anderen Miterben, wenn wir darin seit Jahren wohnen??? Kann mein Mann das Problem durch eine Auseinandersetzungsklage lösen und wie schnell geht das, weil das Geld für die Auszahlung liegt bereits.
Könnte mir jemand schnell helfen???
Vielen Dank!!!