Mit Gutachterwerten nicht einverstanden

Hallo, ich habe einige Fragen und es wird komplex! Die Familie meines Mannes bildet eine Erbengemeinschaft aus 4 Geschwistern. Es geht um eine hohe Summe. Es gab zwei Mietshäuser, die verkauft wurden um die GbR auseinanderzusetzen, das Geld wurde geparkt, dann gibts auch noch 4 Einfamilienhäuser, die jeweils von einem vereidigten IHK- Gutachter begutachtet und somit bewertet wurden. Alle bis auf ein Geschwisterkind sind zur Auseinandersetzung des Erbes bereit. Das Problem ist, dass dieses Geschwister nach subjektivem Empfinden, das Gefühl hat, dass das Haus, in dem Wir wohnen und das wir der Erbengemeinschaft abkaufen möchten einen höheren Wert hat, als der Gutachter mit der Angabe des Verkehrswertes angibt.

Dieses Geschwisterkind erpresst mich und meinen Mann mit Zwangsversteigerung, wenn wir nicht bereit sind mehr Ausgleich dafür zu bezahlen.

Kann mir jemand helfen, der auch kompetent ist in diesem Gebiet???
Kann dieses Geschwisterkind wirklich eine Zwangsversteigerung verlangen nur für dieses Haus??? Und dann ist es so, dass wir dieses Geschwisterkind auszahlen können und wollen zu dem vom Gutachter bewerteten Verkehrswert. Wir möchten einfach nicht draufzahlen und diesem einen Geschwisterkind eine Extrawurst einräumen. Wir Glauben, dass dieses Geschwisterkind versucht uns zu erpressen um die Zeit zu verzögern. Können wir das irgendwie verhindern??? Und haben wir ein Vorkaufsrecht vor allen anderen Miterben, wenn wir darin seit Jahren wohnen??? Kann mein Mann das Problem durch eine Auseinandersetzungsklage lösen und wie schnell geht das, weil das Geld für die Auszahlung liegt bereits.

Könnte mir jemand schnell helfen???

Vielen Dank!!!

Gern will ich versuchen zu helfen; hier Ihre Fragen mit den Antworten:
Kann dieses Geschwisterkind wirklich eine Zwangsversteigerung verlangen nur für dieses Haus??? — >> Grundsätzlich kann jeder Miterbe zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft die Versteigerung beantragen.–

Geschwisterkind versucht uns zu erpressen um die Zeit zu verzögern. Können wir das irgendwie verhindern??? — > Zunächst können Sie nach der Versteig.anordnung beim Amtsgericht die Verfahrenseinstellung beantragen - zweckmäßiger Weise wegen der schwierigen Materie durch einen geeigneten Anwalt! Es ist aber ratsam, sofort zu versuchen, eine Einigung zu erreichen, denn die Aussichten im Falle eines Rechtstreits sind ungewiss! Erpressung gibt´s übrigens nur im kriminellen Bereich, aber dennoch könnte in dem gegnerischen Verhalten ein Positivum für Sie liegen. Beweis ist nötig! Das vorliegende Gutachten ist nur eine Meinungsäusserung, die bekanntlich durch entsprechende Fakten (neue Verkehrswertgutachten durch vereidigte Sachverständige in Immobiliensachen) widerlegt werden kann. Also verlassen Sie sich besser nicht darauf. Suchen Sie Kompromisse, auch wenn es aus pers. Gründen schwer fällt!!! Der Versuch, in der Versteigerung Meistbietender zu werden, ist natürlich sehr risikoreich. Anwaltliche Vertretung ist unbedingt anzuraten und bedenken Sie, dass nur ganz wenige RAe die Materie beherrschen u n d Praxis haben.–

Und haben wir ein Vorkaufsrecht vor allen anderen Miterben, wenn wir darin seit Jahren wohnen??? — > Nein.–

Kann mein Mann das Problem durch eine Auseinandersetzungsklage lösen und wie schnell geht das, weil das Geld für die Auszahlung liegt bereits. ----> Siehe oben. Günstiger könnte sein, einen Notar mit der Auseinandersetzung zu beauftragen. Fragen Sie die dortige Notarkammer nach einer Adresse. Die Klage sollten Sie auf jeden Fall vermeiden, wenn Sie die vorgen. Wege noch nicht versucht haben. Auch sollten Sie vorher die endgültige Regelung mit den übrigen Miterben abgeschlossen haben.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

… mehr auf http://heinz-gintemann.weiss-was.de/app/query/displa…