Hallo,
können mit Gutscheinen (z. B. Büchergutschein) bezahlte Waren (z. B. Fachbücher) als Werbungskosten angesetzt werden?
Viele Grüße
Meketh
- Versuch, da wieder aus ungeklärten Gründen die Antwort gelöscht wurde:
nein, Tipp: Fachbücher bezahlen, private Lektüte mit Gutschein bezahlen!
E.
ich sehe das anders. M.E. sind die Kosten absetzbar. Auch das Bundesfinanzministerium erkennt Drittaufwand beim Werbungskostenabzug mittlerweile an (BMF, 7.7.2008, IV C 1 - S 2211/07/10007). Mit so einem Gutschein kann es m.E. nicht anders sein.
Gruß
S