Hallo,
wäre nett, wenn jemand was zu meiner Frage sagen könnte, nämlich, ob man das Hartz-IV-Sozialgeld auch beispielsweise in Spanien oder Portugal verprassen kann (wenn man beispielsweise knapp 60 Jahre alt ist und keinen erlernten Beruf hat, auch schon die letzten Jahre im EU-Ausland gelebt hat).
DANKE
Hallo,
interessanter Gedanke. Dann würde ich wohl eher z.B. Thailand wählen, wo man mit Hartz 4 schon ziemlich weit kommt 
Chrissie
§ 7 SGB II Fassung ab 01.01.2008
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
-
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
-
erwerbsfähig sind,
-
hilfebedürftig sind und
-
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland haben
Spielverderber
(((
…man hätte doch sooooo schön träumen können …
gehen tut das nur mit sgb XII …also arbeitsunfähig…
aber da gibt es auch weitere einschränkungen…
gehen tut das nur mit sgb XII …also arbeitsunfähig…
aber da gibt es auch weitere einschränkungen…
z.B. diese?
§ 24 SGB XII
(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. *
§ 41 SGB XII
(1) Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland , die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen nach den §§ 82 bis 84 und 90 beschaffen können, ist auf Antrag Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu leisten.
*) hiervon gibt es zwar Ausnahmen, aber die sind extremst selten.
Gruß
Nelly
Hi,
du meinst so wie Mallorca-Ralf oder wie der hieß?
Nee, geht nicht, die Gesetze wurden ja schon genannt.
Gruß
Kristin
Mit Hartz IV im Ausland
– Man bekommt das Sozialgeld (heißt doch so, oder?) auf Wunsch aufs Konto überwiesen.
– Muss man sich im Laufe des Monats persönlich beim Amt melden, um Anwesenheit nachzuweisen?
– Klar kann man mit dem erhaltenen Geld nicht irgendwo hinjetten und dann wieder schnell mal zurück, aber grundsätzlich würde es mich schon interessieren, ob Anwesenheit geprüft wird. Man wird doch als knapp Sechzigjähriger nicht zum Parkfegen verdonnert, oder kann das mal vorkommen??
also bei sgb II kann es sein, dass der 60-jährige zum parkfegen eingeteilt wird…
also bei sgb II kann es sein, dass der 60-jährige zum
parkfegen eingeteilt wird…
hallo wie war der vollständige beitrag?