Mit Kind in die Schweiz ->Reisepass?

Moin moin Zusammen,

ich habe eine kurze Frage. Habe eine 3 monate alte Tochter mit der ich demnächst für 3 Wochen in die Schweiz reisen werde.
Benötige ich hierfür einen „Kinderausweis“ oder ähnliches???

Liebe Grüße,
Horde

JA!
Jeder Bürger muß ein Grenzübertrittsdokument vorweisen, um ein anderes Land zu bereisen.

Aber Deine Tochter kann auch in Deinem Reisepass eingetragen sein. Oder eben Kinderausweis oder Kinderreisepass.

Sonst hier das offizielle Geschwafel:
_Passport required.

  • Expired travel documents (max. 1 year) issued to nationals

of Germany are accepted.
Passport Exemptions:

  • Holders of a National ID Card Personalausweis issued to

nationals of Germany.

  • Holders of an ID card „Kinderausweis“ issued to German
    minors under 15 years of age (no photograph is required for
    children under 10 years of age)._

Hi!

Reiseinfos für aller Herren Länder bekommt man z.B. auf der Seite des auswärtigen Amtes http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinfor…

Ist auf Deusch, tut man sich vielleicht ein bischen leichter.

Grüße
Dusan

Falsch! Kinder können nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen werden! Das Kind braucht einen eigenen Reisepass (Kinderausweise gibt es auch nicht mehr).

LG
ausnahmefall

FALSCH FALSCH :stuck_out_tongue:

Ich hatte geschrieben:
_JA!
Jeder Bürger muß ein Grenzübertrittsdokument vorweisen, um ein anderes Land zu bereisen.

Aber Deine Tochter kann auch in Deinem Reisepass eingetragen sein. Oder eben Kinderausweis oder Kinderreisepass._

Da die Tochter 3 Jahre alt ist und die Eintragung seit 2007 nicht mehr möglich ist, kann die Tochter noch eingetragen sein!
Und die Tochter kann auch schon einen Kinderausweis haben!

Es hat keiner gesagt, daß die Mutti einen Kinderausweis beantragen soll oder jetzt eine Eintragung vorgenommen werden soll.

Feel the difference! :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

HA! Am allerfalschesten! Die Tochter ist nämlich erst 3 MONATE alt und damit kann die Tochter eben nicht mehr eingetragen sein :stuck_out_tongue:

breit grinsende Grüße
ausnahmefall

Och mannoooooooooo, Du bist gemein. Jetzt wollte ich mal so schlau sein und beweisen, daß ich von 2009 3 Jahre abziehen kann und Du versaust es mir, weil es Monate waren.

Ich glaub ich bring mich um :smile:

Wieso ICH??? Habe ich erst vor drei Monaten und nicht vor drei Jahren das Kind zur Welt gebracht? Beschwere dich beim Fragesteller *lol*

Und das mit dem umbringen lassen wir lieber… Schießen darfste nicht und hängen sieht baumlig aus. Geh lieber einen drauf trinken oder so :wink:

LG
ausnahmefall

OWT: sehr cool :smile:*lol*DANKE!
.

Wieso ICH??? Habe ich erst vor drei Monaten und nicht vor drei
Jahren das Kind zur Welt gebracht? Beschwere dich beim
Fragesteller *lol*

Kann ich aber auch nix für. Warum hast Du nicht mal einen netten Latinlover zu ihr vor 3 Jahren rübergeschickt? Also ich plädiere auf Teilschuld, weil auch Du es unterlassen hast, ich wohl auch („Unterlassungsdelikt“) :smiley:

Schießen darfste nicht

Doch, hab sogar streberhaft mit voller Punktzahl meine Sachkundeprüfung abgelegt :smile: Aber das nur nebenbei.

und hängen sieht baumlig aus.

OT: By the way… Wie haben 60-jährige Sex? ---- Sie macht einen Handstand und er läßt ihn einfach reinbaumeln :smiley:

Geh lieber einen drauf trinken oder so :wink:

Hossa, darauf eine warme Milch mit Honig :smiley:

LG
ausnahmefall

LG
ausnahme Zu fallstäter

[MOD] genug :o)
das plauderbrett is ein stückchen weiter unten, bitteschön

gruß

tiger
[MOD]