Hallo Motorchef,
Vor einigen Wochen wurde mir noch gesagt ich könne ohne
bedenken mit Kopfhörern beim Radfahren Musik hören, die
Polizei könne nix machen, auf einem Fahrrad wär dies erlaubt.
Jetzt jedoch habe ich eben im Tv gesehen, dass es nicht mehr
erlaubt ist, da haben die reihenach Räder mit Kopfhörern aus
dem Verkehr gezogen und ermahnt oder gar eine Geldstrafe
vergeben.
nicht nur Papier, auch das Medium, auf dem Fernsehbeiträge gedreht werden ist geduldig. Und dann gibt es noch Polizisten, die meinen, der reine Augenschein genügt: Mensch trägt in beiden Ohren was zum hören: Hört nicht genug. Ein Test mit Fahrradklingel in 10 Metern Entfernung wird dann gerne abgelehnt. (Interessanterweise ist die dröhnende Musik aus dem Auto nebendran nicht so schlimm).
Was ist jetzt erlaubt, und was nicht?
Es ist nicht erlaubt, sich die Ohren so mit Geräuschen zuzukleistern, dass man das Verkehrsgeschehen nicht mehr akustisch wahrnehmen kann. Was ein einzelner (nee, meistens sind es zwei) Polizist dann aus einer konkreten Situation daraus ableitet, lässt sich vorher nicht sagen.
Gruß, Karin