Mit minderjahriger fast geschlafen

Liebe/-r Experte/-in,
darf ich mit 16 Jahren mit einem 12-jährigem Mädchen Sex haben? Natürlich freiwillig!
Hoffe auf präzise Antworten
Gruß
Jascha

nein bestimmt nich, solange sie keine 14 ist

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Hallo Jascha,

ich muss gestehen, dass es bei dieser Frage bei mir etwas im Bauch grummelt, soll heissen, die Frage macht mich schon etwas wütend. Aber dazu später.

Konkrete Antwort: Nein, es ist nicht erlaubt. Hier ein sehr guter Link dazu:
http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-ges…

Zu dem anderen Thema: Auch wenn es noch so „freiwillig“ ist - eine Zwölfjährige ist noch ein Kind, auch wenn dir das anders vorkommen mag, weil sie vielleicht schon einen Busen hat und reifer wirkt. Selbst wenn es gesetzlich erlaubt wäre, solltest DU die Verantwortung und Geduld (Liebe??) aufbringen, das ganz einfach noch für einige Jahre bleiben zu lassen.

Aus meiner eigenen Erfahrung: Ich hatte mit 14 einen 18jährigen Freund. Da passierte so einiges freiwillig zwischen uns, was ich aus heutiger Sicht eigentlich bedauere, - obwohl es recht harmlos war. Es wäre gesetzlich sogar ok gewesen, dass wir miteinander geschlafen hätten. Übrigens wäre ich dumm genug gewesen, nicht zu verhüten (zu deiner Info: Kondome sind nicht besonders sicher, an Pille denkt ihr hoffentlich nicht mal). Zum Glück war der Junge vernünftig genug, trotz gesetzlicher Erlaubnis NICHT mit mir zu schlafen, obwohl ich ja gesagt hätte.

Think about it.

Julia

Hallo Julia,

gut die Frage ist natürlich nicht die schönste.
Aber bedenke, dass ich bevor ich handle erst gefragt habe.

Ich musste die Frage in erster Linie stellen, weil ich Angst hatte, ihre Eltern könnten dann mich Anzeigen.
Natürlich habe ich nicht mit ihr geschlafen und werde es auch, nach neusten erkenntnissen,nicht tun.

Ich musste diese Frage leider nur aus dem Grund stellen, weil sie vor mir noch kein anderer stellte. In anderen Fragen handelte es nur von Leuten über 18.

Aber Danke, dass du trotz grummeln im Bauch meine Frage beantwortet hast.

Gruß
Jascha

NEIN! Da Du strafmündig bist, kämst Du vor den Richter. Auch in Deutschland. Diese® Wunsch / Tat hätte strafrechtliche Folgen. Dieser Akt verletzt einige gültige Gesetze. Da wirst Du Probleme bekommen.
Gruss, MS

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