Mit Montage

Hallo,
man läßt einen Mitarbeiter eines Gardinenhauses zwecks Aufmaßes mehrerer Jalousinen kommen.
Der M. mißt die Fenster aus und schreibt die jeweiligen Größen und Einzelpreise dazu auf seinem Firmenpapier nieder.
Man sagt vor dem Aufmnaß, dass die Preise mit Montage sein sollen, da man die Teile nicht selbst montieren kann/will.

Der Mitarbeiter schreibt also auf diesen Zettel mit den Preisen: „Mit Montage“. Der Auftrag wird sofort erteilt, unterschrieben und eine Anzahlung von 150 EUR wird gegen Quittung in bar bezahlt.

Die Ware kommt und wird montiert. Auf der Rechnung ist die Montage zusätzlich berechnet worden. Eine Rückfrage in der Zentrale wird so beantwortet, dass auf dem Auftrag zwar „mit Montage stehe“, damit aber lediglich gemeint sei, dass die Montage zusätzlich gegen Berechnung erfolgen solle. Sie sei im Preis nicht enthalten.
Eine vorherige Auftragsbestätigung ist nicht an den Kunden gesandt worden, so dass er erst bei der Montage der Ware von dieser überraschenden Auslegung des Begriffs „Mit Montage“ erfuhr.

Ist nach der Lebenserfahrung und dem Sprachgebrauch davon auszugehen, dass bei einem Auftrag „Mit Montage“ die zusätzliche separate Berechnung dieser Dienstleistung zu verstehen sein soll?

Kennt jemand einen vergleichbaren Fall mit Gerichtsentscheid?

Eine Preisangabe z. B. „mit MWST“ wird man als Endverbraucher doch auch wohl so verstehen, dass die MWST enthalten ist?

Gruß:
Manni

Hallo,

im Streitfall entscheiden Zeugenaussagen, Glaubwürdigkeit, Belege, und letztendlich Richter. Begriffsdefinitionen („mit“, „incl.“, „zzgl.“) sorgen wieder einmal für Auslegungsmöglichkeiten, ebenso wie Vertragspartner (Unternehmer-Unternehmer, Unternehmer-Verbraucher).

Sofern ich entscheiden müsste, dann zugunsten des Verbrauchers:

Der M. mißt die Fenster aus und schreibt die jeweiligen Größen
und Einzelpreise dazu auf seinem Firmenpapier nieder.
Man sagt vor dem Aufmnaß , dass die Preise mit Montage sein
sollen, da man die Teile nicht selbst montieren kann/will.

Der Mitarbeiter schreibt also auf diesen Zettel mit den
Preisen: „Mit Montage“.

Unabhängig von Aussagen liegt ein schriftliches Dokument vor mit Größen, Mengen, Preisen, „mit“ Montage.

Eine Rückfrage in der
Zentrale wird so beantwortet, dass auf dem Auftrag zwar „mit
Montage stehe“, damit aber lediglich gemeint sei, dass die
Montage zusätzlich gegen Berechnung erfolgen solle. Sie sei im
Preis nicht enthalten.

Ein Unternehmer steht gegenüber einem Verbraucher eher in der Verpflichtung, seine Auffassung konkreter zu benennen. Die Wahl des dazwischen liegenden Wortes „mit“ anstelle eindeutigem „incl.“ oder „zzgl.“ würde ich gegen ihn werten.

Kennt jemand einen vergleichbaren Fall mit Gerichtsentscheid?

Nein, nur meine persönliche Einschätzung.

Franz

Moin,

Ist nach der Lebenserfahrung und dem Sprachgebrauch davon
auszugehen, dass bei einem Auftrag „Mit Montage“ die
zusätzliche separate Berechnung dieser Dienstleistung zu
verstehen sein soll?

Nö,
google mal nach Duden online und dort nach „mit“.
Es sind viele Beispiele dabei, was unter „mit“ zu verstehen ist.

Drückt ein Einbezogensein aus
Drückt eine Zugehörigkeit aus
usw…

Synonyme zu „mit“:
Besonders Kaufmannssprache: inclusive

Vllt. hilft es bei der Argumentation.

Grüße.

roysy

Hallo,

Synonyme zu „mit“:
Besonders Kaufmannssprache: inclusive

@ Franz, @ roysy
Danke für eure Antworten.
Dann lag ich mit meiner Rechtsauffassung ja nicht falsch.
Dass ich nicht selbst auf den DUDEN gekommen bin!
Manchmal nützt ja ein kleiner Anstoß.

Gruß:
Manni