Derjenige übersieht die von hinten folgende Polizei und wird
angehalten,
Hi,
das ist eine Todsünde, nicht in den Spiegel schauen.
er wird darauf festgenagelt das der Streifenwagen ihn mit
60km/H verfolgt hat.Dürfte wohl auch stimmen, denken wir mal
die Tachos sind geeicht und das Mokick ist auch echt so
schnell gewesen.
Ist etwas schwammig, bei einem Streifenwagen ist der Tacho nicht unbedingt geeicht, was zur Folge hätte das 20% sprich 12km/h abgezogen werden müsste. dann wären es in einem Bereich wo mit etwas Augen zudrücken Klasse M ausreicht. Zudem kommt es darauf an wie lange die Messstrecke war, ob die Messung verwertbar ist.
Der Fahrer wurde aufgefordert besser gleich alles zuzugeben
und zu sagen was am Fahrzeug verändert wurde.Die gestandenen
Untaten wurden auf einer Mängelkarte vermerkt, inzwischen
rückgebaut und die Karte beim Strassenverkehrsamt abgegeben.
Diese Entscheidung war eine weise Entscheidung, sonst wäre es teurer gekommen wenn ein Abschlepper das Mokick zum Gutachter gebracht hätte. Außerdem wäre dann eine Geschwindigkeit festgestellt worden.
Welche Sanktionen erwarten den wohl solche Übeltäter.
- den Fahrer
- den Fahrzeughalter
Sehr schwer zu beurteilen, es hängt davon ab welche Geschwindigkeit nachgewiesen werden kann. Mit viel Glück bleibt nur das die Betriebserlaubnis erloschen war, sonst wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wenn man davon ausgeht das der „Raser“ noch jugendlich ist, werden es einige Sozialstunden werden. Also nichts Weltbewegendes, darf sich eben nicht mehr erwischen lassen.
Halter, wer ist der Halter? Nicht automatisch der, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Halter kann deswegen auch der Jugendliche sein wenn er das Kfz zur alleinigen Verfügung hat.
Sonst könnte es für den Halter recht heftig werden.
§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis
- als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Das wäre eine Sache für einen Anwalt der die Messung anzweifeln kann, wenn dennoch wegen den Änderungen ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nachgewiesen wird, darlegt das Fahrer auch gleich Halter ist, auch wenn die Versicherung angenommen Papa abgeschlossen hat.
Hauptziel um es nochmal deutlich zu machen wäre, Fahrer = Halter. Deswegen wird der Fahrer nicht härter bestraft. Die Strafe für den Filius bleibt idR. recht harmlos.
Der Anwalt muss da mal in den Akten schnüffeln was drin steht.
Q-Gruß