Eine gute Freundin von mir ist 78 Jahre alt, wohnt mit einem älteren Herrn zusammen (sie sind nicht verheiratet). Sie hat eine Rente von 700 € und Pflegegrad 2. Nun soll ihre Wohnung modernisiert werden, was z.B. bedeuten würde, dass sie zeitweilig in eine Ersatzwohnung umziehen muss. Die Situation überfordert Sie und Ihren Partner völlig und ich wohne zu weit weg. Könnte sie freiwillig in ein Seniorenheim umziehen und gibt es Organisationen, die sie dabei unterstützen könnten? Ihr Partner weigert sich, die Wohnung, in der er seit 40 Jahren lebt, zu verlassen und ist einem Umzug in ein Heim nicht aufgeschlossen, obwohl er auch körperlich ziemlich marode ist. Da gibt es noch eine Tochter zu der Freundin, zu der sie aber keinen Kontakt hat und von der sie auch nicht weiß, ob diese Tochter Geld verdient.
Sicher könnte sie. Aber sie wird das nicht bezahlen können.
Schöne Grüße
MM
Hallo.
Das verstehe ich nicht:
Sie wohnt mit einem Herrn zusammen, IHRE Wohnung soll modernisiert werden, deshalb muss SIE zeitweilig umziehen, aber er will nicht aus SEINER Wohnung raus… ?
Wenn es nur eine Wohnung gibt, muss er doch auch mit raus?
Wie auch immer:
Wenn die Wohnung tatsächlich unbewohnbar wird, muss sie das wohl. Aber sie darf dann auch die Miete um 100% mindern.
Bietet der Vermieter denn eine Ersatzwohnung an, möglicherweise im gleichen Haus?
Ansonsten gibt es theoretisch auch die Möglichkeit, der Modernisierung zu widersprechen. [§555d BGB][1]:
„(2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die […] nicht zu rechtfertigen ist.“
Im Idealfall akzeptiert der Vermieter den Widerspruch und wartet mit der Modernisierung eben, bis sich die Sache auf natürliche Weise erledigt hat, sprich der Mieter verstorben ist.
Andernfalls wird ein Gericht feststellen müssen, ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt. Das zieht sich hin und bedeutet Streß und Kosten.
Vielleicht sollten die beiden sich Hilfe vor Ort suchen. Caritas/Diakonie oder irgendein lokaler Seniorenhilfeverein wären mal erste Ansprechpartner.
Oder gleich zum Anwalt. Der kann die Modernisierungsankündigung prüfen, ggf. einen Widerspruch verfassen und sich um den weiteren Fortgang kümmern.
Gruß,
Kannitverstan
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555d.html
Nicht nur das. Sie kann auch Schadensersatz für alle NOTWENDIGEN Kosten verlangen. Zum Beispiel Renovierung der Wohnung nach der Modernisierung, Einlagerung der Möbel und Wohnen im Hotel. Allerdings nicht Wohnen im Pflegeheim oder Wohnen im Luxushotel. Und das gilt auch nur, wenn es ihre Wohnung ist oder sie zumindest offiziell (also mit Kenntnis des Vermieters) in der Wohnung wohnt und nicht nur zu Besuch ist.
Gruß
anf
Sehe ich genau so. Wenn sie die Wohnungsmieterin ist. Was mit dem Lebensgefährten dann ist, ist wohl ein anderes Ding. Evtl. muss prioritär er sich darum kümmern, wo er bleibt.
Wenn es eine Seniorenberatung vor Ort gibt, würde ich die einschalten.