Mit Rad über rote Ampel auch wenn auf dem Gehweg?

…über Hinweise zur Klärung der folgenden Situation würde ich mich freuen, da sie mich in eigener Sache betrifft, na ihr wisst schon…

Sitution:

A kommt als Radfahrer an eine Kreuzung herangefahren, an der er nach rechts abbiegen möchte. Schon von weitem sieht A, dass die Ampel rot zeigt. Er fährt deshalb etwa 100m vor der Kreuzung auf den Gehweg und biegt über den Gehweg nach rechts ab.
Etwa 200m weiter wird er von der Polizei gestoppt.
Worin besteht nun seine Ordnungswidrigkeit?

  1. Missachten des Rotlichtzeichens.
  2. unerlaubtes Radfahren auf dem Gehweg
  3. beides

Meinungen von euch dazu?

Ich bin der Meinung, dass man hier nur für das unerlaubte radfahren auf dem Gehweg belangt werden kann. Das Motiv zu dieser Tat ist zwar offensichtlich das umgehen der roten Ampel. Allerdings missachtet er das rote Lichtzeichen nicht…

Hallo Peter,

da ich ja auch viel Rad fahre, kann ich dir sagen, dass nur der Verstoß des Gehwegfahrens zählt!

Die Polizei kann dir nur eine Ordnungswidrigkeit für das überqueren der roten Ampel in Rechnung stellen, wenn du es auch wirklich getan hast und es auch eindeutig ersichtlich war - sozusagen auf frischer Tat ertappt.

Hinzu kommt, wie soll sie denn nachweisen, dass du nicht immer auf dem Gehweg fährst und somit die rote Ampel übersehen hast?

Gruß
TheMaster1900

Hallo!
Leider kann ich hier nur meine Meinung sagen:Ich könnte mit vorstellen,daß es darauf ankommt,ob der Radfahrer einen Führerschein hat oder nie einen gemacht hat.Dann ist sein Wissen ja andes.Und es kommt wohl auch darauf an,ob der Radfahrer jemand gefährdet.Normaler Weise denke ich,er wird für das Fahren auf dem Fußweg bestraft.Aber,wie gesagt,im Schadensfall wird der Richte bestimmt fragen,warum der Radfahrer auf dem Fußweg gefahren ist.Das könnte sich dann auf das Strafmaß auswirken.Ist aber nur mein Gedanke,mein Wissen ist hier sehr eingeschränkt.

Mißachten des Rotlichtzeichen kann dir nur vorgeworfen werden, wenn du das Rotlicht wirklich mißachtet hast. Bleibt nur das unerlaubte Fahren auf dem Gehweg, vorausgesetzt, daß du dann die Kreuzung bei der grünen Fußgängerampel überquert hast und auch nach der Straßenquerung auf dem Gehweg wietergefahren bist und nicht nach der Straßenquerung direkt auf der Straße weiter gefahren bist.
Hast du das nämlich gemacht, dann ist es ein Mißachten des Rotlichtzeichens.

Worin besteht nun seine Ordnungswidrigkeit?

  1. Missachten des Rotlichtzeichens.
  2. unerlaubtes Radfahren auf dem Gehweg
  3. beides

Meinungen von euch dazu?

Ich bin der Meinung, dass man hier nur für das unerlaubte
radfahren auf dem Gehweg belangt werden kann. Das Motiv zu
dieser Tat ist zwar offensichtlich das umgehen der roten
Ampel. Allerdings missachtet er das rote Lichtzeichen nicht…