Mit Sondersignalanlagen ins Nachbarland?

Hallo,

ich habe vor Kurzem ein Fahrzeug des THW gesehen, dass (selbstverständlich) mit Blaulicht und Folgetonhorn versehen ist. Dieses Fahrzeug fuhr allerdings - nicht im Einsatz - in Italien. Ich habe eine allgemeine Frage dazu: Darf man als BOS mit derartigen Sondersignalanlagen „einfach“ in andere EU-Staaten fahren oder müsste das Blaulicht zumindest abgedeckt werden, sofern kein grenzübergreifender Einsatz stattfindet?

Vielen Dank im Voraus!
alex

Hi,

warum solle man es nicht dürfen wenn das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Bei Krankentransporten werden ja auch nicht an der Grenze die Lichter abgeschraubt.

Q-Gruß

laut wiener übereinkommen werden die sondersignale im eg raum gegenseitig anerkannt.
hauptmann

1 „Gefällt mir“

Servus,

vor ein paar Jahrzehnten, als die Veranstaltung noch EWG (einerseits) und RGW (andererseits) hieß, durften wir mit dem KTW sogar nach Marienborn fahren, ohne die Lichtreklame am Auto irgendwie zu verändern oder zu kaschieren. Unser Bulli und der Barkas von den volkseigenen Kollegen nebst den darauf sitzenden Mannschaften haben sich prima vertragen, unter neidisch verkniffenem Äugen der Grenzer, die im Grund wohl auch nichts gegen einen Handschlag unter Kameraden gehabt hätten. Aber den durften sie den Knechten des Klassenfeindes halt nicht angedeihen lassen.

Die Epoche des kalten Krieges hat gezeigt, dass die drei ganz unabhängig von politischen Querelen weltweit funktionierenden Organisationen der Weltpostverein, die UIC und das IKRK sind.

Da dürfen die Wadenbeißer mit ihren schönen Baumkuchenschirmmützchen und Generalsordensspangen ruhig kläffen und schnappen.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Antwort!

Herzlichen Dank für die Antwort!