Mit Strom Heizen / Duschen und Wohnen

Hallo Liebe Gemeinschaft,

Ich hab da folgendes vor, ich will in unsern Einfamilienhaus Elektrisch Heizen und Wohnen.

Warmwasser und Heizung läuft dann also auch elektrisch.

Nun wurde mir gesagt, um die Netzauslastung nicht zu erhöhen, solle ich einen Vorrangschalter einbauen.

Gibt’s noch andere Möglichkeiten die ihr habt?

Liebe Grüße

Moin,

Wie hoch ist der jährliche Bedarf an Wärme? Wie meinst du elektrisch? Über Stromdirektheizung und Durchlauferhitzer?
-Luno

  • Flächenspeicherheizung und Durchlauferhitzer
  • Ca 4.000 kWh im Jahr nur für Wärme

Hallo,
der Vorrangschalter (Lastabwurfrelais) bewirkt ja nur, dass nicht mehrere starke Verbraucher gleichzeitig arbeiten und somit deinen Hausanschluss und die lokale Stromleitung überlasten. Am Gesamtverbrauch ändert das nichts.
Beispiel:
E-Herd + Durchlauferhitzer gleichzeitig schalten die Heizung ab.

Ist das ein Neubau?
Wenn nein: Wie wurde vorher geheizt, wie viel Energie wurde benötigt?

Wie groß ist die Wohnfläche?

Warum als Elektroheizung? Das ist normalerweise sehr teuer und 4000 kWh/a erscheinen mir extrem gering angesetzt zu sein. Ist das ein sehr gut gedämmtes Haus?

Eine Kundin von mir hatte Nachtspeicher, die sie auf Anraten eines windigen Verkäufers gegen solche Direktheizungen tauschte. Nach einer Heizperiode kam die böse Überraschung.

Wenn 4000 kWh/a stimmen, dann sind die im Januar benötigten 17% gerade einmal 680 kWh.

Demnach sollen rund 22 kWh am Tag - gerade einmal 1000 Watt mittlere Leistung - für das ganze Haus reichen? Da habe ich allergrößte Zweifel.

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Moin,

Unser kleines Haus (ca. 92 qm) mit dem damaligen KFW40 Standard benötigt pro Jahr rund 9000 kWh an Wärme, wobei Warmwasser da mit eingerechnet ist. Das liefert unsere Wärmepumpe nebst Fußbodenheizung,

Entweder hast du ein extrem gut gedämmtes Haus, deine Zahl stimmt so nicht oder du möchtest nur einige Bereiche so beheizen.

-Luno

Bei sowas muss ich erst einmal tief durchatmen…

Durchlauferhitzer sind extrem leistungsstarke Verbraucher, welche man beim Netzbetreiber anmelden muss, bevor man sie einbaut.
Das weiß jede Elektrofachkraft, die diesen Namen zu Recht trägt.
Den Antrag stellt ausschließlich der eingetragene Elektrobetrieb, welcher sich auch um die einzubauenden Geräte kümmert.

Warum? Genauer: Warum mit Speicher? Ein wärmespeichernder Heizkörper benötigt länger zum Aufheizen (unerwünscht) und heizt anschließend nach dem Abschalten des Thermostats noch eine Zeit lang nach (unerwünscht, da nicht regelbar). Mir sind die unlauteren Werbeaussagen bekannt, dass man den Vorteil habe, mit nur 15 Minuten Aufheizdauer könne man eine Stunde lang heizen. Zielgruppe solcher Aussagen sind Menschen, die die Grundsätze der Physik nicht kennen.

Vernünftige Berater erfassen zuerst den Jahresbedarf für Heizwärme und machen eine Wärmebedarfsrechnung. Dann weiß man, wieviel Energie (in kWh) man jährlich benötigt und welche Leistung (in Watt) dazu unter ungünstigsten Bedingungen (kältester Tag des Jahres) notwendig ist.

Heizlüfter, Flächenspeicher, Nachtspeicher, Konvektoren, Ölradiatoren - die erzeugen alle aus 1 kWh Strom ganz genau 1 kWh Wärme.
Solltest du vorher 10000 kWh Erdgas benötigt haben (Wirkungsgrad 0,8, 900 € pro Jahr), so würdest du mit solchen Heizungen nun 8000 kWh Strom benötigen (Wirkungsgrad 1, 2400 € pro Jahr).

Bei Wärmepumpen beträgt der Faktor mindestens 3 und du hast Anspruch auf verbillgten Strom, so dass du bei dann etwa 2500 kWh/a bei 500€ Stromkosten liegen würdest.

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Nirgendwo wird so extrem gelogen wie bei Werbung für Stromdirektheizungen. Eventuell glaubt er dort gemachten Lügen.

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Moin,

Jep. Leider haben viele User so ihre Probleme mit der ach so pösen Pfüsick.

Wobei es durchaus einen sinnvollen Grund für eine Stromheizung geben kann´und ausgerechnet in Verbindung mit einer Wärmepumpe. Wenn diese mit niedrigen Vorlauftemperaturen auskommt, dann ergibt sich gerne die Herausforderung, dass der typisch wärmste Raum, das Badezimmer, nicht ausreichend beheizt werden könnten, wenn es da jemand 28 Grad warm haben will. Ja nach Gegebenheiten kann man leider nicht die Wände nutzen.
Das wäre für mich ein Grund, für dieses Zimmer eine zusätzliche Elektroheizung zu installieren, die nur für den Zeitraum der Nutzung durch eine Frostbeule dieser angenehme Temperaturen beschert.
Oder Zapfstellen für Wasser, die nur gelegentlich und in vergleichsweise geringen Mengen warmes Wasser benötigen. Da wäre ein Untertischspeicher vielleicht okay oder ein kleiner DLE.

Aber das sind wirklich Sonderfälle, die man damit abfedern könnte.

Viele meiner Nachbarn glauben auch, dass die kWh auf der Gasrechnung was ganz anders sind als die auf der Stromrechnung und rein gar nichts miteinander zu tun haben. Werch ein Illtum. :wink:

-Luno

Tatsächlich ist es so. Ich habe bereits in meiner jetzigen Eigentumswohnung Flächenspeicherheizung.
Damals waren hier noch Nachtspeicheröfen drin.
Die habe ich ausgetauscht. Und obwohl die Letzten Jahre viel Infaltion und Gelder für Strom erhöht worden sind.
Bezahlen wir nicht mal 70€ / Monat Abschlag.
Diese Heizungen sind sehr Gute Alternativen zu Öl und Gas heutzutage. Also beschweren kann ich mich nicht.

Warum? Welche Kurz- und Langfristigen Vorteile bieten die?

Mit PV oder Wärmepumpe als Zusatzoption, haste eine Gute Chance Autark zu leben.
Es gibt Intelligente Systeme die sehen wann geheizt werden muss und der Verbrauch ist nicht sehr hoch.

Solche Wohnungen haben aber nicht vier Außenwände, eine Kellerdecke und ein Dachgeschoss, welche alle unbeheizt sind, sondern eventuell sind da von sechs raumbegrenzenden Flächen gleich fünf, die an beheizte Nachbarwohnungen angrenzen!

Stromverbrauch wird in kWh gemessen, nicht in Euro.
Falls die Zahl korrekt ist und die Zählerstände regelmäßig richtig abgelesen wurden, entsprechen 840€ etwa 2500 kWh pro Jahr.
Ich habe Zweifel, dass das wirklich der gesamte Stromverbrauch der ganzen Wohnung mitsamt der Heizungen und des Haushaltsbedarfs ist.

17 % des Jahreswärmebedarfs entstehen im Januar.
In diesem Monat wird die PV-Anlage 2,5 % der jährlichen Energie erzeugt haben.

Oder einmal anhand konkreter Zahlen:
Eine perfekt ausgerichtete PV-Anlage mit 11 kWp erzeugte hier im Januar 250 kWh.
Die Wärmepumpe verbrauchte 6126 kWh, davon im Januar 960 kWh.
Die Autarkie für Heizenergie in den relevanten Monaten betrug in guter Näherung 0%.

Ja nun, Fakten bitte.
Im Falle eines Neubaus ist eine Heizlastberechnung ja kein Hexenwerk, im Falle einer Bestandsimmobilie kennst du ja die Verbräuche der Vorjahre.
Um einen Raum auf eine bestimmte Temperatur zu bringen benötigt man immer dieselbe Menge Wärmeenergie. Du musst dann halt prüfen, welche Art der Erzeugung am Ende die sinnvollste ist.
Stromdirektheizungen sind das praktisch nie - es sei denn, das Haus ist so extrem gut gedämmt, das fast gar nicht geheizt werden muss. Dann treten die extrem hohen Energiekosten der Stromheizung gegenüber den höheren Anschaffungskosten einer effizienteren Heizung in den Vordergrund.
Wer 30000€ in eine Wärmepumpenanlage investiert, die anschließend 500€ im Jahr spart, wird die Amortisierung nicht erleben.

Nochmals möchte ich ganz deutlich sagen:
Im letzten Jahr hat eine Kundin von mir acht „Flächenteilspeicherheizungen“ eines bekannten Herstellers (mit den drei Buchstaben) nach nur einer Heizperiode herausgeschmissen - wegen exorbitanter Kosten. Sie hatte damit ein Reihenendhaus vollständig beheizt. 150m² aus den späten 70ern, baujahrstypische 150 kWh/m²a. Etwas über 24000 kWh im Jahr, zuvor 2500 kWh für den Haushalt.

Ach wisst ihr was?

Der UP hat sich ja wohl umfassend beraten lassen und seine Meinung bereits gebildet.

Also beraten wir doch nun einfach zuerst rechtlichj, soweit das in einem Forum zulässig ist. Ich verweise dazu auf § 71d GEG:

„Eine Stromdirektheizung darf in ein bestehendes Gebäude zum Zweck der Inbetriebnahme nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Wenn ein bestehendes Gebäude bereits über eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger verfügt, ist der Einbau einer Stromdirektheizung nur zulässig, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Die Einhaltung der Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 ist durch eine nach § 88 berechtigte Person nachzuweisen. Der Nachweis ist von dem Eigentümer mindestens zehn Jahre aufzubewahren und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.“

Wenn man sich diesen Nachweis „spart“ oder eine Stromdirektheizung in ein nicht den Anforderungen entsprechendes (also besonders gut gedämmtes) Haus einbaut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 50.000€ geahndet werden kann.

Wenn diese Hürde genommen ist, geht es weiter:

Elektrodirektheizung gelten als nicht haushaltstypische Lasten.
Daher ist zuerst am Zählerschrank der SH-Schalter auf 35A zu reduzieren (bei 10mm² Zählerverdrahtung).

Der Netzbetreiber muss seine Zustimmung zum Durchlauferhitzer geben.
Zwei oder mehr Durchlauferhitzer sind nur zulässig, wenn diese mittels Lastabwurfrelais und Lastschützen so gegeneinander verriegelt sind, dass nur ein Gerät laufen kann.

Die einzelnen Heizgeräte stellen eine besondere Belastung der Stromkreise dar, es sollte jeweils ab Zählerschrank / Unterverteilung eine separate Leitung verlegt werden (je nach Länge und Verlegeart wird 2,5mm² zu empfehlen oder gar notwendig sein).

Ich empfehle dringend, den Zählerstand regelmäßig abzulesen, um die Abschlagszahlungen anzupassen.

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