habe folgendes Problem: Mein Sohn (17) macht gerade seinen Autoführerschein. Die Theorieprüfung hat er bereits bestanden. Er möchte unbedingt mit Opa´s Traktor fahren (25 km/h). Da man für die Traktorklasse bis 25 km/h keine praktische Prüfung braucht möchte ich wissen ob er jetzt schon Traktor fahren darf.
da man mit dem Ablegen der theoretischen Prüfung weder eine Fahrerlaubnis besitzt, noch einen Führerschein ausgehändigt bekommt, gehe ich einfach mal davon aus, dass man keinen Traktor fahren darf…
Guten Tag !
Das geht deshalb nicht, weil bei der Antragstellung die Klasse „L“ mitberüchksichtigt werden müssen.
Die Klasse „B“ ist erst ab der praktisch bestandenen Prüfung auch auf die unteren Klassen anwendbar.
meines Wissens kannst du damit nicht Traktor fahren. Erst wenn du wirklich die Praxis besatnden hast ist der Traktorführerschein sozusagen „inbegriffen“.