Hallo zusammen,
Ich hätte mal eine grundsätzliche Frage zum Themna Überstundenabgeltung:
Angenommen, man arbeitet in einem Warenhaus und hat dort jede Menge Überstunden. Nun bestellt man einen größeren Posten Ware bei diesem Warenhaus und versucht, die Rechnung mithilfe der Überstunden zu begleichen. Der Chef sagt aber, dass das nicht legal wäre. Aber könnte man diese „Zahlung“ denn nicht mit geldwertem Vorteil oder einer ähnlichen Steuerpauschale belegen und somit dem Staat auch sein Schärflein zukommen lassen? Da muss es doch Präzedenzen geben. So exotisch ist diese Idee doch nicht.
wenn der Vertrag vorsieht, daß Überstunden unter irgendwelchen Bedingungen ausbezahlt werden können, gilt das natürlich auch dann, wenn man mit der Nettoauszahlung beim Arbeitgeber einkauft. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn der Arbeitgeber Personalrabatte vorsieht, können diese angewendet werden. Wenn nicht, dann nicht.
Erst beim Arbeitgeber einkaufen und dann hinterher eine Auszahlung der Überstunden verlangen würde ich als Arbeitgeber ablehnen, weil mit diesem Salto ein administrativer Aufwand erzeugt wird, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Das normale Vorgehen wäre:
(1) Prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Auszahlung der Überstunden vorgesehen ist.
(2) Das Nötige für die Auszahlung veranlassen.
(3) Die Überweisung des daraus abgerechneten Nettos (wird üblicherweise mit dem nächsten Gehalt sein) abwarten.
(4) Mit dem überwiesenen Geld einkaufen.
(3a) Falls eine Verrechnung von Personaleinkauf mit der Nettoauszahlung vorgesehen ist - ich würde das als Arbeitgeber nicht anbieten, weil es ziemlich viel Huddel in die FiBu bringen kann: Vor der Abrechnung des Monats, mit dem die Überstunden ausbezahlt werden, einkaufen und die Abrechnung abwarten.
Mitarbeiter arbeitet 100 Stunden und erhält jeweils 10 €
Das wäre dann ein Monatlohn von 1000 € (im Beispiel eine Teilzeitkraft)
Nun gehen davorn Steuer und Sozialversicherung weg (ganz willkürlich OHNE jegliche Realität) und der Mitarbeiter erhätl 700 €
Soweit das „ganz Normale“.
Hätte der Mitarbeiter jetzt in einem Monat 200 Stunden (also 100 Überstunden) so bekommt er 2000 € zahlt dann davon Steuer und Sozialversicherung und erhält (nur ne fiktive Zahl) 1400 €
Kaufst derjenige jetzt in der Firma für 500 € ein - so bekommt er eben nur 900 € überwiesen.
die von Dir geschilderte Abrechnung von Überstunden wie bei Stundenlöhnern ist eine von vielen Möglichkeiten. Daß das bei einem Arbeitgeber üblich ist, erlaubt genau Null Aussage für das, was bei einem anderen Arbeitgeber möglich ist. Es geht nichts daran vorbei, zuallererst mal den Anstellungsvertrag anzuschauen.
Fängt übrigens schon lange vor der Frage „Zeitkonto und Auszahlung“ an: Du glaubst nicht, wie viele „aufgelaufenen Überstunden“ nur im Kopf der betroffenen Arbeitnehmer existieren…