Mit unfairem Arbeitszeugnis Chancen bei Gericht?

Hallo,

im Forum „Job & Karriere“ wurde ein Arbeitszeugnis schon als Verriss bewertet. Kurze Zusammenfassung:

Der AG (Zeitarbeitsfirma) hat das Zeugnis nach über 6 Monaten und 3 Anrufen geschickt. Die Firma, an die Herr X verliehen wurde war mit dessen Leistungen zufrieden. Also kann man davon ausgehen, dass es ein Rachezeugnis ist weil Herr X das Weiterbeschäftigungsangebot nicht angenommen hat. Außerdem gab es während der Beschäftigungszeit Schwierigkeiten mit Urlaubsabrechnungen etc. Die Aufgaben wurden so definiert, als ob der AN nie eigenverantwortlich gearbeitet hätte, was nicht der Wahrheit entspricht. Und das gesamte Zeugnis mit den Formulierungen ergibt eine 3-4 obwohl die Firmen an die er verliehen wurde mit seinen Leistungen komplett zufrieden waren. Außerdem wurde das Zeugnis unterschrieben mit dem Datum des letzten Arbeitstages, also über 6 Monate her. Wenn man es so abgibt sieht es doch für den neuen AG so aus, als ob man absichtlich ein schlechtes Zeugnis zurück gehalten hat.

Meine Fragen:

  • wie kann man eine Richtigstellung des Zeugnisses erreichen, v.a. mit fairer Benotung?
  • Macht da ein Gang zum Arbeitsgericht Sinn und wenn ja wie kann ein AN beweisen, dass das Zeugnis nicht seinen Leistungen entspricht?

Ein schlechtes Arbeitszeugnis würde für den AN bedeuten, dass er evtl. die befristete Stelle beim neuen AG nicht verlängert bekommt, d.h. es ist sehr wichtig, dass er ein gutes realisitisches Zeugnis bekommt.

Danke im voraus
Grüße
Jessica

Problem der Beweislast
Hi!

Und das gesamte Zeugnis mit den
Formulierungen ergibt eine 3-4

Eine 4 ist es eigentlich nicht - ich würde es als 3 werten.

Außerdem wurde das Zeugnis unterschrieben mit dem Datum
des letzten Arbeitstages,

Das gehört so - anders wäre allein DAS ein Grund für eine Änderung.

  • wie kann man eine Richtigstellung des Zeugnisses erreichen,
    v.a. mit fairer Benotung?

Das Problem bei einer 3 ist schlicht:
Vor Gericht müsste der AN beweisen, dass er besser war.
Bei einer vier (und schlechter) wäre dann der AG in der Beweispflicht.

  • Macht da ein Gang zum Arbeitsgericht Sinn und wenn ja wie
    kann ein AN beweisen, dass das Zeugnis nicht seinen Leistungen
    entspricht?

Gute Frage.
Gab es vorher vielleicht mal ein Zwischenzeugnis?

Ein schlechtes Arbeitszeugnis würde für den AN bedeuten, dass
er evtl. die befristete Stelle beim neuen AG nicht verlängert
bekommt, d.h. es ist sehr wichtig, dass er ein gutes
realisitisches Zeugnis bekommt.

Was ist der neue AG denn für ein Schwachmat?
Kann er sich kein eigenes Bild machen sondern wertet ein zeugnis höher als die eigene Erfahrung mit dem MA?!

Gruß
Guido

Hi!

Hallo Guido,

das ging aber schnell :smile:

Eine 4 ist es eigentlich nicht - ich würde es als 3 werten.

Naja, auch nicht gerade rosig in der heutigen Zeit.

Außerdem wurde das Zeugnis unterschrieben mit dem Datum
des letzten Arbeitstages,

Das gehört so - anders wäre allein DAS ein Grund für eine
Änderung.

Das gehört so? Woher weiß der neue AG dann, dass der AN es nicht absichtlich zurück gehalten hat? Dass das so gehört wusste ich nicht, sorry.

Das Problem bei einer 3 ist schlicht:
Vor Gericht müsste der AN beweisen, dass er besser war.
Bei einer vier (und schlechter) wäre dann der AG in der
Beweispflicht.

-( Oje, und wie macht man das? Stellt evtl. eine Firma, an die verliehen wurde in dem Fall ein Zeugnis aus?

Gute Frage.
Gab es vorher vielleicht mal ein Zwischenzeugnis?

Nein, es wurde eins angefordert, als der AN von der einen Firma in die andere übernommen wurde (bei gleicher Verleihfirma), aber er hat keins bekommen. Begründung: „Sie bleiben doch eh bei uns.“ Ich sag doch, mit der Firma gab es einige Probleme.

Was ist der neue AG denn für ein Schwachmat?
Kann er sich kein eigenes Bild machen sondern wertet ein
zeugnis höher als die eigene Erfahrung mit dem MA?!

Naja, man hofft es ja nicht, dass es so weit kommt. Aber auch für zukünftige Bewerbungen ist ein ordentliches Zeugnis ja wichtig, Und es geht ja nicht darum eine Leistung zu beschönigen sondern nur um Richtigkeit (wie gesagt, zufriden waren immer alle mit HerrX, nur die Verleihfirma wohl nicht. Schon blöd, wenn man falsche Abrechnungen nicht akzeptiert…)

Gruß
Guido

Grüße
Jessica

Hallo Guido

Außerdem wurde das Zeugnis unterschrieben mit dem Datum
des letzten Arbeitstages,

Das gehört so - anders wäre allein DAS ein Grund für eine
Änderung.

Das , mein lieber Guido, ist so pauschal falsch… Der letzte Arbeitstag ist nicht zwingend deckungsgleich mit dem rechtlichen Ende des AV. Zudem ist primär das Datum der Ausstellung zu nehmen. Dies kann auch ein Zeitpunkt nach dem Ende des AV sein, wenn der AN die verspätete Ausstellung zu verantworten hat.

Was ist der neue AG denn für ein Schwachmat?
Kann er sich kein eigenes Bild machen sondern wertet ein
zeugnis höher als die eigene Erfahrung mit dem MA?!

Das wiederum ist sowas von richtig :smile:

Gruß,
LeoLo

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Pauschale Falle
Hi!

Hat mich schon fast gestört, dass Du so lange keine Korrektur in meine Richtung geschossen hast :wink:

Das , mein lieber Guido, ist so pauschal falsch… Der
letzte Arbeitstag ist nicht zwingend deckungsgleich mit dem
rechtlichen Ende des AV. Zudem ist primär das Datum der
Ausstellung zu nehmen. Dies kann auch ein Zeitpunkt nach dem
Ende des AV sein, wenn der AN die verspätete Ausstellung zu
verantworten hat
.

Ja, ok, danke für die Korrektur.
(Ich habe dann mal das von Dir gefettet, was ich eigentlich meinte)

Da bin ich dann mal in den pauschalen Sumpf gehüpft…

Viele Grüße
Guido

Hi!

Eine 4 ist es eigentlich nicht - ich würde es als 3 werten.

Naja, auch nicht gerade rosig in der heutigen Zeit.

Wenn der Rest passt, ist eine 3 aber kein Beinbruch.
Abgesehen davon:

Die meisten 1er-Zeugnisse sind „Weglob“-Zeugnisse, soll heißen: Einen Einser lässt man nicht gehen.
4er-Zeugnisse bergen die Gefahr, dass man sich als Aussteller rechtfertigen muss, weshalb man sie eher nicht schreibt.

Bleiben 2 und 3 - oder eben 4, wenn man dem MA was Schlechtes will.

Das gehört so? Woher weiß der neue AG dann, dass der AN es
nicht absichtlich zurück gehalten hat?

Das weiß er nicht.
Nur, wie ich schon fragte: Kann der neue AG sioch nich ein eigenes Bild machen?!

-( Oje, und wie macht man das? Stellt evtl. eine Firma, an die verliehen wurde in dem Fall ein Zeugnis aus?

Das nicht.
Aber man könnte dort nach einer Referenz fragen.
Eine Verpflichtung gibt es nicht, aber wenn man dort „gute“ Arbeit geleistet hat, sollte man zumindest mal den Versuch starten.

Gruß
Guido