Mit Unterschrift auf Erbe verzichten?

Hallo,
ich stehe vor einer Entscheidung, bei der ih ich einfach zu wenig mit dem Thema auskenne, ich schildere einmal kurz die Situation:

Meine Eltern sind seit 20 Jahren geschieden, seit dem hat sich mein Vater eher weniger um mich und meinen Bruder gekümmert. Nun hat er uns zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Er hat uns vorgeschlagen, jedem von uns 15000€ zu geben, wenn wir ihm unterschreiben (und notariell beglaubigen lassen) das wir vom Erbe absehen. Er hat ein Eigenheim was auf 180000€ geschätzt wurde, von seiner sonstigen finanziellen Situation wissen wir nichts. Nur das er eine eigene Wäscherei und eine Pension hat die ziehmlich gut läuft, und das er in den letzten Jahren einige Eigenheime verkauft hat. Also wir sollen ihm unterschreiben, dass wir vom Erbe zurücktreten, aber dann, wenn seine jetztige Ehefrau stirbt, alles von ihr erben. Er will halt auf Nummer sicher gehen, dass seine Frau nach seinem Tod abgesichert ist und uns nichts auszahlen muss, denn sie ist 18 Jahr jünger als er, also auch nur 10 Jahre älter als wir.

Meine Fragen sind nun:
Entbindet uns unsere Unterschrift, also der Erbverzicht, auch von dem gesetzlichen Pflichtteil der uns zusteht?
Wie hoch wäre der Pflichtteil?
Geht es das wir dann von ihr alles erben? (Sie hat keine Kinder, aber Geschwister)
Was wäre wenn ich und/oder mein Bruder eher als sie sterben, erben dann unsere Kinder?
Würden Sie diesem Vorschlag zustimmen bzw. gibt es eine andere Lösung, kann er uns vielleicht jetzt kompett auszahlen?

Ich bedanke mich jetzt schon mal für schnelle Antworten, und wenn es noch Fragen gibt, können Sie mich gern kontaktieren.

Viele Grüße aus Sachsen-Anhalt

Guten Tag,
wenn Sie notariell beglaubigen lassen, dass Sie mit 15.000,00 € vom Erbe zurück treten, heißt das so viel, dass Ihnen nicht mal der Pflichtteil zusteht. Der Pflichtteil wäre bei zwei Kindern in Ihrem Fall 1/8 vom gesamten Nachlass. Das Problem ist aber, dass wir ja gar nicht wissen, wieviel er genau hat. Kann sein, dass Sie mit dem Pflichtteil schlechter fahren, aber auch, dass Sie viell. besser fahren.
Ja, es geht, dass Sie von ihr alles Erben, was Ihr Vater ja schlauerweise hoffentlich auch so in seinem Testament verfügt, dass Sie nach seiner Ehefrau erben. Weil wenn er das nicht verfügt, kann seine Frau danach machen mit dem Geld was Sie will (weil Sie haben ja dann unterschrieben, dass Sie 15.000 € erhalten haben und auf alle Erbansprüche verzichten).
Wenn Sie vor der Ehefrau sterben, gehen Ihre Erbanteile an Ihre Kinder nach gesetzlicher Erbfolge, d. h. wenn Sie selbst dann nichts anderes verfügen, dass z.B. eine Stiftung Ihr Geld bekommen soll oder Ihr Bruder, Ihr Partner etc.
Die Lösung wäre also darin, zu wissen, wie hoch der tatsächliche Nachlass ist. Meine Einschätzung: Sie kommen mit den 15.000,00 € nicht gut weg, wenn Ihr Vater diese wirtschaftlichen Verhältnisse hat, wie Sie beschrieben haben.
Wenn noch was ist, melden Sie sich einfach wieder bei mir.
LG aus Stuttgart

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, geht es um einen Pflichtteilsverzicht.

Ihr Vater könnte ohne weiteres durch Testament seine jetzige Ehefrau als Alleinerbin einsetzen. Sie hätten als Abkömmlinge dann aber einen Pflichtteilsanspruch und den möchte Ihr Vater nun ausschließen.

Die Höhe des Pflichtteils entspricht dabei immer der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einer Ehefrau und zwei Kindern beträgt der Pflichtteil eines jeden Kindes ein Achtel des gesamten Nachlasses abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten, also Schulden des Erblassers.

Dass sie im Falle des Todes der jetzigen Ehefrau Ihres Vaters alles erben, lässt sich selbstverständlich einrichten. Sollten Sie oder Ihr Bruder vorher versterben, treten an Ihre Stelle selbstverständlich Ihre Kinder.

Insgesamt scheint mir das eine machbare Lösung zu sein. Da ein solcher Vertrag aber ohnehin nur notariell machbar ist, sollten Sie, wenn Sie Fragen haben, diese dem Notar stellen. Er ist verpflichtet, sie über Folgen und Risiken eines solchen Vertrages aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
das ist doch ein kleines Lotteriespiel, was da im Raume steht.

  1. Wenn Sie -evtl. handeln Sie noch etwas höher im Betrag, bei einem Notar einen Erb- und Pflichtteilsverzeichtsvertrag - nur so geht es - unterschreiben, ist Ihr Erbteil und auch Pflichtteilsanspruch erledigt und Sie können keine Ansprüche mehr stellen.
  2. Wenn Sie nicht unterschreiben, könnte der Vater jetzt schon seiner Ehefrau alles überschreiben/schenken und sich eine Nutznießung vorbehalten. Dann bekämen Sie davon allenfalls einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, der bei einem schnellen Tod die Hälfte von Ihrem gesetzlichen Erbe wäre und jedes Jahr um 10 % -so nach neuem Gesetzt- sinkt, so dass Sie nach 10 Jahren keinen Anspruch mehr hätten.
  3. Wenn der Vater nur ein Testament macht und u.a. Sie enterbt, haben Sie natürlich am Todestage noch einen Pflichtteilsanspruch in voller Höhe, also die Hälfte von dem gesetzlichen Erbteil. So der Vater keine Gütertrennung hat, erbt gesetzlich die Ehefrau insgesamt 1/2 Aneil und Sie als Kinder die andere Hälfte zur Hälfte, also 1/4 Anteil. Der Pflichteil wäre mithin 1/8 vom Nachlassnette und in Geld auszubezahlen.
    MfG
    PB

Entbindet uns unsere Unterschrift, also der Erbverzicht, auch
von dem gesetzlichen Pflichtteil der uns zusteht?

Ja.

Wie hoch wäre der Pflichtteil?

1/8

Geht es das wir dann von ihr alles erben? (Sie hat keine
Kinder, aber Geschwister)

Gesetzlich - nein.

Was wäre wenn ich und/oder mein Bruder eher als sie sterben,
erben dann unsere Kinder?

Ja

Würden Sie diesem Vorschlag zustimmen bzw. gibt es eine andere
Lösung, kann er uns vielleicht jetzt kompett auszahlen?

Das käme drauf an…

ml.

Hallo…
das sind viele und komplizierte Fragen,und es geht offensichtlich um einen größeren Rahmen.Um ganz sicher zu sein würde ich einen Fachanwalt befragen,und vorerst nichts unterschreiben.

hallo jonas mama
ganz genau kenne ich mich damit auch nicht aus, aber fakt ist, wenn sie den vertrag unterschreiben, haben sie ihr erbe im vorraus ausbezahlt bekommen und werden daher später vielleicht leer ausgehen.
sollten sie vor ihrer stiefmutter sterben tritt die gesetzliche reihenfolge ein und ihre kinder erben.setzten sie sich trotz vorschlag ihres vaters mit einem anwalt in verbindung und lasse sie abklären, was für sie besser wäre. die 15000€ oder der pflichtanteil, denn so wie sie schreiben, bringt der pflichtanteil wahrscheinlich mehr ein, als der vorschlag ihres vaters.
sollte ihre stiefmutter vor ihnen sterben, würden wahrscheinlich sie und ihr bruder erben, sofern kein testament vorliegt.
auf alle fälle ist ein besuch bei einem anwalt für sie von vorteil.
lg sicha

Hallo,

was Dein Vater von Dir wünscht, ist ein Pflichtteilverzicht für den ersten Erbfall. Damit der Wirksamkeit hat, ist eine Beurkundung des Pflichtteilverzichts nowendig (nicht nur eine Beglaubigung). Wenn Du gemein bist, machst Du den Verzicht schriftlich und lässt nur die Unterschrift beglaubigen, dann wäre der Wisch fürs Klo.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er wäre bei einem Hauswert von 180.000 1/8 je Kind, d.h. 22.500 Euro, da ist das restliche, sicher vorhandene Vermögen, noch nicht eingerechnet.

Auf der einen Seite verstehe ich, dass Dein Vater seine 2. Frau absichern will, auf der andern Seite geht es offenbar um einiges Geld. An Deiner Stelle würde ich folgendes verlangen, damit Ihr abgesichert seid.

Ein notarieller Erbvertrag ziwschen Dir, Deinem Bruder, dem Vater und der Zweitfrau, in dem er seine 2. Frau zur nicht befreiten Vorerbin einsetzt (dann kann/ darf sie den Vermögensstamm nicht angreifen) und Euch bzw. Eure Nachkommen anschließend als befreite Nacherben einsetzt.

Ich bin sicher, die Ehefrau wird bocken… (Die Geschwister sind mit dieser Konstruktion raus, die haben keinerlei Ansprüche. Nur über einen Erbvertrag könnt Ihr sicherstellen, dass nicht nach dem Termin ein neues, für Euch schlechteres Testament gemacht wird.

Gruß
Ingeborg

Hallo Jonas Mama,
bei einem Erbverzicht gegen Abfindung verlieren die Erben normal ihr zukünftiges Erbrecht sowie den Anspruch auf den Pflichtteil. Auch die Kinder würden nichts mehr bekommen.
Der Erverzicht kann aber verschieden gestaltet werden:

  • der Verzicht kann auf das Pflichtteilsrecht
    beschränkt sein
  • oder man verzichtet nur auf das gesetzliche
    Erbrecht und der Pflichtteil bleibt erhalten
  • der Vater könnte aber auch komplett auszahlen.
    Es gibt sicher noch mehr Möglichkeiten.
    Sollte der Vater im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sein, beträgt der normale gesetzliche Pflichtteil bei 2 Kindern jeweils 12,5 % pro Kind vom Nachlass.
    Sicher könnte man alles so regeln, dass ihr Kinder die Nacherben der Ehefrau werdet. Die Ehefrau könnte euch auch als Erben in ihrem Testament einsetzen, muss aber nicht. Dann würdet ihr gar nichts bekommen.
    Jedenfalls würde ich mich zwingend von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, um am Ende nicht leer auszugehen.
    Vielleicht konnte ich ein wenig helfen.
    mfg
    Lara50

Sorry, das weiß ich nicht.

Gruß

Es geht sicher nicht nur um den gesetzlichen Erbteil, sondern viel mehr um den Pflichtteil, vor dem die Ehefrau geschützt werden soll. Es könnte sein, dass wenn Sie nicht verzichten, der Vater sein Vermögenenslage so regelt, dass Sie nichts oder verhältnismässig wenig erben. Hier gilt vielleicht das Sprichwort; Lieber einen Spatz in der Hand, als eine Taube auf dem Dach.
MfG
H.G.

Eine solche Erklärung würde ich nicht unterzeichnen und ausserdem muss dieser Verzicht beim Notar gemacht werden da auch auf den Pflichtteil verzichtet wird und der Verzicht auf den Pflichtteil hat nur rechtliche Gültigkeit wenn dies notarisch gemacht ist.
Mit einer vertraglichen Vereinbarung, die nur vom Vater und seinen Söhnen unterschrieben wird erlangt man nicht den Verzicht auf den Pflichtteil.
Wenn dies so sein sollte, könntet ihr wenn euer Vater verstirbt eueren Pflichtteil gegenüber seiner Frau einfordern, das sind immerhin 50 %. Der ausgezahlte Betrag von 15000,- wird angerechnet, wenn der Vater in den nächsten 10 Jahren verstirbt. Sind 10 Jahre vergangen, erfolgt keine Anrechnung auf den Pflichtteil mehr.

Hallo,
ich stehe vor einer Entscheidung, bei der ih ich einfach zu
wenig mit dem Thema auskenne, ich schildere einmal kurz die
Situation:

Meine Eltern sind seit 20 Jahren geschieden, seit dem hat sich
mein Vater eher weniger um mich und meinen Bruder gekümmert.
Nun hat er uns zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Er
hat uns vorgeschlagen, jedem von uns 15000€ zu geben, wenn wir
ihm unterschreiben (und notariell beglaubigen lassen) das wir
vom Erbe absehen. Er hat ein Eigenheim was auf 180000€
geschätzt wurde, von seiner sonstigen finanziellen Situation
wissen wir nichts. Nur das er eine eigene Wäscherei und eine
Pension hat die ziehmlich gut läuft, und das er in den letzten
Jahren einige Eigenheime verkauft hat. Also wir sollen ihm
unterschreiben, dass wir vom Erbe zurücktreten, aber dann,
wenn seine jetztige Ehefrau stirbt, alles von ihr erben. Er
will halt auf Nummer sicher gehen, dass seine Frau nach seinem
Tod abgesichert ist und uns nichts auszahlen muss, denn sie
ist 18 Jahr jünger als er, also auch nur 10 Jahre älter als
wir.

Meine Fragen sind nun:
Entbindet uns unsere Unterschrift, also der Erbverzicht, auch
von dem gesetzlichen Pflichtteil der uns zusteht?
Wie hoch wäre der Pflichtteil?

Was euer Vater will, ist ein notarieller Erbfolgevertrag, in dem ihr auf euer Pflichtteilsrecht verzichtet. Das sind 50 %.

Geht es das wir dann von ihr alles erben? (Sie hat keine
Kinder, aber Geschwister)

Sie wäre dann Alleinerbe und ihre Geschwister die Erben. In diesem Erbfolgevertrag den euer Vater will, könnte man auch mit aufnehmen, dass zwar ihr auf euern pflichtteil verzichtet aber ihr oder euere Kinder als Erben eingesetzt werden.

Oder: seine Frau als Vorerbe mit treuhänderischer Verfügung und ihr od. euere Kinder als Nacherben eingesetzt werden.

Was wäre wenn ich und/oder mein Bruder eher als sie sterben,
erben dann unsere Kinder?

Sobald ihr das Geld nehmt, den Erbfolgevertrag mit Verzicht auf eueren Pflichtteil unterzeichnet. Erbt ihr und euere Kinder nichts mehr.

Würden Sie diesem Vorschlag zustimmen bzw. gibt es eine andere
Lösung, kann er uns vielleicht jetzt kompett auszahlen?

Eine komplette Auszahlung des Pflichtteiles ist nur möglich wenn euer Vater das will. Der Pflichtteil wird ja erst fällig wenn der Erbfall eingetreten ist.

Ich bedanke mich jetzt schon mal für schnelle Antworten, und
wenn es noch Fragen gibt, können Sie mich gern kontaktieren.

falls noch Fragen sind mich ebenfalls viel Glück

Viele Grüße aus Sachsen-Anhalt

Wenn es in Bayern ist, geht zum Notariat dort bekommt ihr von der Amtsperson kostenlose Auskunft.

herzlichen Dank für Ihre erbrechtlichen Fragen.

Zunächst ist zwischen einem Erbverzicht und einem Pflichtteilsverzicht zu unterscheiden.

Beim Erbverzicht scheidet ein gesetzliches Erbrecht aus.
Beim Pflichtteilsverzicht kann der Pflichtteil nicht mehr geltend gemacht werden, der die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts ausmacht.

Ein Erbverzicht für 15.000 Euro ist wohl nicht angemessen.

Um die Versorgung der Ehefrau sicherzustellen, gibt es andere Gestaltungen, die auch innerhalb eine Erbvertrages geregelt werden können.

Sie sollten nicht ohne Rat vom Fachanwalt für Erbrecht unterzeichnen, zumal es hier um sehr viel Geld geht.

Gerne bin ich bereit Sie auch diesbezüglich eingehender zu beraten - insbesondere wenn Ihnen ein notarieller Vertrag vorliegt.

Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter
http://www.pflichttel-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. +49 2222-93118-0
Fax. +49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo,
wenn Sie sich auszahlen lassen, dann haben Sie Ihre Erbanteile erhalten und weitere Ansprüche werden aus meiner Sicht nicht bestehen.
Vielleicht können Sie eine höhere Summe aushandeln, sich etwas überschreiben lassen.
VG