Hallo,
ich möchte einen mir nicht begreiflichen theoretischen Vorgang schildern:
Jemand pachtet einen kleinen Laden, hier angenommen einen Getränkeshop in einem kleinen Städtchen. Er bekommt vom Ordnungsamt die Auflage nur von 9-18.30 öffen zu dürfen (wie alle anderen Läden in dem Ort), außerdem darf er nur zu bestimmten Zeiten beliefert werden z.B. täglich zwischen 9 und 12, der Belieferungsvorgang (Getränke-Laster) darf nur 15 Minuten be- und entladen.
Jetzt lebe dort ein direkter Anwohner, der viel Zeit hat und tagsüber den Kunden des Getränkeladens mit der Kamera auflauert. Er steht hinter seinem Fenster und macht direkt Videoaufnahmen - oder tut so - egal, aber dies unentwegt. Die Kundschaft sei dadurch erheblich zurückgegangen. Es sei auch schon vorgekommen, daß der Mann mit der Kamera vom Bürgersteig aus in den Laden und den Kassenbereich filmt.
Einige Male sei die Polizei gerufen worden. Diese habe bei dem Mann geschellt, aber dieser habe die Tür nicht geöffnet. Dann sei die Streife wieder abgefahren.
Ein RA rät dem Händler seine Kunden anzusprechen und von diesen eine Sschriftl. Erklärung einzusammeln, die besagt, daß sie sich gestört fühlten ???
Was haltet ihr von diesem Fall???
Finde die Geschichte einerseits fast unglaublich. Kann man da (private Aufnahmen) nichts machen?
Kann es sein das die Behörde hier nicht einschreitet? Wenn ein Zeuge beobachtet, daß der Mann die Kamera auch auf (Schul-) Kinder richtet und sich dadurch ein ganz anderer Verdacht auftut. Dann wäre die Behörde doch zum Einschreiten gezwungen?
Was meint ihr?