Mit VL, aber über der Einkommensgrenze

Hallo,

wenn man die Einkommensgrenze überschreitet, bekommet man keine Zulagen zu den Vermögensirksamen Leisungen vom Staat mehr.

Wenn nun ein Arbeitgeber trotzdem weiterhin ca. 27 Euro/Monat zahlt.
Gibt es dann noch irgend einen Steuervorteil?

Was muss mit dem VL-Geld geschehen? Muss es auf ein extra-VL-Konto überwiesen werden?
Oder kann es es auch mit dem Gehalt auf’s normale Girokonto überwiesen werden?

Gruß JoKu

Hi,

wenn man die Einkommensgrenze überschreitet, bekommet man
keine Zulagen zu den Vermögensirksamen Leisungen vom Staat
mehr.

Wenn nun ein Arbeitgeber trotzdem weiterhin ca. 27 Euro/Monat
zahlt.
Gibt es dann noch irgend einen Steuervorteil?

nein.

Was muss mit dem VL-Geld geschehen? Muss es auf ein
extra-VL-Konto überwiesen werden?

Es gibt definierte Anlageformen, darunter Lebensversicherung, Bausparverträge, Fondssparpläne. Die Auszahlung erfolgt direkt an das entsprechende Institut.

Oder kann es es auch mit dem Gehalt auf’s normale Girokonto
überwiesen werden?

Nein (es gibt eine Ausnahme, aber die ist nicht relevant, es sei denn, Du baust gerade ein Haus).

Gruß,
Christian

Gibt es dann noch irgend einen Steuervorteil?

nein.

Was muss mit dem VL-Geld geschehen? Muss es auf ein
extra-VL-Konto überwiesen werden?

Es gibt definierte Anlageformen, darunter Lebensversicherung,
Bausparverträge, Fondssparpläne. Die Auszahlung erfolgt direkt
an das entsprechende Institut.

Also, obwohl man keinerlei Vorteile mehr hat und keine Staatskohle bekommt, muss das Geld trotzdem auf ein Spezialkonto, das womöglich auch die 7 Jahre gesperrt ist?
*grübel*
Welchen Sinn macht das (für den Staat)?

Oder kann es es auch mit dem Gehalt auf’s normale Girokonto
überwiesen werden?

Nein (es gibt eine Ausnahme, aber die ist nicht relevant, es
sei denn, Du baust gerade ein Haus).

Klingt interessant. Erzähl mal!

Gruß,
Joku

Gibt es dann noch irgend einen Steuervorteil?

nein.

Was muss mit dem VL-Geld geschehen? Muss es auf ein
extra-VL-Konto überwiesen werden?

Es gibt definierte Anlageformen, darunter Lebensversicherung,
Bausparverträge, Fondssparpläne. Die Auszahlung erfolgt direkt
an das entsprechende Institut.

Also, obwohl man keinerlei Vorteile mehr hat und keine
Staatskohle bekommt, muss das Geld trotzdem auf ein
Spezialkonto, das womöglich auch die 7 Jahre gesperrt ist?
*grübel*
Welchen Sinn macht das (für den Staat)?

Keine Ahnung.

Oder kann es es auch mit dem Gehalt auf’s normale Girokonto
überwiesen werden?

Nein (es gibt eine Ausnahme, aber die ist nicht relevant, es
sei denn, Du baust gerade ein Haus).

Klingt interessant. Erzähl mal!

Genaueres weiß ich aus dem Kopf auch nicht, nur daß eben beim Bau eines Eigenheims die Auszahlung direkt an den AN möglich ist, der im Gegenzug eine Bestätigung dafür vorlegen muß. Mehr weiß wahrscheinlich ein Steuerberater.

Gruß,
Christian

Hallo Joku,

Also, obwohl man keinerlei Vorteile mehr hat und keine
Staatskohle bekommt, muss das Geld trotzdem auf ein
Spezialkonto, das womöglich auch die 7 Jahre gesperrt ist?
*grübel*
Welchen Sinn macht das (für den Staat)?

so kann sich auch otto-normalverbraucher alle 7 Jahre mal was leisten, wenn sonst alles im Hand-Mund-Gefäller verschwindet. Soll wohl so eine art erzwungener Anreitz zum (minimalen) Sparen sein. Und die meisten Arbeitgeber unterstützen diesen vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Weg, indem sie einen Teil des Geldes (oder alles) nur für diesen Zweck beisteuern.

Gruß
achim

Hallo zusammen

Gibt es dann noch irgend einen Steuervorteil?

nein.

genau – Steuervorteile gibts keine bei VL…

Was muss mit dem VL-Geld geschehen? Muss es auf ein
extra-VL-Konto überwiesen werden?

Es gibt definierte Anlageformen, darunter Lebensversicherung,
Bausparverträge, Fondssparpläne. Die Auszahlung erfolgt direkt
an das entsprechende Institut.

Also, obwohl man keinerlei Vorteile mehr hat und keine
Staatskohle bekommt, muss das Geld trotzdem auf ein
Spezialkonto, das womöglich auch die 7 Jahre gesperrt ist?
*grübel*
Welchen Sinn macht das (für den Staat)?

Der Staat möchte die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördern.

Oder kann es es auch mit dem Gehalt auf’s normale Girokonto
überwiesen werden?

Nein (es gibt eine Ausnahme, aber die ist nicht relevant, es
sei denn, Du baust gerade ein Haus).

Klingt interessant. Erzähl mal!

Nein, auf das normale Giro-Konto geht die Zahlung meines Wissens nicht. Solltest Du zB bei einer laufenden Haus-Finanzierung ein Bauspardarlehen haben, dann können die VL auf diesen bestehenden Vertrag eingezahlt werden.

Gruß,
Joku

Gruß von Fennchurch

Nein, auf das normale Giro-Konto geht die Zahlung meines
Wissens nicht. Solltest Du zB bei einer laufenden
Haus-Finanzierung ein Bauspardarlehen haben, dann können die
VL auf diesen bestehenden Vertrag eingezahlt werden.

Danke für die Info!

Gruß,
Joku

.

Gruß JoKu

Und die meisten AN übersehen und verpassen hier Chancen auf „Staatsknete“.

Gruß JoKu

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo joku,

wenn man die Einkommensgrenze überschreitet, bekommet man
keine Zulagen zu den Vermögensirksamen Leisungen vom Staat
mehr.
Wenn nun ein Arbeitgeber trotzdem weiterhin ca. 27 Euro/Monat
zahlt.
Gibt es dann noch irgend einen Steuervorteil?

JA!!!
Natürlich gibt es noch Möglichkeiten die VL steuerbegünstigt anzulegen und zwar im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder auf einem in Geld geführten Arbeitszeitkonto.

Viele Grüße

Ralf

Also, obwohl man keinerlei Vorteile mehr hat und keine
Staatskohle bekommt, muss das Geld trotzdem auf ein
Spezialkonto, das womöglich auch die 7 Jahre gesperrt ist?
*grübel*
Welchen Sinn macht das (für den Staat)?

Die Grundlage für die VL-Leistungen ist as Vermögensbildungsgesetz. Wie der Name sagt, soll der Arbeitnehmer ein Vermögen bilden. Da dies auf dem Girokonto wohl kaum möglich ist, da das Geld dann sofort in den Konsum geht, wird der Arbeitnehmer daran gehindert über das Geld zu verfügen. Dies erfolgt über Anlage auf separaten Konten und Sperrzeiten. Werden diverse Bedingungen (z.B. Anlageform, Sperrfrist, Einkommenshöhe) eingehalten, gibt es vom Staat dann eine Belohnung dazu, die Arbeitnehmersparzulage. Die Einkommenshöhe ist dabei eine Sozialkomponente, damit nur Arbeitnehmer mit kleinerem Einkommen eine zusätzliche Zahlung erhalten. Bezieher größerer Einkommen sollen hier nicht gefördert werden. Alternativ ergibt sich ggf. eine Förderung bei der Wohnungbauprämie, da dort die Einkommensgrenzen höher sind.

Oder kann es es auch mit dem Gehalt auf’s normale Girokonto
überwiesen werden?

Nein (es gibt eine Ausnahme, aber die ist nicht relevant, es
sei denn, Du baust gerade ein Haus).

Klingt interessant. Erzähl mal!

Genaueres weiß ich aus dem Kopf auch nicht, nur daß eben beim
Bau eines Eigenheims die Auszahlung direkt an den AN möglich
ist, der im Gegenzug eine Bestätigung dafür vorlegen muß. Mehr
weiß wahrscheinlich ein Steuerberater.

Das Vorgenehn ist simpel. Du hast ein Darlehen aufgenommen und damit eine selbstgenutzte! Immobilie gebaut/gekauft.
Kläre mir dem Kreditgeber ab, ob VL-Leistungen auf das Darlehen gezahlt werden können, da dies nicht bei jedem Darlehensgeber möglich ist. Wenn ja, kann der Darlehensgeber Dir eine entsprechende Bescheinigung und einen Zahlungsauftrag für den Arbeitgeber geben.
Der Zahlungsauftrag ist von Dir zu unterzeichnen, da er Deinen Arbeitgeber zur Überweisung der VL-Leistung beauftragt. Die Zahlung erfolgt dann vom Arbeitgeber auf das Darlehenskonto. Allerdings nicht als zusätzliche Tilgung, sondern die von Dir zu zahlende Rate wird dadurch entsprechend reduziert.
Von Deinem Girokonto wird also eine etwas kleinere Darlehensrate abgebucht und Du behälst in Höhe der VL-Leistungen mehr auf dem Girokonto über.

Beste Grüße
Jürgen

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wenn man die Einkommensgrenze überschreitet, …
Gibt es dann noch irgend einen Steuervorteil?

JA!!!
Natürlich gibt es noch Möglichkeiten die VL steuerbegünstigt
anzulegen und zwar

a)

im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder

b)

auf einem in Geld geführten Arbeitszeitkonto.

Kannst Du zu beidem mal Links zum (verständlichen) Nachlesen nennen?

Viele Grüße
JoKu

Hallo Jochen,

ich kann dir gerne an einem konkreten Beispiel erläutern, wie Arbeitnehmer diese Förderungen nutzen können.

Passt mit Sicherheit gut zu deiner Homepage.

Könntest zusätzlich noch die Problematik zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Situation bei mitarbeitenden Familienangehörigen dort mit aufnehmen.

Diese Informationen würde ich dir dann per E-Mail senden.

Viele Grüße

Ralf

a)

im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder

b)

auf einem in Geld geführten Arbeitszeitkonto.

Kannst Du zu beidem mal Links zum (verständlichen) Nachlesen
nennen?

Viele Grüße
JoKu

ich kann dir gerne an einem konkreten Beispiel erläutern, wie
Arbeitnehmer diese Förderungen nutzen können.

Passt mit Sicherheit gut zu deiner Homepage.
-)
Könntest zusätzlich noch die Problematik zur
sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Situation bei
mitarbeitenden Familienangehörigen dort mit aufnehmen.

Diese Informationen würde ich dir dann per E-Mail senden.
Viele Grüße
Ralf

Das würde mich interessieren
Viele Grüße
Jochen