Mit Website Geld verdienen - rechtl. Folgen?

Wenn man eine Website erstellt und mit dieser über einen längeren Zeitraum auch ein wenig Geld (keine vierstelligen Summen pro Monat) verdienen will, was sind die rechtlichen Konsequenzen hierbei? Ist man hier schon Unternehmer? Muss man Steuern zahlen? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Ergänzung: ich programmiere die Seite komplett von zu Hause aus und für keine andere Firma, des weiteren habe ich keine Designer o.ä., ich mache das ganz allein.

Gewinnerzielungsabsicht=gewerblich!

Ergänzend

Gewinnerzielungsabsicht=gewerblich!

plus: dauerhaft
plus: auf eigene Rechnung

Gewerblich bedeutet Impressumpflicht und noch mehr.

Hi, die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht auf eigene Rechnung wird aber von vielen Berufen betrieben ohne dass dies gewerblich ist.

OL

Wenn schon, denn schon

Hi, die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht auf eigene Rechnung
wird aber von vielen Berufen betrieben ohne dass dies
gewerblich ist.

Natürlich hast Du Recht. Und wenn Du schon ergänzt, dann nenne doch auch die Ausnahmen (die für diese Frage vollkommen ohne Belang sind).

HI,
Wozu, wenn sie doch für die Antwort ohne Belang sind?

Aber gut, einige Beispiele: Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Ärzte, Künstler, Schriftsteller

OL

Ganz einfach …
… damit Du siehst, dass sie für die Antwort nicht von Belang sind. Das Plauderbrett ist nämlich weiter unten.

schon wieder falsch
Aha,
ich staune dass du den Inhalt seiner zukünftigen HP zu kennen scheinst.

Der Frage nach wäre es ja durchaus genauso wahrscheinlich, dass er einen nichtgewerblichen Umsatz damit tätigt, wenn auch vermutlich nicht als RA aber vielleicht als Künstler; zumindest im juristischen oder geweberechtlichem Sinn.

OL

schon wieder Gequatsche
kannst du mir mal sagen, wo ich geschrieben habe, er ist gewerblich bzw. nicht gewerblich.

??

kannst du mir mal sagen, wo ich geschrieben habe, er ist
gewerblich bzw. nicht gewerblich.

wo habe ich geschrieben, dass du das geschrieben hattest?
Bitte entschuldige, dass ich deine „Ergänzung“ richtiggestellt hatte.
Indem du meintest dass es belanglos wäre, hattest du eine andere Möglichkeit offenbar nicht in Betracht gezogen.
So ist es nun einmal.
Hätte ich gesehen dass du im Plauderbrett (falls ich dort gelesen hätte) den falschen Hinweis gegeben hattest oder hättest, hätte ich dort geantwortet, du hattest aber hier geschrieben, also hatte ich hier geantwortet. So schwer zu verstehen ist das doch eigentlich nicht!
Ich will doch gar nicht im Plauderbrett einen Artikel damit eröffnen, dass in einem anderen Brett wer was falsches geschrieben hatte, so etwas macht doch ganz und gar keinen Sinn.
So und nun ist Schluss mit dem Unsinn, ich wollte diese oft verbreitete falsche Aussage nur richtigstellen, nicht mehr, aber auch nicht weniger!

OL

!!
Spinat enthält nicht besonders viel Eisen und ist zur Beseitigung von Mangelerscheinungen nicht besonders geeignet. Ich wollte diesen oft verbreiteten Irrtum einfach einmal ausräumen.

Gewerblich bedeutet Impressumpflicht und noch mehr.

Wobei die Impressumpflicht nichts mit der Betrachtung gewerblich ja/nein zu tun hat.