Hi,
nur um das klar zu stellen. Die Regelung sieht nicht absolut vor, dass man nach dem 3. Lebensjahr des Kindes keinen Ehegattenunterhalt mehr beziehen kann.
Vom Grundsatz her soll jeder Ehegatte nach der Ehe für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen. Dieser Grundsatz den es schon immer gab, ist durch die Unterhaltsrechtsreform in besonderem Maße hervorgehoben worden. Nur in besonderen Fällen - also besonderen Unterhaltstatbeständen sollen davon seit 1.1.2008 noch Ausnahmen gemacht werden. Man darf sich aber nichts vormachen, die Ausnahmen werden immer noch in weitem Umfang zu Unterhaltspflichten führen.
Zu prüfen ist immer zunächst, ob der den Unterhalt begehrende Ehegatte Unterhalt verlangen kann, weil er durch die Betreuung von Kindern keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Es ist auch möglich, dass der betreuende Elternteil zwar wieder arbeitet, aber wegen der Kinderbetreuung nicht Vollzeit arbeiten kann und so einen Ausgleich durch Unterhalt benötigt. Z. B. wenn kein freier Kindergartenplatz zu bekommen ist oder vor Ort keine Ganztageseinrichtung vorhanden ist.
Mit der 3-Jahresfrist hat der Gesetzgeber die Annahme festgelegt, dass der Elternteil, der wegen der Kinderbetreuung nicht oder weniger arbeiten gegangen ist, innerhalb dieser Zeit den Einkommensnachteil wieder ausgleichen konnte. Kann nachgewiesen werden, dass dem nicht so ist, kann der Anspruch aber durchaus weiter bestehen.
Jetzt noch zu der genauen Berechnung der drei Jahre, im BGB § 1570 steht:
…Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen…
Hier ist also MINDESTENS und 3JAHRE NACH DER GEBURT definiert. Und nach der Geburt ist eindeutig. Ist das Kind am 20.3.2010 geboren, dann läuft der Anspruch auf Ehegattenunterhalt MINDESTENS bis einschließlich 20.30.2013, damit es auch volle 3 Jahre danach sind. Aber wie gesagt, mindestens
Gruß Ally
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-…
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-…