Mit welchem Tag endet Unterhaltszahlung?

Nach aktuellem Unterhaltsrecht (2008) endet der Anspruch auf Ehegattenunterhalt mit dem 3. Lebensjahr des Kindes.

Wenn nun das Kind z.B. am 20. eines Monats Geburtstag hat, zahlt dann der Unterhaltsverpflichtete nur für 20 Tage den Ehegattenunterhalt oder hat er diesen für einen vollen Monat zu bezahlen?

Wenn es eine Unterhaltsverpflichtung gibt, dann gibt es evtl. auch ein Gerichtsurteil und einen Titel. Dann müsste man den genauen Wortlaut kennen.
Einfach Zahlung einstellen wenn dort keine genaue Befristung genannt ist geht nicht.
Da hilft nur Rückgabe verlangen oder Abänderungsklage.

Sagen wir mal so - wer unbedingt auf Streit aus ist zahlt bis zum 20. wenn der Titel genauso lautet.

Krümelchen

hallo,ich muss bis ende des monats zahlen

Ein voller Monat muss gezahlt wrden.

den vollen Monat…

Hallo,
Unterhalt wird immer monatlich bezahlt. also auch für den begonnen Monat komplett.

ich wußte überhaupt nicht, dass Ehegattenunterhalt in Abhängigkeit des Kindesalters steht ? Was wäre denn dann, wenn die Frau kein Kind hätte ?

Ich denke, da sind viele Faktoren ausschlaggebend. Wie bspw.,…ist die Frau gesund, oder ist sie krank, wie alt ist sie, wie lange ist sie aus dem Beruf raus,…u.s.w.

Ein Kindwird sicherlich mitberücksichtigt, wenn es noch sehr klein ist und in keiner Betreuung untergebracht werden kann.

Ich denke, der Monat muß auf jeden Fall ganz bezahlt werden.

Aber da würde ich auf jeden Fall einen Anwalt fragen,…vermutlich brauchst du dafür eh nichts zu bezahlen.

in dem Monat wo das Kind drei Jahre alt wird braucht nicht mehr bezahlt werden.

Hallo,
hier kann ich leider nicht helfen, da ich im Ehegattenunterhalt nicht kundig bin. sorry.
Liebe Grüße

Hallo

es zählt der volle Monat. Allerdings muss die Zahlungspflicht nicht unbedingt enden.

Was sich ändert sind die Bedingungen. Die KM muss dann aktiv werden und ab dem 3 Lebensjahr einen Unterhaltsanspruch beantragen und begründen. Dabei sind in erster Linie Kindesgründe von Bedeutung.

Guck mal im Internet unter Betreuungsunterhalt.

Gruss

Am Ende des Monats. Also vollen Monat bezahlen.

Hi,
nur um das klar zu stellen. Die Regelung sieht nicht absolut vor, dass man nach dem 3. Lebensjahr des Kindes keinen Ehegattenunterhalt mehr beziehen kann.
Vom Grundsatz her soll jeder Ehegatte nach der Ehe für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen. Dieser Grundsatz den es schon immer gab, ist durch die Unterhaltsrechtsreform in besonderem Maße hervorgehoben worden. Nur in besonderen Fällen - also besonderen Unterhaltstatbeständen sollen davon seit 1.1.2008 noch Ausnahmen gemacht werden. Man darf sich aber nichts vormachen, die Ausnahmen werden immer noch in weitem Umfang zu Unterhaltspflichten führen.
Zu prüfen ist immer zunächst, ob der den Unterhalt begehrende Ehegatte Unterhalt verlangen kann, weil er durch die Betreuung von Kindern keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Es ist auch möglich, dass der betreuende Elternteil zwar wieder arbeitet, aber wegen der Kinderbetreuung nicht Vollzeit arbeiten kann und so einen Ausgleich durch Unterhalt benötigt. Z. B. wenn kein freier Kindergartenplatz zu bekommen ist oder vor Ort keine Ganztageseinrichtung vorhanden ist.

Mit der 3-Jahresfrist hat der Gesetzgeber die Annahme festgelegt, dass der Elternteil, der wegen der Kinderbetreuung nicht oder weniger arbeiten gegangen ist, innerhalb dieser Zeit den Einkommensnachteil wieder ausgleichen konnte. Kann nachgewiesen werden, dass dem nicht so ist, kann der Anspruch aber durchaus weiter bestehen.

Jetzt noch zu der genauen Berechnung der drei Jahre, im BGB § 1570 steht:
…Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen…

Hier ist also MINDESTENS und 3JAHRE NACH DER GEBURT definiert. Und nach der Geburt ist eindeutig. Ist das Kind am 20.3.2010 geboren, dann läuft der Anspruch auf Ehegattenunterhalt MINDESTENS bis einschließlich 20.30.2013, damit es auch volle 3 Jahre danach sind. Aber wie gesagt, mindestens

Gruß Ally
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-…

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-…