Kurze Erklärung zum Sachverhalt:
Ich habe eine Unterschriftenliste erstellt mit Antrag auf Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes nach §23 Betriebsverfassungsgesetz. Auf dieser Liste haben 50% der wahlberechtigten Arbeitnehmer unterschrieben und zugestimmt. Diese Liste habe ich unserem Betriebsrat vorgelegt mit der Bitte auf die Bedürfnisse der AN einzugehen und dies beim Arbeitsgericht zu beantragen. Nun erhielt ich die Liste zurück mit den Worten ich wüsse ja was ich damit jetzt zu tun hätte, da der Betriebsrat dem nicht zustimmt und somit auch nicht einreichen wird.
Ausschlaggebende Punkt für die Antragstellung war die fristlose Kündigung diese Betriebsratsmitgliedes wegen Betrug. Verfahren läuft noch, allerdings finden wir als Arbeitnehmer das das Vertrauensverhältnis zu dem Mitglied stark gestört sei und unabhägig davon ob sich die Vorwürfe bewahrheiten oder nicht, eine objektive Vertretung von uns Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr gewährleistet ist, da mit diesen Vorwürfen der Betriebsfrieden stark gestört wurde, was für mein empfinden auf das besagte Mitglied zurückzuführen ist.
Meine Frage nun: Wenn ich den Antrag beim Arbeitsgericht einreiche, muss ich mit irgendwelchen strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Folgen rechnen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe