Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

Kurze Erklärung zum Sachverhalt:

Ich habe eine Unterschriftenliste erstellt mit Antrag auf Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes nach §23 Betriebsverfassungsgesetz. Auf dieser Liste haben 50% der wahlberechtigten Arbeitnehmer unterschrieben und zugestimmt. Diese Liste habe ich unserem Betriebsrat vorgelegt mit der Bitte auf die Bedürfnisse der AN einzugehen und dies beim Arbeitsgericht zu beantragen. Nun erhielt ich die Liste zurück mit den Worten ich wüsse ja was ich damit jetzt zu tun hätte, da der Betriebsrat dem nicht zustimmt und somit auch nicht einreichen wird.

Ausschlaggebende Punkt für die Antragstellung war die fristlose Kündigung diese Betriebsratsmitgliedes wegen Betrug. Verfahren läuft noch, allerdings finden wir als Arbeitnehmer das das Vertrauensverhältnis zu dem Mitglied stark gestört sei und unabhägig davon ob sich die Vorwürfe bewahrheiten oder nicht, eine objektive Vertretung von uns Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr gewährleistet ist, da mit diesen Vorwürfen der Betriebsfrieden stark gestört wurde, was für mein empfinden auf das besagte Mitglied zurückzuführen ist.

Meine Frage nun: Wenn ich den Antrag beim Arbeitsgericht einreiche, muss ich mit irgendwelchen strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Folgen rechnen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

hallo

Ich wuerde mich an einen Anwalt wenden.
Wenn es sich um eine Verfehlung als Betriebsrat handelt ist es sicherlich etwas Anderes.
Sollte sich herausstellen dass der Vorwurf nicht zu beweisen waere haben Sie einen schweren Stand im Unternehmen. (Rufschaedigung)
Haben Sie denn schon einmal
mit dem Betroffen gesprochen?
Holen Sie sich dringend Rat bei einem Fachanwalt !

Viel Glueck

Hallo,

die Antwort lautet „Nein“. Der Betriebsrat hat recht: er ist zwar nach § 23 Abs. 1 BetrVG auch befugt, den Antrag beim Arbeitsgericht auf Ausschluss des Betriebsratsmitglieds zu stellen wenn aber mehr als 25% der zum Zeitpunkt der Antragsstellung wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebes dies betreiben wollen, so ist das „ihr“ Antragsverfahren. Nachteile können den Initiatoren und/oder Befürwortern des Verfahrens nicht entstehen. Fraglich ist nur, ob angesichts der von Dir kurz geschilderten Situation so ein Verfahren Sinn macht. Das Betriebsratsmitglied steckt eh bereits in einem (wohl) gerichtlichen Verfahren und allein durch die 50%ige Beteiligung hat die Belegschaft verdeutlicht, dass sie die BR-Arbeit wachsam verfolgt, oder?

Viele Grüße

FKR

Hallo Iceangel,
Frage: woher kommt deine Motivation??? Das Gericht würde in einem solchen Falle nichts entscheiden! Ein Ausschlußverfahren kann nämlich nur wegen grober Vernachlässigung der gesetzlichen (betriebsverfassungesrechtlich) Pflichten eingeleitet und entschieden werden. Was hat er denn als BR grob falsch gemacht??? Selbst wenn es da etwas gebe, würde das Gericht nichts entscheiden, da das Verfahren zur Kündigung noch läuft! Die Kündigung läuft gegen ihn als Arbeitnehmer, nicht als BR.
Und wenn er gar nicht betrogen hat? Wenn es eine Falle war? Euer BR verhält sich völlig richtig. Abwarten. Und deine Bedenken wegen objektiver Vertretung usw. sind rein spekulativ. Dein Empfinden wird von einem Gericht nicht bewertet. Wer hättest du denn gerne, soll diue Kosten für das Verfahren tragen?
Lass es einfach und warte ab, was im Kündigungsverfahren rauskommt. Ggf. ist der Kollege dann weg und es hat sich alles erledigt. Sollte er wiederkommen, werdet ihr bis zur nächsten Wahl mit ihm leben müssen, da er sich keiner groben Verletzung seiner Pflichten als BR schuldig gemacht hat.
Ich wünsche dir, dass du niemals in die Situation kommst, dass dich jemand verurteilt, wenn noch gar nichts bewiesen ist.
Aber das ist jetzt „moralisch“. Sachlich: keine Aussicht auf Erfolg beim Gericht. Weil die objektiv sind…
Gruß
Brigitte

lt. § 23 ist das möglich, ich würde hier aber im Vorfeld nochmal bei der Gewerkschaft mich erkundigen und fragen wer die Kosten trägt. Weiter eine offizielle Beschwerde an den BR geben(schriftl.) und auf eine schriftl. Antwort bestehen, um das beim Arbeitsgericht vorlegen zu können. Was ist genau grobe Pflichtverletzung, hier geht es um die BR-Arbeit und nicht um Verstöße bei der Arbeit.Vorsicht! Einen Anwalt befragen wäre gut.
LG AP-BR

tut mir leid, da bin ich mir nicht sicher und enthalte mich daher

Hallo,
Abschuß des Verfahren wegen Betruges abwarten, da es sich um Strafrecht handelt.
Ansonsten Betriebsversammlun und das Problem mit allen AN und Betriebsrat sachlich klären.
MFG
SN

Hallo Iceangel,

ich glaube nicht das du persönlich mit irgendwelche strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Folgen zu rechnen hast,wenn einen Antrag gegen den BR beim Arbeitsgerichts einreichst.

Also,
zuerst einmal gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Bis das Gegenteil bewiesen ist, gilt der Angeklagte als unschuldig.
$23 BetrVG (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html) sieht vor, dass ein BR-Mitglied ausgeschlossen oder der BR aufgelöst werden kann, wenn er seine gesetzlichen Pflichten verletzt. Der Paragraph sieht nicht vor, dass ein BR-Mitglied abgewählt werden kann, weil die Belegschaft mit ihm unzufrieden ist. Das ist so wie mit dem Bundestag, gewählt ist gewählt.

Straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen brauchen sie meines Erachtens nicht zu fürchten, werden jedoch mit großer Sicherheit mit Ihrem Ansinnen scheitern.

Sollte der Arbeitnehmer tatsächlich fristlos gekündigt werden, wird er sowieso aus dem BR ausscheiden, damit würde sich auch der Weg zum Arbeitsgericht erübrigen.

Ich habe eine Unterschriftenliste erstellt mit Antrag auf
Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes nach §23
Betriebsverfassungsgesetz. Auf dieser Liste haben 50% der
wahlberechtigten Arbeitnehmer unterschrieben und zugestimmt.
Diese Liste habe ich unserem Betriebsrat vorgelegt mit der
Bitte auf die Bedürfnisse der AN einzugehen und dies beim
Arbeitsgericht zu beantragen. Nun erhielt ich die Liste zurück
mit den Worten ich wüsse ja was ich damit jetzt zu tun hätte,
da der Betriebsrat dem nicht zustimmt und somit auch nicht
einreichen wird.

Ausschlaggebende Punkt für die Antragstellung war die
fristlose Kündigung diese Betriebsratsmitgliedes wegen Betrug.
Verfahren läuft noch, allerdings finden wir als Arbeitnehmer
das das Vertrauensverhältnis zu dem Mitglied stark gestört sei
und unabhägig davon ob sich die Vorwürfe bewahrheiten oder
nicht, eine objektive Vertretung von uns Arbeitnehmern
gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr gewährleistet ist, da mit
diesen Vorwürfen der Betriebsfrieden stark gestört wurde, was
für mein empfinden auf das besagte Mitglied zurückzuführen
ist.

Meine Frage nun: Wenn ich den Antrag beim Arbeitsgericht
einreiche, muss ich mit irgendwelchen strafrechtlichen oder
zivilrechtlichen Folgen rechnen?

Hallo Iceangel,
ich verstehe diese ganze Aktion nicht. Warum warten sie nicht einfach das Verfahren ab? Wie es wohl auch ihr Betriebsrat tut.

Wenn sich in dem Verfahren herausstellt, daß der Vorwurf des Betruges gerechtfertigt war, dann hat die fristlose Kündigung Bestand und das besagte Betriebsratsmitglied muß die Firma und den Betriebsrat verlassen.

Wenn sich in dem Verfahren aber herausstellt, daß der Vorwurf des Betruges nicht gerechtfertigt war, dann hat sich das besagte Betriebsratsmitglied wohl auch nichts zuschulden kommen lassen.

Wenn ihnen der Betriebsfrieden am Herzen liegt, wäre dies wohl der richtig Weg.

MfG
Borkuschter

Hallo, das ist sicherlich eine sehr beunruhigende Situation für alle Beteiligten. Trotzdem, oder vielleicht gerade deshalb, würde ich zu Geduld und Besonnenheit raten. Wenn der BR, oder einzelne Mitglieder, das Vertrauen der AN verloren haben ist bis zu den BR-Wahlen 2014 gerade noch genug Zeit sich in wichtigen Fragen selbst kompetent in Position zu bringen. Ich gebe auch zu bedenken, das bis zum Beweis eines Vergehens bei uns die Unschuldsvermutung gilt. Dies ist eine wichtige Lehre aus der Geschichte und nicht nur ein juristische sondern auch eine moralische Richtlinie. Ich würde daher in Deiner Lage - so wie sie zumindest mir aus Deinem Schreiben erscheint - weniger Kraft und Zeit in das „Absägen“ einer unliebsamen Person investieren, als mich vielmehr mit meinen positiven Ideen im Bezug auf eine Starke AN-Vertretung als neues BR-Bitglied bis 2014 ins Gespräch zu bringen - so wärest Du auch - was ich natürlich von hier aus nicht beurteilen kann - am sichersten, nicht ungewollt Opfer eine Intrigenspiels sie es innerhalb des BRs oder im Machtkampf mit der GL zu werden…viel Glück Malook

Hallo,
ein Verständnis für das Handeln des BR habe ich nicht.
bevor Sie das AG einschalten, sollten Sie zunächst den Gewerkschaftssekretär Ihrer Gewerkschaft mit diesem Fall konfrontieren.
Ich denke er wird Ihnen den richtigen Rat geben.
Wenn Sie den Antrag beim AG einreichen, wird das keine nachteiligen Folgen haben.

MfG

bartpflanze

Hallo,

Sofern im Antrag keine wahrheitswidrigen Behauptungen aufgestellt werden oder Vermutungen zu Tatsachen werden, ist nichts zu befürchten.

Allerdings wird der Antrag keinen Erfolg haben. Das Gesetz erwartet grobe Pflichtverletzungen, kein zerstörtes Vertrauensverhältnis oder ähnlich vage Geschichten. Wenn so etwas reichen würde, gäbe es bald keine Betriebsräte mehr.

Viele Grüße

Peter

Betriebsrat neben dem Betriebsrat ?