Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

Hallo!
Heute bin ich mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern von der Arbeit nach Hause gefahren.
Kurz, wirklich kurz vor der Einfahrt meines Hauses kam mir die Polizei entgegen.
Ich bin dann auf meine Einfahrt gefahren und habe geparkt.
Gerade wollte ich aussteigen, da fuhr die Polizei auf die Einfahrt und blockierte das Tor, das ich eigentlich zumachen wollte.
Sie (2) stiegen also auf dem Privatgelände aus und warfen mir vor, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. (Fahren mit Nebelscheinwerfer im öffentlichen Verkehrsbereich).

Vorher natürlich das typische „Allgemeine Verkehrskontrolle“-Verfahren, bei dem ich mich jedesmal frage, wieviel Mörder gerade morden, wieviel Kinder gerade sterben und wieviel Unrecht gerade passiert, während sich die Beamten (ja, irgendwie brauch es 2 Beamte dafür) genüsslich an der Kontrolle 2er Papiere hochziehen, um auch ja jeden Buchstabenfehler zu finden.

Okay, weiter im text.
Ich gab dies nicht zu und fragte vorher, ob eine Kontrolle hier überhaupt erlaubt sei.
Ich dachte man muss auf frischer Tat ertappt sein, dh. dann auch auf öffentlichen Verkehrsplatz angehalten und kontrolliert werden.
Ich aber befand mich auf umzäunten Privatgelände, dessen Einfahrt eigentlich frei zuhalten ist!! und nicht von der Polizei zu blockieren ist!
Der Polizist meinte dann es würde über die Bußgeldstelle laufen und verabschiedete sich recht schnell und grinsend (scheißfreundlich).

Lohnt es sich jetzt, dagegen zu widersprechen oder bin ich tatsächlich im unrecht und der Staat bekommt Geld von einem bald aussterbenden jungen (und meist armen) Deutschen?
Vielen Dank fürs Lesen und Beantworten meiner Frage!!

Leider wirst Du einen Bußgeldbescheid über 10 € bekommen. Dagegen kannst Du natürlich Einspruch erheben, der dann eventuell wegen Geringfügigkeit anerkannt wird.
Die Beamten hätten allerdings nur bei „Gefahr im Verzug“ das Privatgrundstück betreten dürfen.

Hallo aussterbender junger Deutscher,

ja, so ist das nun mal bei uns (und auch in anderen Ländern), es ist alles geregelt und wer sich nicht an Regeln hält, bekommt u.U. Konsequenzen zu spüren, die manchmal auch negativ sein können.

Dein Fall ist rein rechtlich so klar wie Kloßbrühe. Du bist mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern gefahren, obwohl kein Nebel war. Die Dir entgegen kommenden Polizeibeamten haben das gesehen und hatten Zeit, diesen Verkehrsverstoß zu ahnden. Da bist Du nach rechts in Deine Einfahrt abgebogen, was meinst Du, soll die Polizei jetzt machen? Jetzt mal vom Verstoß abgesehen, der ist eine Bagatelle, über die man auch hinwegsehen könnte. Aber es gilt nun mal der Grundsatz, dass bei der Kontrolle eines Fahrzeugführers nach einem geringfügigen Verkehrsverstoß sehr oft noch eine dickere Sache dazukommt, das ist in fast 60 % der Fälle so. Deshalb dürfen Polizeibeamte zur Verfolgung solcher, auch geringer, Verstöße auch Privatgelände betreten, ohne jemanden zu fragen. Sie müssen also Dein Getue schon als Provokation empfunden haben, standen aber gottlob über den Dingen und haben sich nicht darauf eingelassen, sondern ihre Kontrolle durchgeführt und sind abgezwitschert. Damit sind Sie evtl. Problemen, die durch Dein Verhalten quasi schon angekündigt wurden, aus dem Weg gegangen, das war sehr vorausschauend und klug von den beiden (es müssen deshalb immer zwei sein, weil die Gewalt gegen Polizeibeamte derart zunimmt, dass auch niemand von denen mehr alleine jemanden kontrollieren möchte). Außerdem hat man dann einen Zeugen. In Deinem Fall braucht man den ja auch, weil Du den Verstoß nicht zugegeben hast. Es würde zwar reichen, wenn ein Beamter aussagt, Dich mit Nebellampen fahren gesehen zu haben, aber zwei sind eben noch besser. Da kommst Du auf jeden Fall nicht raus, weil sie Dich ja auf frischer Tat ertappt haben.

So nun weiter. Da aus Deinem Verhalten schon mehr oder weniger Konfrontation sprach, haben sie die einfache Variante gewählt, nämlich Dir das Verwarngeld gar nicht erst angeboten (vielleicht hätten sie auch nur eine mündliche Verwarnung erteilt - bei kooperativem Verhalten Deinerseits). Sie geben den Vorgang ab an die Bußgeldstelle, diese wird die Verwarnung gegen Dich aussprechen, wird aber nicht teurer als vor Ort bezahlen. Wenn es nur die Nebellampen waren, wären das glaube ich 10 Euro. Nur,wenn Du ein angebotenes Verwarnungsgeld abgelehnt hast, kommen die Gebühren von der Bußgeldstelle dazu.
Klar ist das ärgerlich, aber Du solltest Dir vielleicht einmal überlegen, weshalb es Verkehrsregeln gibt. Die sind nämlich für alle, damit alles reibungsloser funktioniert. Du solltest auch darüber nachdenken, welche Aufgaben die Polizei hat, vielleicht informierst Du Dich einmal darüber in geeigneten Publikationsmitteln. Natürlich sollen sie auch Mörder und Kinderschänder fangen, Unfälle aufnehmen und Einbrecher festnehmen - das tun sie aber auch. Und Du kannst Dir sicher sein: Wegen Deiner Kontrolle läuft jetzt nicht ein Mörder mehr frei rum… Die Aufgaben der Polizei sind mannigfaltig, und deshalb gibt es viele unterschiedliche Abteilungen und Funktionsgruppen bei der Polizei. Eine Funkstreifenbesatzung ist zwar Mädchen für alles, kann auch alles, hat aber eben ganz bestimmte Aufgaben, zu denen auch die Kontrolle von Fahrzeugführern und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gehört.
So, das soll es gewesen sein - kehre in Dich Du ärmster der Armen und bedenke: Wahrscheinlich sind die beiden Polizeibeamten noch ärmer als Du!

Hallo,
Fahren mit Nebelscheinwerfern kostet 10 Euro. Ein bißchen „Verarschen“ lassen, wie?

Gruß
M. Stephan

Hallo Bratkartoffelesser,
die Polizei ist voll im Recht. Du darfst nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel, Schneefall mit Nebelscheinwerfern fahren. Und es ist egal ob sie dich nun auf deinem privat Grundstück anhalten oder im öffentlichen Straßenverkehr. Wobei so wie du es beschrieben hast, sind sie ja nicht über einen Zaun gestiegen sondern sind einfach so auf dein Grundstück gekommen. Somit ist es öffentlich. Du solltest den Ball lieber flach halten da es sonnst doch reichlich Ärger geben kann. Höchstwahrscheinlich war er auch deshalb am Ende so freundlich zu dir.
Tut mir leid das ich dir keine bessere Antwort geben kann.
Grüße
Georg

Ps. Bitte vergesse die Bewertung nicht ob ich dir helfen konnte

Hallo Bratkartoffelesser,

ich musste eine ganze Weile überlegen, ob ich auf Deine Anfrage antworte. Der Grund: das übliche polemische und gedankenlose Herumhacken auf den Verhaltensweisen der Polizei, um damit eigene Fehler zu „rechtfertigen“.

Ja, die Beamten sind (meist noch) zu zweit, und dies nicht um ausschließlich Deine Papiere zu kontrollieren, sondern aus bekannten und naheliegenden Gründen, über die Du Dir anscheinend jedoch keine Gedanken machst. Vielleicht bietet Dir das Leben jedoch einmal Gelegenheit dies doch noch zu tun.

Deine Hinweise auf sterbende Kinder, Mörder und Unrecht (fehlt nur noch der Hinweis auf die Steuergelder) sind so alt wie dumm.

Und nun doch noch zum Thema:
Als Inhaber einer Fahrerlaubnis sollten Dir die Verkehrsvorschriften vertraut sein, sowohl diese über die zulässigen Beleuchtungen als auch jene über Verkehrskontrollen (Überprüfung der Zulassung des Fahrers und des Fahrzeugs zum Verkehr, der Ausstattungs- und Mitführpflichten usw.)

Hierfür steht der Polizei die gesamte Bandbreite der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung (immer unter der Vorgabe der Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit).
Wäre dies nicht so, könnten die Beamten zu Hause bleiben und warten, bis sich jemand freiwillig meldet, dass er gerade etwas verbotenes getan hat - ein verlockender Gedanke.

Für Deinen Fall rechne ich mit der Konsequenz, dass Du eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung zugesandt bekommst. Ende.

Wenn Du viel Zeit hast, beschwere Dich über die Beamten, lehne die Verwarnung ab, lege gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, kurz tue alles, was die Beamten daran hindert ihren sonstigen Arbeiten nachzugehen (Mörder fangen, Kinder retten, Unrecht verhindern … - gelegentlich hört und liest man ja, dass so etwas vorkommen soll), vielleicht hast Du ja Glück und der Beamte ist gerade damit bestraft eine Stellungnahme wegen Deiner Beschwerde zu schreiben, und der zweite wurde wegrationalisiert, während Dir ein besoffener Rabauke anbietet, die Fresse zu polieren.
B.t.w.: würde es in diesem Fall Deine Zustimmung finden, wenn, oh Wunder, doch noch ein Streifenwagen mit ZWEI Beamten auftaucht, welche Dir, ohne Ansehen der Person, Deinen Unterkiefer retten?

Nix für Ungut - und alles Gute im weiteren Leben
Uli
(fast 40 Dienstjahre)

Die Ordungswidrigkeit wurde im öffentlichen Verkehrsraum begangen das ist ausreichend. Kostet glaub ich 10 € ohne Gebühr. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten dürfen Polizeibeamte in Wahrung der Verhältnismäßigkeit auch fremde Grundstücke betreten. Davon abgesehen haben Sie es ihnen nicht verboten. Die Beamten sind immer zu zwei, da jederzeit irgendwo eine Bank überfallen werden könnte und sie dann direkt dort hinfahren können. Das ist ein Sicherheisaspekt und sogar Dienstvorschrift. Man muss auch mal verlieren können.

Hallo Bratkartoffelesser.

Kurz vorweg, du bist mit Nebelscheinwerfern gefahren, ohne dass Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern herrschte? Vielleicht hast du sie ja nur versehentlich angeschaltet. Aber auch dieses ist eine Ordnungswidrigkeit um einem Regelsatz von 10 € (es sei denn, du hast den Beamten gesagt, dass du sie absichtlich eingeschaltet hast, weils vielleicht cool aussieht, dann kann der Betrag sogar verdoppelt werden)
Mehr kostet das nicht. So nun zu deinem eigentlichen Problem: Betreten von Grundstücken. Eine Ordnungswidrigkeit hast du unzweifelhaft begangen. Das Betreten des Grundstücks ist den Beamten daher gestattet. Nach § 46 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) gelten auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Vorschriften der Strafprozessordnung. Und hier darf die Polizei Grundstücke betreten, wenn dieses zur Ergreifung des Täters führt (§ 103 STPO). Also, die Polizei hatte keine andere Möglichkeit, deiner Personalien Herr zu werden, um die Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Daher durfte die Polizei dich sogar auf deinem Grundstück anhalten.

Hallo,
Sie geben selbst zu, dass Sie eine OWI begangen haben. Die Polizei hat den Auftrag zu kontrollieren, dass der Bürger sich an den Verordnungen und Gesetzen hält. Das Sie, als Sie angesprochen wurden, sich auf ein Privatgelände befanden, spielt keine Rolle.
Sie sind im Unrecht und deshalb lohnt sich ein Widerspruch nicht.
Über Ihre Äußerungen, bezüglich der Polizei, möchte ich mich nicht äußern.

Ich bin nicht kompetent genug.
Aber meines Wissens darf die Ordnungsmacht bei „Gefahr im Verzug“ fast alles, jedoch ohne Gefahrenabwehr-Grund auf d(ein)em Privatgrundstück nur mit richterlichem „Befehl“. mfg

Hallo,
in meinen Augen lohnt es sich nicht dagegen anzugehen, da die Polizei berechtigt ist im Rahmen einer allgenmeinen Verkehrskontrolle kurzzeitig ein privat Grndstück zu betreten.Also bekommt der Staat doch Geld von einem jungen, armen Deutschen.

Nichts für ungut
der Verkehrsexperte

Hallo auch,
wie schon richtig vermutet wird der Staat, und das sind wir allerdings alle, wohl in Kürze etwas Geld eintreiben wollen. Es ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ohne Grund mit eingeschalteten Nebellampen zu fahren. Diese zusätzlichen Lichter haben einen ganz bestimmten Zweck zu einer ganz bestimmten Zeit. Darauf sollte der Fahrlehrer in der Fahrschule hingewiesen haben. Wer diese Hinweise nicht ernst nimmt, muss mit Folgen rechnen. Auch wenn er noch jung ist.
Die Polizei ist übrigens berechtigt auch auf privatem Gelände Ordnungwidrigkeiten zu verfolgen.
Bei Einsicht wäre das eine Verwarnung mit 10,00 € gewesen.
Besser bei dem nächsten Kontakt mit der Polizei etwas freundlicher sein, auch wenn es schwer fällt. Meistens lohnt es sich !!!
Viele Grüße

Hallo Bratkartoffelesser,

nimm es mir nicht übel, aber du scheinst etwas gegen die Polizei zu haben. Geh mal davon aus, dass die auch nur ihre Pflicht tun!
Aber zu Deiner Frage: die Polizei darf auf allen öffentlich zugänglichen Wegen und Verkehrsflächen kontrollieren. D.h., bist Du hinter Deinem Zaun auf Deinem Grundstück, darf sie es nicht (mit Einschränkungen), ist kein Zaun da, darf sie es. Sie darf Dich auch z. B. dann auf Deinem Privatgelände kontrollieren, wenn sie zuvor beobachtet hat, dass Du im öffentlichen Verkehrsraum gegen die STVO verstoßen hast.
Ich würde mich nicht beschweren, wenn ich unerlaubt die Nebelscheinwerfer an hatte (ich gehe mal davon aus, dass Du weißt, wann Du die Nebelscheinwerfer benutzen darfst oder nicht). Siehe § 17 STVO Beleuchtung.
Was willst Du erreichen? Deinen Regelverstoß gegen einen eventuellen Verstoß der Polizei wegen unrechtmäßigen Betretens Deines Privatgrundstücks aufrechnen? Das geht ganz sicher nicht. Dann gibt es noch einen Aspekt zu beachten: ich nehme an, Du warst alleine im Auto, die Polizisten waren aber zwei. D.h., der Polizist hat seinen Kollegen als Zeugen, Du aber hast keinen!
Also ob sich das lohnt bei einem für den Sachverhalt zu erwartendes Verwarngeld zwischen 10 € und 20 € !?

Gruß Wolfgang

Hi,
mach Dir keine Gedanken über ungelegte Eier. Erst auf den konkreten Vorwurf kann man reagieren - aber vielleicht bleibt der ja aus.
Gruß
webcruiser