Mit welcher Begründung kann jmd. abgemahnt werden, wer kein Impressum auf einer öffentlichen nicht-geschäftlichen, nicht-journalistischen Website hat?

Guten Tag!

Angenommen, jemand hat eine Website mit Gedichten von Wilhelm Busch erstellt, aber kein Impressum angelegt bzw. nur Name und E-Mail angegeben.

Mit welcher Begründung kann der Anbieter abgemahnt werden?
Wie wahrscheinlich ist eine Abmahnung in diesem Fall?

Wenn man sich den Wikipedia-Artikel https://de.m.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht anschaut, ist eine Abmahnung möglich, weil, naja, weil es geht, hat man den Eindruck. Auch andere Seiten im Netz sehen das ganz ähnlich.
Im Grunde darf mit einer Webseite kein Geld verdient werden, und sei es nur kostendeckend. Auch darf die Webseite anscheinend nicht dazu geeignet sein, Geld zu verdienen. Sprich, wenn andere Seiten mit Gedichten Geld verdienen, könnte deine das auch, und braucht ein Impressum. Nur rein private/familiäre Seiten sind kategorisch ausgeschlossen, aber dazu müßte man wohl mal drüber nachdenken, wann eine Seite denn ausschließlich privat ist. Geht eigentlich nur, wenn man nur per Passwort auf die Seite kommt.

Wikipedia ist sicherlich keine Referenz, aber bei deinen Gedichten auf der Seite wäre ich vorsichtig!

Da es eigentlich keine wirklichen Gründe für eine Abmahnung braucht, ist das eine sehr lukrative Geldquelle, und die Wahrscheinlichkeit der Abmahnung richtet sich danach, wie bekannt die Seite ist, sprich, wann ein Abmahnanwalt drauf stößt. Er kann natürlich auch von jemandem, der die Seite nicht mag, drauf gestoßen werden.

Hallo!

Die Antwort hast Du schon erhalten. Stellt sich die Frage, warum jemand das Risiko einer Abmahnung eingeht. Namen und Adresse 'rein (ladungsfähige Anschrift) und das „Problem“ stellt sich gar nicht mehr. Irgendwelche Impressum-Generatoren braucht man dafür nicht. Die Anforderungen sind Selbstgänger und Kinkerlitzchen.

Gruß
Wolfgang