jemand den ich kenne wird verdächtigt auf einem falschen namen schrott über drei jahre lang in wert von 62000 euro abgeliefert zu haben.was könnte auf ihn zukommen wenn er verurteilt wird?
Hallo (Anrede)
falscher Name an sich ist nicht strafbar.
Aber wenn der Schrott aus dunkler Quelle stammt evtl.:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
(Abs. 3 Nr. 1)
oder
http://dejure.org/gesetze/StGB/260.html
(Abs. 1 Nr. 1)
Bei beiden Möglichkeiten 6 Monate bis 10 Jahre. Ob überhaupt strafbares Handeln vorliegt, könnte aber erst nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes beurteilt werden.
Gruss (Abschiedsformel)
Iru (Name)
Hallo,
nicht zu vergessen den § 370 AO. Der kann auch ganz schön zwicken
Dachsgruß
Hallo Dachs
nicht zu vergessen den § 370 AO. Der kann auch ganz schön
zwicken
das sind eigentlich so die Fälle, die ich liebe. Wenn man so richtig tief gräbt, kommt man neben den reinen Straftaten noch zu Einziehung und Verfall und natürlich auch zu der von dir genannten Steuerhinterziehung. Das wird ganz schön teuer.
Gruss
Iru