hallo,
am 1.9 soll ich eine betriebliche umschulung beginnen.
Diese wird zu 100 % vom AA übernommen, ich bekomm auch weiterhin geld von denen, dem ausbildungsbetrieb enstehen keine kosten.
Bei mir ist das eine Berufliche Reha maßnahme da ich nach einem unfall in meinem erlernten Beruf berufsunfähig geschrieben wurde.
mit wem muss ich jetzt den umschulungsvertrag schließen mit dem aa oder dem Betrieb??
Ich bin der 1 azubi von dem betrieb und bn froh das sich der Betrieb bereit erklärt hat mich auszubilden!
Ich muss auch ganz normal in die Berufsschule.
aber mir kann keiner sagen mit wem ich den vertrag nun schließen muss (betrieb bekommt auch nichts gesgt)
bei der ihk sagt jeder was anderes und beim AA sind sie wohl überfordert 
wenn das so weiter geht springt der betrieb am ende noch ab und dann??
Der vertrag muss ja engetrgen werden bei der IHK und ich muss zur Berufschule angemeldet werden, was aber ohne vertrag ncht geht 
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen
Vielen Dank für eure mühen schon mal
lg lillekiks
Hallo lilleKiks,
die Frage ist, von wem Sie die Umschulung angeboten bekamen?
Irgendjemand muss ja an Sie heran getreten sein. Wenn der Ausbildungsbetrieb diese Umschulung vorschlug, dann muss mit dem Betrieb der Vertrag geschlossen werden und dieser erhält die Kosten durch Vorlage des Vertrages beim AA auch vom AA.
Wenn das AA dieses Umschulung als Maßnahme ansetzte, muss das AA die Kosten übernehmen, und auch die vertraglichen Richtlinien mit dem Betrieb abklären.
Sollten beide Seiten nicht wissen wie und was, dann kopieren Sie sich aus dem Internet ein Vordruck für Umschulungen, füllen ihn aus, lassen diesen vom Betrieb unterschreiben.
Anschließend zum AA mit einer Kostenübernahme-Formulierung und vom AA abzeichnen lassen.
Vielleicht sind Sie dann auf der sicheren Seite.
Viel Glück
opa2009
Ein komplettes Ding vom Arbeitsamt 
Guten Morgen,
der Umschulungsvertrag muss zwischen dem Betrieb und Ihnen geschlossen werden. Eigentlich ganz einfach.
Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Clabie
Hallo,
da dein Fall sehr speziell ist, kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen. Es gibt gewisse Faktoren (dein Alter, wo du wohnst u. ä.) die zur Beantwortung deiner Frage wichtig wären.
Grundsätzlich schließt du mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab. Die Förderung beantragst entweder du oder der Arbeitgeber VORHER beim Amt. Du brauchst unbedingt eine schriftliche Bestätigung über die Förderung von Seiten des Arbeitsamtes.
Gesetzestexte zum Thema Berufsausbildung findest du hier:
http://www.buzer.de/gesetz/1936/index.htm
Tut mir leid, dass ich dir dabei nicht mehr helfen konnte. Ich wünsche dir viel Glück mit deinem neuen Ausbildungsplatz und hoffe dass alles so klappt wie du es dir vorstellst.
Viele Grüße
Hallo,
in der Regel:
Ausbildungsvertrag = Auszubildender --> Ausbildungsbetrieb
Kostenzusage = Ausbildungsbetrieb --> Kostenträger
Anmeldung bei IHK durch Ausbildungsbetrieb
Viel Erfolg wünscht Ihnen Sparrow48
Normal ist ein Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb. Begleitend eine Anmeldung an der Schule. Frag doch bei der Berufsschule nach, die haben am meisten Erfahrung
Hallo,
mit wem muss ich jetzt den umschulungsvertrag schließen mit
dem aa oder dem Betrieb??
Mit dem Betrieb!!
bei der ihk sagt jeder was anderes
Gehe hin und hole dir das Vertragsformular. Dieses füllst du zusammen mit deinem Betrieb aus. Beide unterschreiben. Dann bringst du es zur Unterschrift zur IHK. Fertig!
Gruß
Otto
Guten Morgen.
Natürlich müssen Sie einen Umschulungsvertrag mit dem Betrieb abschliessen. Die IHK hätte das wissen müssen, die bekommt nämlich ein Exemplar davon.