Immer wieder darf ich beobachten, wie sich motorisierte Zweiradfahrer am allmorgendlichen Stau „vorbeimogeln“ bzw an Ampeln bis zur Haltelinie vorfahren (zwischen den anderen Fahrzeugen hindurch, teilweise aum Bürgersteig, etc pp).
Ist dies zulässig? Wenn nich, welche Strafe erwartet die Fahrer, wenn sie erwischt werden?
Die Betonung liegt hier ausdrücklich auf „motorisierte Zweiradfahrer“, da diese i.d.R. über nen Führerschein verfügen. Viele Radfahrer geben bekanntlich nichts auf die Verkehrsregeln, damit hab ich mich bereits abgefunden u daher stehen die hier auch nicht zur Debatte.
Die Betonung liegt hier ausdrücklich auf „motorisierte
Zweiradfahrer“, da diese i.d.R. über nen Führerschein
verfügen. Viele Radfahrer geben bekanntlich nichts auf die
Verkehrsregeln, damit hab ich mich bereits abgefunden
Damit kann man sich nicht abfinden. Es sei mal so nebenbei erwähnt, dass auch Radfahrer mit Fehlverhalten auf ihrem nicht-motorisierten Zweirad ihren KFZ-Führerschein evrlieren können, das gilt sogar auch für Fußgänger. Man sollte sich damit nicht abfinden und manchen Radfahrern gehört echt der Führerschein entzogen!
Was Deine Frage angeht, so kann ich nur sagen, was mir im Kopf rumgeht, kann das aber nicht belegen. Innerhalb der letzten Jahre wurde das glaube ich rechtens, dass sich Motorradfahrer z.B. auf Autobahnen im Stau zwischen den Spuren durchschlängeln dürfen und von Radfahrern bin ich der Meinunng zu wissen ( ) dass sie an einer Warteschlange vor einer roten Ampel rechts an den Autos vorbei fahren können, wenn ein genügend großer Abstand (1m?) besteht.
Dass sich Zweiradfahrer vorbei mogeln, finde ich eigentlich durchaus okay (diese werden sich fragen, warum sie drei Ampelphasen abwarten müssen, wenn sie sich auch vorne anstellen können, sie behindern dabei ja idR niemanden). Ich kenne das Gefühl aber auch als Autofahrer, wenn man genervt ist, weil die Ampel 10 Sekunden grün und 3 Minuten rot ist und die Radler sich vorbeiquetschen. Das ist aber eher ein Fall von Neid und macht ihr Verhalten daher nicht irgendwie unmenschlich mir gegenüber.
Auf den Gehweg dürfen Zweiradfahrer natürlich nicht ausweichen, der ist für Fußgänger reserviert!
Kann dir leider auch keinen Paragraphen nennen, aber mir wurde aus mehreren zuverlässigen quellen gesagt (und ich habe es auch nachgelesen…meine das war in der ADAC Zeitschrift)
das dies inzwischen (in Staus)begrenzt zulässig ist.
Grund:
Bei erhöhter Temperaturen ist es relativ oft vorgekommen das Motorradfahrer die im Stau stehen dehydrieren und ohnmächtig werden.
Dem vorzubeugen ist es erlaub worden zwischen der rechten udn der mittleren Spur (nicht dor wo die Rettungsgasse freigehalten werden soll!!) langsam durchzufahren, da der Fahrtwind Kühlung bringt.
Falls jemand den Paragraphen oder Änderungen untermauern kann, würde ich mich darüber freuen!
Zu meinem eigenen Standpunkt:
Fahre selbst Motorrad und stehe dem etwas gespalten gegenüber.
Einerseits ist dies ja nicht ganz ungefährlich, aber da Motorradfahrer schneller anfahren als Autos, warum sollten sie dann nicht den Platz hinten frei machen und sich vorne hinstellen?
(Wenn man jedoch zwischen den Autos durchbrettert wie ein irrer ist das einfach nur lebensmüde)
Hallo,
ich habe mir aus Interesse den §5 Abs. 8 angesehen.
Soweit alles klar. Leider bin ich hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Definition des Begriffs Mofa nicht fündig geworden.
In besagtem §5 sind ausdrücklich die Radfahrer und die Mofa-Fahrer genannt.
Ich will nicht kleingläubig sein, aber auf welche motorisierten Zweiräder stellt nun diese Einschränkung tatsächlich ab?
Wenn man es im Sinne der mofa-Definition bei WIKI(auch anderer Quellen) betrachtet, dürften ja wirklich nur eine beschränkte Anzahl
motorisierter Fahrräder rechts vorbeifahren.
Gibts da eine Kommentierung zum §5 Abs. 8 der weitere motorisierte Zweiräder einbezieht?
Ich meine das tatsächlich rein interessenhalber, ich möchte auf keinen Fall provoziern.
Gruß Rumburak
Leider bin ich hinsichtlich der
verkehrsrechtlichen Definition des Begriffs Mofa nicht fündig
geworden.
In diesem Land stehen die Gesetze zum Glück noch immer über wikipedia. Und da findet sich, wenn man denn in derr richtigen Verordnung sucht, eine Legaldefinition:
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt
§ 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StVZO!
Gibts da eine Kommentierung zum §5 Abs. 8 der weitere
motorisierte Zweiräder einbezieht?
Wenn es die gäbe, verließe ich mcih nicht darauf, denn es sind ja ausdrücklich und damit wohl abschließend nur Fahrrad- und Mofafahrer genannt. Das bedeutet, dass alle anderen Mopeds, Mokicks und Motorräder diese Privilegierung nicht genießen, was ich auch für sinnvoll halte, da das mit der mäßigen Geschwindigkeit ja nicht so einfach ist, wenn man erst mal mehr als ein halbes Pferdchen unterm Hintern hat.
In diesem Land stehen die Gesetze zum Glück noch immer über
wikipedia. Und da findet sich, wenn man denn in derr richtigen
Verordnung sucht, eine Legaldefinition:
Das ist mir klar, daherhab ich ja auch (andere Quellen) angeführt.
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne
Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h
beträgt
§ 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StVZO!
Danach hab ich gesucht.
Danke.
Wenn es die gäbe, verließe ich mcih nicht darauf, denn es sind
ja ausdrücklich und damit wohl abschließend nur Fahrrad- und
Mofafahrer genannt. Das bedeutet, dass alle anderen Mopeds,
Mokicks und Motorräder diese Privilegierung nicht genießen,
was ich auch für sinnvoll halte, da das mit der mäßigen
Geschwindigkeit ja nicht so einfach ist, wenn man erst mal
mehr als ein halbes Pferdchen unterm Hintern hat.
damit nicht abfinden und manchen Radfahrern gehört echt der
Führerschein entzogen!
Dann fahren sie ja noch mehr mit dem Rad!
*lach* Stimmt.
Manchmal fängt man doch eben wieder an, sich Gedanken über einen Radfahrerführerschein zu machen. Aber andererseits fragt man sich natürlich, warum sich die Menschen so bescheuert benehmen. Wie haben sich die Menschen eigentlich so sehr vermehren können, wo Menschen doch eigentlich gar nicht miteinander können…?
Das Problem kann man meist vermeiden, indem man weit genug
rechts steht. Dann kömmen höchstens noch magersüchtige Radler
durch.
Oder sie fahren dann (nicht nur links vorbei), sondern auf den Gehweg, was dann die Fußgänger gefährdet.
Aber kaum sind sie wieder ins Auto gestiegen, verwandeln sie sich wieder und schimpfen munter über andere Radfahrer!
Na, dann fährt man halt links an den Autos vorbei. Wo ist das
Problem? Wohl noch nie in Münster Auto oder Fahrrad gefahren?
Völlig richtig, ich komme nur selten ins Ausland.
Ein Radfahrer links neben mir stört mich eher seltener als einer rechts neben mir, den ich überholen muss (und ggf. wegen Gegenverkehrs nicht kann).
Falls jemand den Paragraphen oder Änderungen untermauern kann,
würde ich mich darüber freuen!
Hi,
das ist bis jetzt nur ein Gesetzentwurf der im Verkehrsministerium hängen geblieben ist.
Nach dem sollen die Motorradfahrer in der Rettungsgasse überholen dürfen. Imho ein sehr vernünftiger Gesetzentwurf, aber bis jetzt ist es immer noch verbotenes Rechtsüberholen.
Die wenigsten Polizisten ahnden den Verstoß, was aber natürlich keine Garantie ist das es nicht doch einige gibt die auch diese Motorradfahrer rausziehen.
Kritisch wird es nur wenn gewisse Hornochsen mit Absicht die Gasse zumachen.
Das ist auch die Gefahr wenn es legalisiert wird, viele Verkehrsteilnehmer sind völlig lernbehindert wenn es um Neuerungen geht.