Mitarb.-Geschenke/Abgrenzung zu 'Benzingutscheine'

Hallo!
Bis gerade eben dachte ich, dass man pro Monat und Mitarbeiter bis exakt 44€ steuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Sachbezügen (z.B. Benzingutscheinen) nutzen darf.

Doch gerade lese ich als „Steuerstrategie zum Jahresende“:
" Reicht das Geld nicht für Weihnachtsgeld oder wollen Sie Minijobkräfte motivieren, schenken Sie ihnen Waren aus Ihrem Sortiment oder bieten Sie Dienstleistungen kostenlos an. Das motiviert und hat den Vorteil, dass solche Vorteile pro Abreitnehmer und Jahr bis zu 1.080€ steuerfrei sind".

Wer bringt hier Licht in mein durcheinanderes Dunkel?
-> Es ist ja offensichtlich etwas anderes als die „Benzingutschein“-Sache (Höhe des Betrags!), oder doch nicht?
-> Wie nennt sich diese Möglichkeit denn? (dann könnte ich auch danach googeln)
-> Ist das nur Steuerfrei, oder auch sozialabgaben frei?
-> Was muss man dabei wissen und beachten?

Herzlichen Dank für eure Hilfe!
Blubb

Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 EStG
Hi !

Die 44-Euro-Grenze ist im § 8 Abs. 2 Nr. 9 EStG geregelt.
Der Rabattfreibetrag im § 8 Abs. 3 EStG.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html

Wichtigster Unterschied ist, dass es sich bei dem Einen um Produkte/Leistungen des eigenen Unternehmens und bei dem Anderen um Produkte/Leistungen von Fremdunternehmen handelt.

Zur (möglichen) SV-Freiheit müssen sich hier berufenere Münder melden.

BARUL76

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Hallo barul76,
herzlichen Dank für deine Antwort! Damit habe ich ja einen Ansatzpunkt und kann versuchen mich weiterzuerkundigen.

Gerne freue ich mich natürlich, wenn sich noch jemand die Zeit nehmen mag und ein paar weitere Erläuterungen dazu hat!

Schönen Abend noch zusammen,
Blubb