Ist die Mitarbeit in einem Betrieb gegen Kost und Logis für den Arbeitgeber eigentlich steuerpflichtig? Rechtsform wäre in diesem Fall Genossenschaft.
[Beitrag editiert - www Team]
mhmh. noch nicht ganz klar… im vorliegenden Fall wird gar kein lohn gezahlt. der mitarbeiter erhält ausschließlich kost und logi gegen arbeitseinsatz.
Dann lies doch mal in dem Link die Rubriken zu Verpflegung und zum Wohnen.
Es kommt doch darauf an, ob man vernünftiger Weise davon ausgehen muss, ob für die „nicht in Geld“ bezahlte Arbeit üblicherweise sehr wohl Lohn gezahlt werden müsste.
Aus meiner Sicht muss der Arbeitgeber den Gegenwert von Kost und Logis ganz normal der Sozialversicherung unterziehen.
an den mindestlohn hast du dabei aber schon gedacht?
Und Mindestlohn darf nicht als Sachleistung erbracht werden ?
Servus,
für den Arbeitgeber steuerpflichtig sind Lohnzahlungen nur in ziemlich seltenen Fällen, wenn nämlich eine geringfügige Beschäftigung vorliegt und die pauschale Lohnsteuer nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.
Die Sachbezugswerte für freie Kost und Logis (volljähriger Arbeitnehmer, Belegung der Unterkunft mit einer Person pro Zimmer) sind 2016 425,55 € pro Monat. Wenn der Arbeitnehmer sonst keinem anderen geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nachgeht, könnte tatsächlich Lohnsteuer (zwei Prozent) anfallen, die der Arbeitgeber tragen muss.
Wenn es noch mindestens ein weiteres geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gibt und somit auch das vorliegende regelmäßig lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig wird, kostet es den Arbeitgeber keine Steuer, sondern den Arbeitnehmer. Dieses mit dem kuriosen Effekt, dass er bei Lohnsteuerklasse V oder VI dem Arbeitgeber noch Geld bringen muss, damit dieser die Lohnsteuer abführen kann.
Von Sozialversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung hast Du nicht geschrieben, deswegen hört die Antwort hier auf.
Schöne Grüße
MM
Servus,
er erhält damit einen Sachbezug im Wert von 425,55 € im Monat.
Es ist gleichgültig, ob Lohn in Leberkäswecken, Bitcoins oder Euronen bezahlt wird - die Vorschriften für seine Versteuerung und für die darauf abzuführenden Versicherungsbeiträge ändern sich dadurch nicht.
Schöne Grüße
MM
Servus,
das ginge, wenn nicht mehr als 50 Stunden monatlich gearbeitet wird.
Schöne Grüße
MM
Nein, natürlich nicht. Das ist wieder mal eine typische hingerotzte Frage, wo man sich den Rest denken muss. Seriös kann sie nicht beantwortet werden, weil, wie Aprilfisch schon schrieb, der AG nichts mit der Steuer am Hut hat.
Mal schauen, ob es noch mehr Informationen gibt.
Data
doch sicher kann das. die frage ist aber: wird sie?
das ganze ist natürlich komplett nebulös. ich vermute, dass irgendwas gemauschelt werden soll. familien-mithilfe, studenten-wg durch billigst-mithilfe bezahlt, ausnutzung irgendwelcher abhängigkeiten um steuern und abgaben zu sparen o.ä…
kann man aber nichts zu sagen, bevor der up nicht mit informationen rausrückt. und das wird er kaum tun, dann wirklich legal sieht das nicht aus.