Hallo,
kurz gefasst:
Mal angenommen X bietet Y einen Job als Näherin an. Y ist einverstanden und begeistert. Sie erhält dafür eine Nähmaschine damit sie sich wieder in die Materie eingewöhnen kann.
Geplant war: X schaltet Anzeigen, besorgt die Aufträge und Y führt sie aus.
Jedoch ist Y sehr unzuverlässig und es kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Nach Monaten holt X ihre Nähmaschine ab und stellt erhebliche Schäden fest. Die Maschine ist kaputt und kann nicht mehr genutzt werden. Y ist zudem noch Kettenraucherin und die ehemals weisse Maschine glänzt jetzt im verblichenen Raucherbeige.
Welche Möglichkeiten hat X in diesem Fall? Besteht überhaupt eine Art der Entschädigung, für die kaputte Nähmaschine? Alles wurde mündlich vereinbart. Die Maschine wurde zwar vor einigen Jahren gekauft jedoch nie genutzt.
Gruss
Krümel
Welche Möglichkeiten hat X in diesem Fall? Besteht überhaupt
eine Art der Entschädigung, für die kaputte Nähmaschine? Alles
wurde mündlich vereinbart.
Hallo,
ja was genau wurde denn vereinbart? Ob dies in mündlicher oder schriftlicher Form geschah, ist nicht relevant.
Gruß
S.J.
Welche Möglichkeiten hat X in diesem Fall? Besteht überhaupt
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde sagen, gar keine.
Y hat die Maschine nicht absichtlich beschädigt. Dass Y Kettenraucherin ist, hätte X wissen können/müssen. Da war X nicht sorgfältig genug mit seinem Eigentum, wäre meine Interpretation.
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde sagen, gar keine.
Y hat die Maschine nicht absichtlich beschädigt.
Hallo,
haftet man nur wenn man etwas mit Absicht beschädigt? Wenn ich beim Ausparken versehentlich ein Auto anfahre, hafte ich also auch nicht, da keine Absicht vorlag?
Der Schadenersatzanspruch besteht völlig unabhängig davon ob Absicht (Vorsatz) oder nicht vorlag.
Gruß
S.J.
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Hallo,
ja was genau wurde denn vereinbart? Ob dies in mündlicher oder
schriftlicher Form geschah, ist nicht relevant.
Y sollte für X als Näherin tätig sein. Wurde von Y akzeptiert. Dafür erhielt Y eine Nähmaschine, als Arbeitsmaterial.
Wie wird das in Firmen geregelt, wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel einen Drucker/Computer usw unbrauchbar macht?
Gruss
Krümel
ja was genau wurde denn vereinbart? Ob dies in mündlicher oder
schriftlicher Form geschah, ist nicht relevant.
Y sollte für X als Näherin tätig sein. Wurde von Y akzeptiert.
Dafür erhielt Y eine Nähmaschine, als Arbeitsmaterial.
Wie wird das in Firmen geregelt, wenn ein Mitarbeiter zum
Beispiel einen Drucker/Computer usw unbrauchbar macht?
Bei gefahrgeneigten Tätigkeiten (z.B. Auto fahren) wird die Schwelle für eine Haftung des Arbeiters sehr hoch angelegt, unter „Vorsatz“ oder „grober Fahrlässigkeit“ ist da nix von dem zu holen.
Bei dieser Tätigkeit hier wäre zu fragen:
Kann das einem Mitarbeiter durchaus mal passieren oder hat er/sie grob fahrlässig Anleitungen oder Anweisungen missachtet?
Wenn durch ein Missgeschick oder Missverständnis ein Schaden entstand, dann wird der Arbeigeber ihn wohl tragen müssen.
Hi,
ja was genau wurde denn vereinbart? Ob dies in mündlicher oder
schriftlicher Form geschah, ist nicht relevant.
Y sollte für X als Näherin tätig sein. Wurde von Y akzeptiert.
Dafür erhielt Y eine Nähmaschine, als Arbeitsmaterial.
Okay, das war schon klar. Aber welche Vertragsart liegt hier zugrunde. War Y bei X mittels Arbeitsvertrag angestellt oder sind beide Unternehmer?
Wie wird das in Firmen geregelt, wenn ein Mitarbeiter zum
Beispiel einen Drucker/Computer usw unbrauchbar macht?
Naja. Was verstehst Du unter „unbrauchbar machen“. Solange ein Angestellter nicht grob fahrlässig etwas beschädigt, haftet er in der Regel nicht. Erst recht nicht, wenn die Beschädigung auf die reine Nutzung der Sache zurück zu führen ist. Sachen gehen halt über kurz oder lang kaputt, dafür kann man ja nicht den AN haftbar machen.
Gruß
S.J.
Hi Steve Jobs,
Okay, das war schon klar. Aber welche Vertragsart liegt hier
zugrunde. War Y bei X mittels Arbeitsvertrag angestellt oder
sind beide Unternehmer?
X ist Unternehmer und geplant war die Einstellung von Y als Näherin, also Arbeitnehmerin. Als das Leihobjekt übergeben wurde bestand jedoch noch kein Anstellungsverhältnis, nur mündliche Vereinbarungen und Pläne.
Naja. Was verstehst Du unter „unbrauchbar machen“. Solange ein
Angestellter nicht grob fahrlässig etwas beschädigt, haftet er
in der Regel nicht. Erst recht nicht, wenn die Beschädigung
auf die reine Nutzung der Sache zurück zu führen ist. Sachen
gehen halt über kurz oder lang kaputt, dafür kann man ja nicht
den AN haftbar machen.
Beweisen kann es X natürlich nicht, aber die Nähmaschine wurde selbstverständlich absichtlich beschädigt, da Y es als ihr Eigentum sah und wütend wurde, als man es ihr wieder weg nahm.
Gerne würde X wissen ob es ähnliche bekannte Fälle gab… irgendein Gesetz oder dergleichen.
Danke und Grüsse
Krümel