ich habe mal eine Frage, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich in diesem Forum 100% richtig bin, aber da es eine Anfängerfrage ist, hoffentlich schon.
Mal angenommen es gibt da so einen Existenzgründer, der Einzelunternehmer ist und daher nicht Personal für alles hat. Er hat aber gute Freunde, die ihn supporten, wo es eben geht.
Da ist nun meine Frage, inwiefern es rechtes wäre, dass die Freunde ihm helfen. Also es kann ja nicht verboten sein, dass man für ihn mal was zur Post bringt.
Aber ich frage mich, wo das aufhört. Kann sich ein Einzelunternehmer von einem Freund (der beruflich etwas ganz anderes macht) die Buchhaltung ohne Bezahlung machen lassen? Oder Dienstleistungen im Rahmen des Unternehmens erbringen, ohne das er dort angestellt ist oder bezahlt wird? Was ist da erlaubt und wer hat da überhaupt etwas dagegen?
Gibt es da Ämter die sagen, dass alles was im weitesten Sinne mit dem Unternehmen zu tun hat auch vom Unternehmen selbst (oder einem vom Unternehmen beauftragten und bezahltem externen Unternehmen) durchgeführt werden muss?
da du nicht im Rechtsbrett gepostet hast, ist deine Frage wohl nicht 100% eine Rechts-Frage.
Meine Antwort als Nicht-Rechtsanwalt, aber sehr wohl Selbstständiger seit über 20 Jahren, lautet daher:
Natürlich darf jemand so nett (dumm?!?) sein, für jemand anderen die Buchhaltung zu machen, Briefe zur Post zu bringen, das Büro zu putzen und was-weiss-ich-sonst-noch-alles, ohne dafür einen Lohn oder eine sonstige Entschädigung finanzieller Art zu bekommen.
Es wäre nur nicht richtig, wenn der jemand, dem so viel Gutes getan wird, diese ge-outsorce-ten Tätigkeiten mit fiktiven Rechnungen bei der Einnahme/Überschußrechnung als Kosten ansetzen würde,
oder wenn er seine freiwilligen Helfer doch irgendwie für ihre Tätigkeiten bezahlt und diese das so erzielte Einkommen nicht bei ihrer Steuererklärung angeben würden.
gerade im Event-Bereich ist das durchaus üblich - viele (personell) kleinere Unternehmen funktionieren nur auf diese Weise.
Eine mir bekannte (ähem) GmbH funktioniert ebenfalls so - die Mitarbeiter arbeiten unentgeltlich, gegen freie Kost (und manchmal Logis) - selbstverständlich wurde vorher von einem auf arbeitsrecht spezialisierten Anwalt ein OK hierfür eingeholt.
Also wenn da nur aus Versicherungssicht etwas dagegen spricht, sich aber nicht irgendeine Behörde dagegen wehrt, dann klingt das ja schonmal ganz gut.
Also ich denke, dass das gerade bei Ehepaaren üblich ist, wenn einer selbständig ist, dass der Partner einem hilft, aber mich hat wirklich mal interessiert, ob er das den darf.
Ich könnte mir höchstens noch vorstellen, dass der Arbeitgeber des helfenden Partners noch etwas dagegen haben könnte, aber das wäre ja Einzelfall-Angelegenheit.
Wenn doch noch jemand etwas gegenteiliges im Bezug auf Behörden o.ä. hört, dann möge er es bitte posten oder mich anschreiben.
gerade mitarbeitende Ehepartner werden aber häufig auch bezahlt, da die Ausgaben dafür ja für die Firma gewinnmindernd sind, das Geld aber großenteils (400 € von 520 € bei einem 400€-Job z.B) in der Familie bleibt.
ich wäre vor allen dingen vorsichtig in
versicherungstechnischen geschichten
wenn z.b. ein unfall passiert, wenn deine kumpels dir helfen,
könnte es ärger geben mit der krankenversicherung oder sou…
Hallo auch solche Leute kann/sollte/muss man gesetzlich Unfallversichern, dann ist das wesentliche schon gemacht.
Manch ein gar nicht befreundeter Praktikant arbeitet so, wenn auch nicht auf Dauer (eher so die 2Wochen-Praktika, alles was länger dauert ist Ausbeutung).
drum wirst du auf den Seiten der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung sicher mehr dazu finden.
Und auch nur ein unentgeltlicher Arbeitnehmer macht dich zum Arbeitgeber, das muss man dem Finanzamt melden (ohne Lohn wollen die auch keine Steuern, nur damit die Bescheid wissen), und dem Arbeitsamt (Betriebsnummer beantragen, angeben zum Arbeitnehmer und dem Gehalt=0 machen und fertig)
Der AN sollte dann (wo doch alles seinen offiziellen Weg geht) auch noch seine Krankenkankasse informieren, damit die den Beitrag anpassen können, was aber nur nötig ist, wenn derjenige irgendwelche geldwerten Ersatzleistungen (Firmenwagennutzung, Kost und Logis)bekommt oder dass die Art der Versicherung sich wandelt (zB. von „über Arbeitsagentur“ zu Familienversichert).
Und auch nur ein unentgeltlicher Arbeitnehmer macht dich zum
Arbeitgeber, das muss man dem Finanzamt melden (ohne Lohn
wollen die auch keine Steuern, nur damit die Bescheid wissen),
…dafür würde mich eine quelle interessieren. gibts da ein formular für, oder ruft man beim finanzamt an und sagt, man hätte arbeitnehmer, die aber kein geld bekommen ?
Also da gibts sicher ein Formular für, mit dem man Arbeitnehmer anmeldet, ich weiss es grad nur von dem, wo man seine Selbstständigkeit anmeldet, da wird auf der letzten Seite nach den Beschäftigten gefragt, insbes. um zu sehen ob man auch lohnsteuer abführen muss. Irgendwo dort konnte man das durchschnittliche Gehalt anggeben, und das darf auch =0 sein, womit man sich dann die Lohnsteuerformulare erspart.
Allerdings erspart das keine weitergehenden Fragen der Beamten, aber mir wurde das bei der Anmeldung (bin Freiberuflerm hatte drum anfangs eher mit dem FA zu tun) von der Dame im FA gesagt, dass ich zB. meinen Holden dort auch mit 0 Eu Gehalt eintragen kann, falls er irgendwie mitarbeitet, auch wenn die Einnahmen noch nicht für einen Lohn reichen. Später hätte das Vorteile wenn ich ihn für 400 Eu anstelle, aber wo noch nichts ist.
Aber das kam für meinen Job nicht in Frage, drum ist die Info schon älter (2005).
Vielleicht wollte sie nur partut herausfinden ob wir auch wirklich nicht verheiratet sind, denn dann hätte er bei der Anmeldung irgendwo mitunterschreiben müssen (was ich echt ne Frechheit finde)
Jedenfalls war es auch vollkommen in Ordnung, dass ich als Gewinnerwartung =0 angab.
„Das ist schon mehr als bei vielen anderen, die meisten machen im ersten Jahr eher Verlust“
Gruß Susanne
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Vielleicht wollte sie nur partout herausfinden ob wir auch
wirklich nicht verheiratet sind, denn dann hätte er bei der
Anmeldung irgendwo mitunterschreiben müssen
hielte ich nicht nur für eine Frechheit, sondern für falsch.
Wenn Person x auf sich selbst eine Einzelfirma, ein Gewerbe, eine selbstständige Tätigkeit anmeldet, hat ein eventueller Ehegatte da genau so wenig was zu unterschreiben wie ein eventueller Mitarbeiter.
Sag ich jetzt mal einfach so.