Hallo,
ich erspar Euch erstmal die ganze Vorgeschichte und stelle gleich die Frage:
Es soll im Sozialversicherungsrecht einen Passus geben, aus dem hervorgeht, dass direkte Familienmitglieder verpflichtet sind, in Notfällen im Familienbetrieb (also z.B. Kindern den Eltern )mitzuhelfen und dass diese nicht, solange sie entgeltfrei arbeiten nicht angemeldet werden müssen.
Stimmt das ?
Grüße
Didi
Es soll im Sozialversicherungsrecht einen Passus geben, aus
dem hervorgeht, dass direkte Familienmitglieder verpflichtet
sind, in Notfällen im Familienbetrieb (also z.B. Kindern den
Eltern )mitzuhelfen
Wie bitte ? Ich soll meine Arbeit liegen lassen, um meinen Eltern in ihrem Betrieb mitzuhelfen ? Ich glaube, dass kannst Du beruhigt knicken.
BGB
Es gibt bzw. gab was im BGB, siehe mal in diesem Link, dort steht was dazu, im Sozialgesetzbuch ist mir nichts bekannt, was aber nicht heißt dass es das nicht gibt:
http://www.wfbg.de/newsletter15-2003.pdf
Jörg
Hi Nordlicht,
so genau bekomme ich das Ganze auch nicht mehr zusammen.
Wie bitte ? Ich soll meine Arbeit liegen lassen, um meinen
Eltern in ihrem Betrieb mitzuhelfen ? Ich glaube, dass kannst
Du beruhigt knicken.
In dem Link vom Schweden steht, dass zumindest Ehegatten einander helfen müssen (§ 1353 BGB und § 1360 BGB), allerdings nur im Rahmen des zumutbaren. Das kann natürlich vieles sein.
In meinem Beispiel ging es darum, ob Familienmitglieder angemeldet werden müssen, wenn sie nur gelegentlich helfen und dazu machte der Betriebsprüfer damals diese Aussage.
Grüße
Didi