Mitarbeitendes Familienmitglied

Hallo,
da meine erste Frage nicht präzise genug formuliert war nun noch einmal anders.

Es existiert ein angemeldetes Gewerbe. Ein Ehepartner ist als 400-EUR-Kraft eingestellt. Arbeitszeiten sind mal mehr mal weniger - zeitweise fallen weite Fahrstrecken mit dem eigenen PKW an, so dass eine Reisekostenabrechnung eingereicht wird, die über den Verdienst von 400 EUR hinaus geht.

Dürfen Familienmitglieder unbegrenzte Arbeitszeit einbringen? Und darf der Verpflegungsmehraufwand über den Verdienst gehen?

Danke für Antworten.

Falsches Brett! -> ‚Arbeitsrecht‘ (OwT)
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?T…

… hier geht es nicht um ein arbeitsrechtliches Problem, sondern eher um die Abgabenseite. Da sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen, gibt es kein eindeutig richtige Brett. Deswegen lasse ich hier stehen, denn ganz falsch ist es hier auch nicht.

Gruß

Nordlicht

MOD J & K

Hallo,

Dürfen Familienmitglieder unbegrenzte Arbeitszeit einbringen?

Nuja, an sich schon. Nur tut sich ab einem gewissen Punkt das weite Feld der familienhaften Mithilfe auf. Heißt, es ist kein „normales“ Arbeitsverhältnis mehr. Heißt wiederum, dass familienhafte Mithilfe kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist (und ich deutele mal, dass es im Steuerrecht nicht viel anders sein wird).

Und darf der Verpflegungsmehraufwand über den Verdienst gehen?

Rechtlich spricht zumindestens nichts dagegen, da Verpflegungsmehraufwendungen kein Arbeitsentgelt sind. Es sieht aber von außen sehr merkwürdig ist. Aber wie gesagt, wenn es eher in Richtung familienhafte Mithilfe geht und die Entlohnung eher Taschengeldcharakter hat, dann ist man raus aus der Sozialversicherung (und ich deutele wieder: auch aus Steuerangelegenheiten).

Und ich habe auch mal nachgelesen, dass es nicht nur Auswirkungen auf den Beschäftigten selber hat, sondern auch auf in betriebsinhabenden Ehegatten. Der kann die Kosten nämlich nur dann als Betriebsausgabe buchen, wenn es ein „ordentliches“ Arbeitsverhältnis ist.

Greetz
S_E