Hallo, hab mal ne Frage die mich interessieren würde, vielleicht weis ja jemand was dazu.
Darf ein Arbeitgeber einen Arbeinehmer verleihen bzw. abschieben in einen anderen Betrieb? (zB. 3 Monate oder länger), wenn ja, gibt es da bestimmte regelungen bezüglich befristeter Arbeitsvertrag und unbefristeter Arbeitsvertrag?
Vor allem die Gastronomie hat ja in bestimmten Punkten gewisse ausnahme regelungen in wie weit ist es da festgelegt?
wäre schön, wenn jamand was darüber weis und es mir sagen, bzw. erklären könnte
liebe Grüße Merillya
Na klar, merylla,
z.B. Zeitarbeitsfirmen machen das andauernd so, und zwar per sog. „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“. Dazu muss der Verleiher eine ausdrückliche Verleiherlaubnis haben, fällt mir gerade nicht ein, von welcher Behörde…
Das meintest Du wahrscheinlich nicht, oder?
In anderen Fällen muss man wohl in den Arbeitsvertrag schauen und natürlich ins Gesetzbuch - das kann mal jemand anders machen, kann meins gerade nicht finden *peinli*
Anette
Hallo merillya,
Darf ein Arbeitgeber einen Arbeinehmer verleihen bzw.
abschieben in einen anderen Betrieb?
Was konkret verstehst du darunter? Es gibt durchaus Branchen, wo man vom Arbeitgeber woanders (bei Kunden vor Ort) eingesetzt wird (Zeitarbeit, Gebäudereinigung, IT-Branche um nur mal paar Beispiele zu nennen).
(zB. 3 Monate oder
länger), wenn ja, gibt es da bestimmte regelungen bezüglich
befristeter Arbeitsvertrag und unbefristeter Arbeitsvertrag?
Also es kommt nicht ganz klar heraus, für wenn der AN überhaupt tätig ist bzw. mit wem er den Arbeitsvertrag hat. Ich fürchte ohne ein von dir genanntes Beispiel tappen wir hier alle im Dunkeln.
Vor allem die Gastronomie hat ja in bestimmten Punkten gewisse
ausnahme regelungen in wie weit ist es da festgelegt?
*weiter im Dunkeln tapp*
wäre schön, wenn jamand was darüber weis und es mir sagen,
bzw. erklären könnte
wäre schön, wenn du etwas konkreter werden könntest …
MfG
ja, nee, nich zeitarbeit, bei leihfirmen ist das klar, aber bei eigentlich festen arbeitsplätzen zB. Koch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
sorry, mein letztes schreiben war auch nich viel ausfühlicher. (dafür jetzt um so mehr
)sagen wir mal zB. Koch in der Gastro, unbefristeter (fester) Arbeitsvertrag. Koch ist ausgelernt und seit 5 Jahren in dem Unternehmen, Arbeitgeber kommt irgendwann mal an und sacht, auf Grund der Arbeitssituation (Marktlage, wie auch immer) kannst nimmer da bleiben, dh. entweder du kündigst und suchst dir generell was anderes, oder du lässt dich von mir dahin versetzen wo es mir passt. kann der Arbeitgeber das machen, ist das Rechten`s ok?
kenn mich leider damit nich aus, darum nerv/quäl ich euch, sorry nochmal lg merillya
ps: IT-branche ist ja auch eher, man lernt es und der Rest ist entweder selber durchboxen oder so Ausenstelle mäßig (glaub ich) was versteht man eigentlich unter IT ?
vielen lieben dank auf jedenfall für eure antworten
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Koch ist ausgelernt und seit 5 Jahren in dem Unternehmen, Arbeitgeber
kommt irgendwann mal an und sacht, auf Grund der
Arbeitssituation (Marktlage, wie auch immer) kannst nimmer da
bleiben, dh. entweder du kündigst und suchst dir generell was
anderes, oder du lässt dich von mir dahin versetzen wo es mir
passt. kann der Arbeitgeber das machen, ist das Rechten`s ok?
Sorry, ich steh immer noch auf dem Schlauch. Der Arbeitgeber muss ja in irgendeiner Weise Einfluss haben auf die „Versetzung“, also z.B. in eine andere Filiale seiner Firma oder im Sinne von z.B. Koch für Parties ausleihen. Er kann nicht einfach einem anderen Arbeitgeber seinen Koch „vor die Nase setzen“ ohne das der das will. Was anderes wäre es wohl, wenn er einen Kumpel hat, der in seiner Gaststätte auch einen Koch braucht und der dann den Koch stundenweise einstellt. Oder welche Konstellation soll das sonst sein?
was versteht man eigentlich unter IT ?
Die Beantwortung dieser Frage überlass ich M.L. 
MfG
die zwei arbeitsplätze stehen in soweit miteinander in verbindung das es sich um „schwesterhotels“ bzw. selbe hotelkette handelt. dh. dem „oberboss“ gehören beide hotels, werden aber von seinen zwei söhnen (arbeitgeber) geführt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]